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Kündigung zustellen: So weisen Sie den Zugang sicher nach

Redaktion
5 Min. Lesezeit
2026-09-24
Kündigung zustellen: So weisen Sie den Zugang sicher nach

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Nicht das Absenden zählt, sondern das Ankommen

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Die Fristen im Arbeits- und Mietrecht rechnen deshalb vom Tag des Zugangs an. Wer am letzten Tag einen Brief einwirft, hat die Frist in aller Regel verpasst.

Zugegangen ist eine schriftliche Erklärung, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass er unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Ob er den Brief tatsächlich öffnet, spielt keine Rolle. Urlaub, Krankheit oder ein voller Briefkasten verhindern den Zugang also nicht.

Der Briefkasten und die übliche Leerung

Bei einem Brief im Hausbriefkasten kommt es darauf an, wann nach der Verkehrsanschauung mit einer Leerung zu rechnen ist. Das Bundesarbeitsgericht orientiert sich dabei an den ortsüblichen Postzustellzeiten (BAG, Urteil vom 22.08.2019, 2 AZR 111/19). Ein Einwurf am Vormittag geht deshalb noch am selben Tag zu, ein Einwurf am späten Nachmittag oder Abend oft erst am nächsten Tag. An Sonn- und Feiertagen wird nicht mit einer Leerung gerechnet.

Die Zustellwege im Vergleich

WegZugangBeweiswert
Persönliche Übergabesofortsehr hoch mit Empfangsbestätigung oder Zeugen
Bote wirft einbei üblicher Leerunghoch, wenn der Bote den Inhalt kennt und protokolliert
Einwurf-Einschreibenbei Einwurf durch den Zustellermittel, belegt den Einwurf, nicht den Inhalt
Übergabe-Einschreibenerst bei Abholungriskant, bei Abwesenheit liegt nur ein Benachrichtigungsschein vor
Normaler Briefbei Einwurfgering, kein Nachweis
E-Mail, Fax, Messengerunwirksamverletzt die Schriftform

Am sichersten ist die persönliche Übergabe gegen eine unterschriebene Empfangsbestätigung mit Datum. Im Betrieb können Sie die Kündigung auch in Anwesenheit einer Kollegin übergeben, die das bezeugen kann. Fast ebenso gut ist ein Bote, der das Schreiben vor dem Kuvertieren liest, den Einwurf mit Datum und Uhrzeit notiert und notfalls als Zeuge aussagt.

Warum das Übergabe-Einschreiben eine Falle ist

Beim Übergabe-Einschreiben muss der Empfänger den Brief persönlich entgegennehmen. Ist er nicht zu Hause, erhält er nur eine Benachrichtigung. Zugegangen ist die Kündigung erst, wenn er den Brief abholt, und das kann Tage dauern oder gar nicht passieren. Für fristgebundene Kündigungen ist das Einwurf-Einschreiben deshalb die bessere Wahl. Planen Sie wegen der Postlaufzeit einige Arbeitstage Puffer ein. Der Kündigungsfrist-Rechner rechnet bei Einschreiben und Brief mit drei Arbeitstagen.

Schriftform: Unterschrift auf Papier

Arbeitsverträge und Wohnraummietverträge können nur schriftlich gekündigt werden (§ 623 BGB, § 568 BGB). Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine eingescannte Unterschrift, eine E-Mail mit PDF oder eine elektronische Signatur reichen im Arbeitsrecht ausdrücklich nicht, § 623 BGB schließt die elektronische Form aus. Eine Kopie oder ein Fax ist ebenfalls unwirksam.

Wochenenden und Feiertage

Fällt der letzte Tag für den Zugang auf einen Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Kündigungsfrist nicht auf den nächsten Werktag. Das Bundesarbeitsgericht wendet § 193 BGB auf Kündigungsfristen nicht an. Sie müssen also so planen, dass die Kündigung vorher zugeht, am besten an einem normalen Arbeitstag am Vormittag. Beim Mietvertrag zählt der Samstag als Werktag, Feiertage verschieben dort den 3. Werktag nach hinten. Die Details stehen im Beitrag Mietvertrag kündigen.

Checkliste für eine sichere Zustellung

1. Schreiben ausdrucken, eigenhändig unterschreiben, eine Kopie behalten.

2. Spätesten Zugangstag mit dem Rechner bestimmen und einige Arbeitstage Puffer einplanen.

3. Persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben oder durch einen Boten einwerfen lassen, der den Inhalt kennt.

4. Bei Versand per Post das Einwurf-Einschreiben wählen und den Sendungsstatus sichern.

5. Einwurf, Datum und Uhrzeit dokumentieren, am besten mit einem Foto des beschrifteten Briefkastens.

Wie die einzelnen Fristen berechnet werden, erklärt unser Leitartikel Kündigungsfrist berechnen.

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