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Elterngeld 2026: Alles was du wissen musst — Berechnung, Tipps & FallstrickeRatgeber

Elterngeld 2026: Alles was du wissen musst — Berechnung, Tipps & Fallstricke

Was ist Elterngeld, wer hat Anspruch, wie wird berechnet? Der komplette Ratgeber mit Tipps und Fallstricken.

15 Min. Lesezeit

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Das Elterngeld basiert auf dem Elterngeld-Netto — einem speziellen Nettoeinkommen, das aus dem Brutto abzüglich pauschaler Abzüge (Steuer, Sozialversicherung) berechnet wird. Der Ersatzrate liegt zwischen 65% und 100%, je nach Einkommen. Minimum: 300€/Monat, Maximum: 1.800€/Monat (Basiselterngeld).

Basiselterngeld zahlt bis zu 1.800€/Monat für max. 14 Monate. ElterngeldPlus zahlt die Hälfte (max. 900€) für die doppelte Dauer. ElterngeldPlus lohnt sich besonders bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit.

Insgesamt 14 Monate Basiselterngeld für beide Elternteile zusammen (max. 12 pro Person, min. 2 'Partnermonate'). Alleinerziehende können alle 14 Monate allein beanspruchen. Mit ElterngeldPlus verdoppelt sich die Bezugsdauer.

Ja, oft! Wenn der Elterngeld-beziehende Elternteil in Steuerklasse III wechselt, steigt das Elterngeld-Netto und damit das Elterngeld. Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor der Geburt erfolgen, damit er bei der Berechnung berücksichtigt wird.

Ja! Du kannst bis zu 32 Stunden/Woche arbeiten und trotzdem Elterngeld beziehen. Das Elterngeld wird dann auf Basis der Differenz zwischen Vor-Geburt-Netto und Teilzeit-Netto berechnet.

Das Mindestelterngeld beträgt 300€/Monat (Basiselterngeld) bzw. 150€/Monat (ElterngeldPlus). Es wird auch gezahlt, wenn du vor der Geburt kein Einkommen hattest — z.B. Studierende oder Hausfrauen/-männer.

Wenn du ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren hast, erhältst du einen Geschwisterbonus: +10% des Elterngeldes, mindestens +75€ (Basis) bzw. +37,50€ (Plus) pro Monat.

Ja, beide Eltern können gleichzeitig Elterngeld beziehen. Allerdings werden gleichzeitige Monate von den insgesamt 14 Monaten abgezogen. Der Partnerschaftsbonus (je 4 Extra-Monate) setzt voraus, dass beide 24-32 Std./Woche arbeiten.

Seit 2025 gilt: Paare mit einem zu versteuernden Einkommen über 200.000€ und Alleinerziehende über 150.000€ haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Vorher lag die Grenze bei 300.000€ (Paare) bzw. 250.000€ (Alleinerziehende).

Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden, wird aber rückwirkend für max. 3 Monate vor dem Antragsmonat gezahlt. Tipp: Beantrage so früh wie möglich nach der Geburt, idealerweise in den ersten 3 Monaten.