Elterngeld-Rechner 2026

Berechne dein Elterngeld – Basiselterngeld und ElterngeldPlus – und plane dein Einkommen während der Elternzeit

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Elterngeld 2026: Alles was du wissen musst — Berechnung, Tipps & FallstrickeRatgeber

Elterngeld 2026: Alles was du wissen musst — Berechnung, Tipps & Fallstricke

Was ist Elterngeld, wer hat Anspruch, wie wird berechnet? Der komplette Ratgeber mit Tipps und Fallstricken.

15 Min. Lesezeit

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Das Elterngeld basiert auf dem Elterngeld-Netto — einem speziellen Nettoeinkommen, das aus dem Brutto abzüglich pauschaler Abzüge (Steuer, Sozialversicherung) berechnet wird. Der Ersatzrate liegt zwischen 65% und 100%, je nach Einkommen. Minimum: 300€/Monat, Maximum: 1.800€/Monat (Basiselterngeld).

Basiselterngeld zahlt bis zu 1.800€/Monat für max. 14 Monate. ElterngeldPlus zahlt die Hälfte (max. 900€) für die doppelte Dauer. ElterngeldPlus lohnt sich besonders bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit.

Insgesamt 14 Monate Basiselterngeld für beide Elternteile zusammen (max. 12 pro Person, min. 2 'Partnermonate'). Alleinerziehende können alle 14 Monate allein beanspruchen. Mit ElterngeldPlus verdoppelt sich die Bezugsdauer.

Ja, oft! Wenn der Elterngeld-beziehende Elternteil in Steuerklasse III wechselt, steigt das Elterngeld-Netto und damit das Elterngeld. Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor der Geburt erfolgen, damit er bei der Berechnung berücksichtigt wird.

Ja! Du kannst bis zu 32 Stunden/Woche arbeiten und trotzdem Elterngeld beziehen. Das Elterngeld wird dann auf Basis der Differenz zwischen Vor-Geburt-Netto und Teilzeit-Netto berechnet.

Das Mindestelterngeld beträgt 300€/Monat (Basiselterngeld) bzw. 150€/Monat (ElterngeldPlus). Es wird auch gezahlt, wenn du vor der Geburt kein Einkommen hattest — z.B. Studierende oder Hausfrauen/-männer.

Wenn du ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren hast, erhältst du einen Geschwisterbonus: +10% des Elterngeldes, mindestens +75€ (Basis) bzw. +37,50€ (Plus) pro Monat.

Nur eingeschränkt: Für Geburten ab 1. April 2024 dürfen beide Eltern höchstens einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, und zwar innerhalb der ersten 12 Lebensmonate (Ausnahmen u. a. bei Mehrlingen, Frühgeburten und Kindern mit Behinderung). Gleichzeitiger Bezug von ElterngeldPlus ist weiterhin möglich. Jeder gleichzeitige Monat zählt für beide Eltern. Der Partnerschaftsbonus (2 bis 4 Extra-Monate je Elternteil) setzt voraus, dass beide gleichzeitig 24-32 Std./Woche arbeiten.

Für Geburten ab 1. April 2025 gilt: Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen über 175.000€ haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Geburten vom 1. April 2024 bis 31. März 2025 lag die Grenze bei 200.000€ (Paare) bzw. 150.000€ (Alleinerziehende), davor bei 300.000€ bzw. 250.000€.

Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden, wird aber rückwirkend für max. 3 Monate vor dem Antragsmonat gezahlt. Tipp: Beantrage so früh wie möglich nach der Geburt, idealerweise in den ersten 3 Monaten.