Firmenwagenrechner 2026

Was kostet Sie der Dienstwagen wirklich? Geben Sie Listenpreis, Antrieb und Arbeitsweg ein — der Rechner zeigt den geldwerten Vorteil, Ihr Netto mit Firmenwagen und den Vergleich von Verbrenner, Plug-in-Hybrid und E-Auto.

100 % kostenlosKeine Daten gespeichertRechtsstand September 2026

Neu: 0,25 % für E-Autos bis 100.000 €

Für reine Elektro-Dienstwagen, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden, gilt die 0,25-%-Regel bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 € (vorher 70.000 €). Liegt der Preis darüber, wird der halbe Listenpreis angesetzt (0,5 %).

Fahrzeug

€
Antrieb

Nutzung & Arbeitsweg

Methode
km
€
Bewertung des Arbeitswegs

Gehalt & Steuer

€
%
Kirchensteuer
Ihre Netto-Belastung · Verbrenner · 1-%-Regel

352,69 €

pro Monat · 4.232,28 € pro Jahr

Geldwerter Vorteil

720,00 €

wird zum Brutto addiert

Auszahlung mit Dienstwagen

2.804,48 €

Netto ohne Dienstwagen: 3.157,17 €

Mehr Steuern

196,08 €

Mehr Sozialabgaben

156,60 €

So wird der geldwerte Vorteil berechnet

Bruttolistenpreis45.000,00 €
angesetzter Anteil100 %
Bemessungsgrundlage (abgerundet auf 100 €)45.000,00 €
Privatnutzung (1 % der Bemessung)450,00 €
Arbeitsweg 0,03 % × 20 km270,00 €
Geldwerter Vorteil pro Monat720,00 €

entspricht 1 % vom Listenpreis

Mit Fahrtenbuch zahlen Sie rund 115,13 € weniger pro Monat als mit der 1-%-Regel.

Netto-Belastung nach Antrieb

Monatliche Netto-Minderung bei gleichem Listenpreis und Arbeitsweg (1-%-Methode)

Annahmen & Hinweise

  • Geldwerter Vorteil nach § 8 Abs. 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG. Der geminderte Listenpreis wird nach Anwendung des Bruchteils auf volle 100 € abgerundet (BMF-Schreiben vom 5.11.2021, Rz. 11).
  • Der geldwerte Vorteil ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Netto nach Lohnsteuertarif 2026 mit gesetzlicher Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Alter 30 Jahre.
  • Nicht berücksichtigt: Pauschalversteuerung des Arbeitswegs durch den Arbeitgeber (15 %), Kostendeckelung, Familienheimfahrten, Entfernungspauschale in Ihrer Steuererklärung und private Krankenversicherung.
  • Unverbindliche Berechnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Lohnabrechnung und die Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber.

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2026-09-246 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie den Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, versteuern Sie jeden Monat 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil (§ 8 Abs. 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Maßgeblich ist der inländische Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer, abgerundet auf volle 100 €. Bei 45.000 € Listenpreis sind das 450 € im Monat, die Ihrem Bruttogehalt zugeschlagen werden — unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich privat fahren und ob das Auto neu oder gebraucht gekauft wurde.

Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen pro Monat 0,03 % des Listenpreises je Kilometer der einfachen Entfernung hinzu. Bei 45.000 € und 20 km sind das 270 €. Fahren Sie an weniger als 15 Tagen im Monat ins Büro, können Sie stattdessen die Einzelbewertung mit 0,002 % je Kilometer und tatsächlichem Fahrtag wählen, höchstens für 180 Tage im Jahr. Das lohnt sich vor allem bei Homeoffice.

Reine Elektroautos werden nur mit einem Viertel des Listenpreises angesetzt, also mit 0,25 % statt 1 %. Das gilt für Fahrzeuge, die zwischen 2019 und Ende 2030 angeschafft werden, wenn der Bruttolistenpreis die Grenze nicht übersteigt: 100.000 € bei Anschaffung nach dem 30. Juni 2025, 70.000 € bei Anschaffung vom 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2025 und 60.000 € bei früherer Anschaffung. Liegt der Preis darüber, gilt der halbe Listenpreis (0,5 %). Die Minderung gilt auch für den Arbeitsweg-Zuschlag.

Extern aufladbare Hybride werden mit dem halben Listenpreis angesetzt, wenn sie höchstens 50 g CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine rein elektrische Mindestreichweite haben. Bei Anschaffung ab 2025 bis Ende 2030 sind das 80 km, bei Anschaffung 2022 bis 2024 genügen 60 km. Die Werte stehen in der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs. Erfüllt der Hybrid keine der Bedingungen, gilt die volle 1-%-Regel.

Ein Fahrtenbuch lohnt sich, wenn Sie wenig privat fahren, einen weiten Arbeitsweg selten nutzen oder ein teures, schon abgeschriebenes Fahrzeug haben. Versteuert wird dann nur der Anteil der tatsächlichen Gesamtkosten, der auf Privat- und Arbeitswegfahrten entfällt. Das Fahrtenbuch muss zeitnah, lückenlos und manipulationssicher geführt werden; eine jederzeit änderbare Tabelle reicht nicht. Der Rechner zeigt Ihnen, wie groß der Unterschied zur 1-%-Regel ist.

Der geldwerte Vorteil wird nicht ausgezahlt, aber wie Gehalt versteuert und verbeitragt. Ihre Netto-Belastung entspricht also etwa dem Vorteil mal Ihrem persönlichen Grenzsteuer- und Abgabensatz. Beispiel: Bei 5.000 € brutto, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und einem Verbrenner mit 45.000 € Listenpreis und 20 km Arbeitsweg sinkt die Auszahlung laut unserem Rechner um rund 353 € im Monat. Als E-Auto sind es nur rund 87 €.

Ja. Zahlen Sie Ihrem Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt — pauschal pro Monat oder je gefahrenem Kilometer — oder übernehmen Sie einzelne Kosten wie Kraftstoff, mindert das den geldwerten Vorteil. Er kann dadurch höchstens auf 0 € sinken; ein Überschuss wirkt nicht als Werbungskosten. Eine Gehaltsumwandlung zugunsten des Dienstwagens ist dagegen keine Zuzahlung.

Ja. Obwohl Sie den Arbeitsweg über die 0,03 % versteuern, dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung die Entfernungspauschale von 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer geltend machen, soweit Ihre Werbungskosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Hat Ihr Arbeitgeber den Arbeitsweg pauschal mit 15 % versteuert, mindert der pauschal versteuerte Betrag die abziehbare Pauschale. Diese Erstattung über die Steuererklärung ist im Rechner nicht enthalten.