E-Auto als Dienstwagen: 0,25-%-Regel, 100.000-€-Grenze und was Hybride zahlen

Redaktion
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2026-09-24
E-Auto als Dienstwagen: 0,25-%-Regel, 100.000-€-Grenze und was Hybride zahlen

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Warum Elektro-Dienstwagen so günstig sind

Kein anderer Dienstwagen wird steuerlich so stark begünstigt wie ein reines Elektroauto. Statt 1 % des Bruttolistenpreises versteuern Sie nur 0,25 % pro Monat, weil nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt wird. Die Regel gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 angeschafft werden und keine CO₂-Emissionen haben.

Welche Preisgrenze für Ihr Auto gilt

Das Viertel gibt es nur bis zu einem bestimmten Bruttolistenpreis. Die Grenze wurde mehrfach angehoben, und entscheidend ist das Anschaffungsdatum des Fahrzeugs, nicht das Datum, an dem Sie es bekommen haben:

AnschaffungPreisgrenze für 0,25 %
nach dem 30. Juni 2025100.000 €
1. Januar 2024 bis 30. Juni 202570.000 €
2019 bis 202360.000 €

Die Anhebung auf 100.000 € stammt aus dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom 14. Juli 2025. Liegt der Listenpreis über der Grenze, fällt das Auto nicht komplett aus der Förderung: Es wird dann mit dem halben Listenpreis bewertet, also mit 0,5 %.

So wird gerechnet

Der Listenpreis wird zuerst geviertelt und erst danach auf volle 100 € abgerundet. So steht es im BMF-Schreiben vom 5. November 2021. Der geminderte Wert gilt auch für den Arbeitsweg-Zuschlag von 0,03 % je Entfernungskilometer.

Beispiel 1: Elektroauto mit 45.000 € Listenpreis, 20 km Arbeitsweg. 45.000 € ÷ 4 = 11.250 €, abgerundet 11.200 €. Privatnutzung 112 €, Arbeitsweg 67,20 €, geldwerter Vorteil 179,20 € im Monat. Bei 5.000 € brutto und Steuerklasse I kostet Sie das laut unserem Firmenwagenrechner rund 87 € netto.

Beispiel 2: Elektroauto mit 65.000 € Listenpreis, angeschafft im Herbst 2025. Die Grenze von 100.000 € ist eingehalten. 65.000 € ÷ 4 = 16.250 €, abgerundet 16.200 €. Der geldwerte Vorteil beträgt 162 € plus 97,20 € für den Arbeitsweg, zusammen 259,20 €. Auch bei Anschaffung im März 2025 wäre die damalige Grenze von 70.000 € eingehalten. Hätte das Auto dagegen 75.000 € gekostet und wäre im März 2025 angeschafft worden, gälte nur der halbe Listenpreis.

Beispiel 3: Elektroauto mit 110.000 € Listenpreis. Die Grenze ist überschritten, angesetzt werden 55.000 €. Der geldwerte Vorteil beträgt 550 € plus 330 € für 20 km Arbeitsweg, also 880 € im Monat.

Plug-in-Hybride: 0,5 % nur unter Bedingungen

Extern aufladbare Hybride erhalten den halben Listenpreis, wenn sie eine von zwei Bedingungen erfüllen: höchstens 50 g CO₂ pro Kilometer oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 km bei Anschaffung ab 2025. Für Anschaffungen von 2022 bis 2024 genügen 60 km, für 2019 bis 2021 40 km. Maßgeblich sind die Angaben in der Übereinstimmungsbescheinigung. Erfüllt der Hybrid keine Bedingung, gilt die volle 1-%-Regel.

Anders als beim Elektroauto gibt es für Hybride keine Preisgrenze. Ein teurer Hybrid mit ausreichender Reichweite wird also immer mit 0,5 % bewertet.

Laden beim Arbeitgeber und zu Hause

Lädt Ihr Arbeitgeber das Auto im Betrieb auf, ist der Ladestrom steuerfrei. Laden Sie den Dienstwagen zu Hause, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Stromkosten steuerfrei erstatten, entweder nach einem Zähler oder über Monatspauschalen. Das macht den Elektro-Dienstwagen zusätzlich attraktiv. Einen Überblick über die Gesamtkosten eines Elektroautos gibt der E-Auto-Kostenrechner.

Fazit

Wer die Wahl hat, spart mit einem Elektro-Dienstwagen oft mehrere Hundert Euro Steuern und Abgaben im Jahr. Prüfen Sie vor der Bestellung, ob der Listenpreis inklusive Sonderausstattung unter der Grenze bleibt. Schon ein Ausstattungspaket kann den Unterschied zwischen 0,25 % und 0,5 % ausmachen.

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