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Kfz-Steuer 2026: Berechnung, Tabellen & Elektro-Vorteile
Leitartikel

Kfz-Steuer 2026: Berechnung, Tabellen & Elektro-Vorteile

Alles über die Kfz-Steuer 2026: Hubraum- und CO₂-basierte Berechnung, progressive Stufen, Elektro-Befreiung und Tipps zur Steueroptimierung beim Fahrzeugkauf.

12 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Die Kfz-Steuer für PKW setzt sich seit September 2018 aus zwei Komponenten zusammen: einem Hubraum-Anteil und einem CO₂-Anteil. Der Hubraum-Anteil beträgt 2,00 € pro angefangene 100 ccm bei Benzinern und 9,50 € bei Dieselfahrzeugen. Der CO₂-Anteil wird progressiv berechnet — die ersten 95 g/km sind steuerfrei, darüber steigt der Satz in sechs Stufen von 2,00 € bis 4,50 € pro g/km. Für ältere Fahrzeuge (Erstzulassung vor September 2018) gilt stattdessen ein Tarif nach Schadstoffklasse.

Die jährliche Kfz-Steuer hängt von Fahrzeugart, Antrieb, Hubraum, CO₂-Ausstoß und Erstzulassungsdatum ab. Ein typischer Benziner-Kompaktwagen mit 1.400 ccm und 120 g/km CO₂ zahlt etwa 78 € pro Jahr. Ein vergleichbarer Diesel mit 1.600 ccm und 110 g/km kommt auf rund 184 €. Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung vor 2026 sind bis Ende 2030 komplett steuerfrei. Nutzen Sie unseren Rechner oben, um den exakten Betrag für Ihr Fahrzeug zu ermitteln.

Ja, reine Elektrofahrzeuge (BEV) mit Erstzulassung bis einschließlich 31. Dezember 2025 sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Diese Regelung gilt nicht für Plug-in-Hybride, da diese über einen Verbrennungsmotor verfügen. Nach Ablauf der Befreiung ist eine gewichtsbasierte Besteuerung geplant. Für E-Autos, die ab 2026 zugelassen werden, entfällt die Steuerbefreiung, und es wird voraussichtlich ein neues Berechnungsmodell gelten.

Die wichtigste Änderung 2026 betrifft Elektrofahrzeuge: Nur E-Autos mit Erstzulassung bis Ende 2025 genießen weiterhin die Steuerbefreiung bis 2030. Ab 2026 zugelassene Elektrofahrzeuge werden voraussichtlich gewichtsbasiert besteuert. Für Verbrenner mit CO₂-basierter Besteuerung ändern sich die Berechnungsgrundlagen 2026 nicht — die progressiven CO₂-Stufen und der 95-g/km-Freibetrag bleiben bestehen. Die Schadstoffklassen-Tarife für ältere Fahrzeuge sind ebenfalls unverändert.

Der CO₂-Anteil der Kfz-Steuer ist progressiv gestaltet und gilt für PKW mit Erstzulassung ab September 2018. Die ersten 95 g/km sind steuerfrei. Darüber steigt der Satz stufenweise: 96–115 g/km kosten 2,00 €/g, 116–135 g/km kosten 2,50 €/g, 136–155 g/km kosten 3,00 €/g, 156–175 g/km kosten 3,50 €/g, 176–195 g/km kosten 4,00 €/g und ab 196 g/km werden 4,50 €/g fällig. Ein Fahrzeug mit 150 g/km CO₂ zahlt daher deutlich mehr als eines mit 120 g/km — der Unterschied beträgt rund 85 € pro Jahr.

Ja, Dieselfahrzeuge zahlen einen höheren Hubraum-Anteil: 9,50 € pro angefangene 100 ccm gegenüber 2,00 € bei Benzinern. Dieser Aufschlag kompensiert den niedrigeren Energiesteuersatz (Mineralölsteuer) auf Diesel-Kraftstoff. Allerdings haben Diesel in der Regel niedrigere CO₂-Emissionen, sodass der CO₂-Anteil geringer ausfällt. Bei einem typischen Mittelklassewagen liegt die Gesamtsteuer eines Diesels dennoch höher als die eines vergleichbaren Benziners, wobei sich der Unterschied bei hoher Jahresfahrleistung durch den günstigeren Kraftstoffverbrauch relativiert.

Wohnmobile werden nach zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse besteuert. Der Tarif beträgt je angefangene 200 kg Gesamtgewicht: 16 € für Euro 4 und besser, 24 € für Euro 3, 32 € für Euro 2 und 40 € für Euro 1 oder schlechter. Es gilt eine jährliche Höchstgrenze von 800 € für Wohnmobile mit Euro 4 oder besser, bei älteren Schadstoffklassen liegt die Obergrenze bei 1.000 €. Hubraum und CO₂-Ausstoß spielen bei Wohnmobilen keine Rolle.

NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) sind Messverfahren für den CO₂-Ausstoß. Seit dem 1. September 2018 gilt für alle Neuzulassungen der realistischere WLTP-Wert als Grundlage der Kfz-Steuer. WLTP-Werte liegen in der Regel 10–25 % höher als die alten NEFZ-Werte, da der Testzyklus näher am realen Fahrverhalten liegt. Fahrzeuge, die vor September 2018 zugelassen wurden, werden weiterhin nach Schadstoffklasse besteuert, nicht nach CO₂.

Ja, erheblich. Der Umstieg von einem älteren Diesel auf einen modernen Benziner oder ein Elektrofahrzeug kann die jährliche Kfz-Steuer um mehrere hundert Euro senken. Ein Elektroauto mit Zulassung vor 2026 spart die Steuer komplett (bis 2030). Aber auch innerhalb der Verbrenner lohnt sich der Vergleich: Ein PKW mit 100 g/km CO₂ zahlt nur 10 € CO₂-Anteil, während ein SUV mit 200 g/km auf über 350 € CO₂-Anteil kommt. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um die Ersparnis konkret zu beziffern.

Den offiziellen CO₂-Wert Ihres Fahrzeugs finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter Feld V.7. Bei Neufahrzeugen steht der WLTP-Wert auch im COC-Dokument (Certificate of Conformity) und in den technischen Daten des Herstellers. Alternativ können Sie den Wert beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über die Typschlüsselnummer abfragen. Achten Sie darauf, den WLTP-Wert zu verwenden, da dieser seit September 2018 die Berechnungsgrundlage für die Kfz-Steuer bildet.