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Kfz-Steuer 2026: Berechnung, Tabellen & Elektro-Vorteile
Leitartikel

Kfz-Steuer 2026: Berechnung, Tabellen & Elektro-Vorteile

Alles über die Kfz-Steuer 2026: Hubraum- und CO₂-basierte Berechnung, progressive Stufen, Elektro-Befreiung und Tipps zur Steueroptimierung beim Fahrzeugkauf.

12 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Die Kfz-Steuer für PKW mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem Hubraum-Anteil und einem CO₂-Anteil. Der Hubraum-Anteil beträgt 2,00 € pro angefangene 100 ccm bei Benzinern und 9,50 € bei Dieselfahrzeugen. Für Erstzulassungen ab 2021 wird der CO₂-Anteil progressiv berechnet — die ersten 95 g/km sind steuerfrei, darüber steigt der Satz in sechs Stufen von 2,00 € bis 4,00 € pro g/km. Für Erstzulassungen von Juli 2009 bis Ende 2020 gilt ein linearer Satz von 2,00 € pro g/km. Für ältere Fahrzeuge (Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009) gilt stattdessen ein Tarif nach Schadstoffklasse.

Die jährliche Kfz-Steuer hängt von Fahrzeugart, Antrieb, Hubraum, CO₂-Ausstoß und Erstzulassungsdatum ab. Ein typischer Benziner-Kompaktwagen mit 1.400 ccm und 120 g/km CO₂ (Erstzulassung ab 2021) zahlt etwa 79 € pro Jahr. Ein vergleichbarer Diesel mit 1.600 ccm und 110 g/km kommt auf rund 182 €. Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind zehn Jahre lang steuerfrei, längstens bis Ende 2035. Nutzen Sie unseren Rechner oben, um den exakten Betrag für Ihr Fahrzeug zu ermitteln.

Ja, reine Elektrofahrzeuge (BEV) mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis einschließlich 31. Dezember 2030 sind für zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035 (§ 3d KraftStG, verlängert durch das Achte Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz vom Dezember 2025). Diese Regelung gilt nicht für Plug-in-Hybride, da diese über einen Verbrennungsmotor verfügen. Nach Ablauf der Befreiung wird das E-Auto nach Gewicht besteuert, wobei sich die Steuer um 50 % ermäßigt.

Die wichtigste Änderung betrifft Elektrofahrzeuge: Seit dem 1. Januar 2026 gilt die verlängerte Steuerbefreiung — E-Autos mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind zehn Jahre steuerfrei, längstens bis Ende 2035. Vorher endete die Befreiung für alle E-Autos spätestens 2030 und galt nur für Erstzulassungen bis Ende 2025. Für Verbrenner mit CO₂-basierter Besteuerung ändern sich die Berechnungsgrundlagen 2026 nicht — die progressiven CO₂-Stufen und der 95-g/km-Freibetrag bleiben bestehen. Die Schadstoffklassen-Tarife für ältere Fahrzeuge sind ebenfalls unverändert.

Der CO₂-Anteil der Kfz-Steuer ist progressiv gestaltet und gilt für PKW mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021. Die ersten 95 g/km sind steuerfrei. Darüber steigt der Satz stufenweise: 96–115 g/km kosten 2,00 €/g, 116–135 g/km kosten 2,20 €/g, 136–155 g/km kosten 2,50 €/g, 156–175 g/km kosten 2,90 €/g, 176–195 g/km kosten 3,40 €/g und ab 196 g/km werden 4,00 €/g fällig. Ein Fahrzeug mit 150 g/km CO₂ zahlt daher deutlich mehr als eines mit 120 g/km — der Unterschied beträgt rund 70 € pro Jahr.

Ja, Dieselfahrzeuge zahlen einen höheren Hubraum-Anteil: 9,50 € pro angefangene 100 ccm gegenüber 2,00 € bei Benzinern. Dieser Aufschlag kompensiert den niedrigeren Energiesteuersatz (Mineralölsteuer) auf Diesel-Kraftstoff. Allerdings haben Diesel in der Regel niedrigere CO₂-Emissionen, sodass der CO₂-Anteil geringer ausfällt. Bei einem typischen Mittelklassewagen liegt die Gesamtsteuer eines Diesels dennoch höher als die eines vergleichbaren Benziners, wobei sich der Unterschied bei hoher Jahresfahrleistung durch den günstigeren Kraftstoffverbrauch relativiert.

Wohnmobile werden nach zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse besteuert. Der Tarif beträgt je angefangene 200 kg Gesamtgewicht: 16 € für Euro 4 und besser, 24 € für Euro 3, 32 € für Euro 2 und 40 € für Euro 1 oder schlechter. Es gilt eine jährliche Höchstgrenze von 800 € für Wohnmobile mit Euro 4 oder besser, bei älteren Schadstoffklassen liegt die Obergrenze bei 1.000 €. Hubraum und CO₂-Ausstoß spielen bei Wohnmobilen keine Rolle.

NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) sind Messverfahren für den CO₂-Ausstoß. Seit dem 1. September 2018 gilt für alle Neuzulassungen der realistischere WLTP-Wert als Grundlage der Kfz-Steuer. WLTP-Werte liegen in der Regel 10–25 % höher als die alten NEFZ-Werte, da der Testzyklus näher am realen Fahrverhalten liegt. Für Fahrzeuge, die zwischen Juli 2009 und August 2018 zugelassen wurden, bleibt der NEFZ-Wert aus den Fahrzeugpapieren maßgeblich. Nur Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 werden nach Schadstoffklasse besteuert.

Ja, erheblich. Der Umstieg von einem älteren Diesel auf einen modernen Benziner oder ein Elektrofahrzeug kann die jährliche Kfz-Steuer um mehrere hundert Euro senken. Ein Elektroauto mit Erstzulassung bis Ende 2030 spart die Steuer bis zu zehn Jahre komplett (längstens bis 2035). Aber auch innerhalb der Verbrenner lohnt sich der Vergleich: Ein PKW mit 100 g/km CO₂ zahlt nur 10 € CO₂-Anteil, während ein SUV mit 200 g/km auf rund 280 € CO₂-Anteil kommt. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um die Ersparnis konkret zu beziffern.

Den offiziellen CO₂-Wert Ihres Fahrzeugs finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter Feld V.7. Bei Neufahrzeugen steht der WLTP-Wert auch im COC-Dokument (Certificate of Conformity) und in den technischen Daten des Herstellers. Alternativ können Sie den Wert beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über die Typschlüsselnummer abfragen. Achten Sie darauf, den WLTP-Wert zu verwenden, da dieser seit September 2018 die Berechnungsgrundlage für die Kfz-Steuer bildet.