R

Günstigerprüfung: Wann Ihr persönlicher Steuersatz besser ist als 25 %

Redaktion
5 Min. Lesezeit
2026-09-24
Günstigerprüfung: Wann Ihr persönlicher Steuersatz besser ist als 25 %

Direkt ausrechnen mit dem

Kapitalertragsteuer-Rechner

Jetzt berechnen

Die Abgeltungsteuer von 25 % plus Soli ist für viele Anleger günstig. Wer aber ein niedriges Einkommen hat, zahlt mit dem Pauschalsatz mehr als nötig. Die Günstigerprüfung holt dieses Geld zurück. Wir zeigen, für wen sie sich lohnt und wie Sie sie beantragen.

Was ist die Günstigerprüfung?

Nach § 32d Abs. 6 EStG können Sie beantragen, dass Ihre Kapitalerträge nicht mit dem Pauschalsatz, sondern mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Das Finanzamt rechnet beide Varianten durch und nimmt die günstigere. Maßgeblich ist laut Gesetz die niedrigere Einkommensteuer „einschließlich Zuschlagsteuern“, also mit Soli und Kirchensteuer. Ein Risiko gehen Sie nicht ein: Ist der Tarif teurer, bleibt es bei der Abgeltungsteuer.

Wer profitiert?

Der Einkommensteuertarif ist progressiv. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) fällt gar keine Steuer an, danach steigt der Grenzsteuersatz von 14 % langsam an. Hinzu kommt ein Detail, das oft übersehen wird: Auf die tarifliche Einkommensteuer fällt bei normalen Einkommen kein Soli mehr an, weil die Freigrenze hoch ist. Bei der Abgeltungsteuer wird der Soli dagegen immer erhoben. Deshalb liegt die Schwelle höher, als viele denken.

Für Alleinstehende ohne Kirchensteuer lohnt sich die Günstigerprüfung 2026 bis zu einem zu versteuernden Einkommen von rund 25.000 € einschließlich der Kapitalerträge. Für zusammen veranlagte Ehepaare liegt die Grenze bei rund 50.000 €. Mit Kirchensteuer ist sie etwas niedriger. Typische Gewinner sind Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Teilzeitbeschäftigte und Menschen in Elternzeit.

Rechenbeispiele 2026

Eine alleinstehende Person erhält 3.000 € Dividenden, nach dem Sparer-Pauschbetrag sind 2.000 € steuerpflichtig. Die Bank behält 527,50 € ein. Je nach übrigem zu versteuerndem Einkommen ergibt die Günstigerprüfung:

1. 8.000 €: Auch mit den Dividenden bleibt das Einkommen unter dem Grundfreibetrag. Erstattung 527,50 €.

2. 12.000 €: Tarifliche Steuer auf die Dividenden 256 €. Erstattung 271,50 €.

3. 15.000 €: Tarifliche Steuer 414 €. Erstattung 113,50 €.

4. 20.000 €: Tarifliche Steuer 502 €. Erstattung 25,50 €.

5. 30.000 €: Tarifliche Steuer 570 €. Die Abgeltungsteuer ist günstiger, es bleibt bei 527,50 €.

Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen finden Sie im letzten Steuerbescheid oder berechnen es mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Was Sie beachten sollten

Der Antrag gilt immer für alle Kapitalerträge eines Jahres, bei Ehepaaren für beide gemeinsam. Sie können also nicht nur die Dividenden herauspicken. Tatsächliche Werbungskosten bleiben auch bei der Günstigerprüfung ausgeschlossen, es gilt weiter nur der Sparer-Pauschbetrag. Die Teilfreistellung bei Fonds und die Regeln zur Verlustverrechnung gelten ebenfalls unverändert.

Beachten Sie auch Nebenwirkungen: Mit der Günstigerprüfung zählen die Kapitalerträge zum Einkommen. Das kann zum Beispiel bei einkommensabhängigen Leistungen oder beim Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung eine Rolle spielen. Kapitalerträge unter Abgeltungsteuer werden dort in vielen Fällen aber ohnehin berücksichtigt.

So beantragen Sie die Günstigerprüfung

Sie stellen den Antrag in der Anlage KAP Ihrer Einkommensteuererklärung, indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen und die Kapitalerträge laut Jahressteuerbescheinigung eintragen. Die Frist entspricht der normalen Abgabefrist; wer freiwillig eine Erklärung abgibt, hat vier Jahre Zeit. Für 2026 können Sie also bis Ende 2030 eine Erstattung beantragen.

Liegt Ihr Einkommen dauerhaft unter dem Grundfreibetrag, ist die Nichtveranlagungsbescheinigung bequemer. Mit ihr behält die Bank gar keine Steuer ein, und Sie müssen nicht auf die Erstattung warten.

Mit dem Rechner prüfen

Der Kapitalertragsteuer-Rechner führt die Günstigerprüfung automatisch durch. Tragen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne Kapitalerträge ein, und Sie sehen die Steuer nach Tarif, Ihren Grenzsteuersatz und die voraussichtliche Erstattung. Die Rechnung ist vereinfacht, etwa bei Kinderfreibeträgen, und ersetzt keine Steuerberatung. Mehr zu den Grundlagen im Leitartikel.

Das könnte Sie auch interessieren