Tage zwischen zwei Daten: Der Rechner zieht das Startdatum vom Enddatum ab. Schaltjahre und unterschiedliche Monatslängen sind automatisch berücksichtigt. Mit „Enddatum mitzählen“ kommt ein Tag hinzu.
Werktage sind alle Tage von Montag bis Samstag, die kein gesetzlicher Feiertag sind (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Arbeitstage sind Montag bis Freitag ohne Feiertage. Beide zählen Start- und Enddatum mit.
Fristen: Beginnt eine Frist mit einem Ereignis, zählt dieser Tag nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB), sie endet mit Ablauf des letzten Tages (§ 188 BGB). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt § 193 BGB es auf den nächsten Werktag. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Feiertage: alle gesetzlichen Feiertage des gewählten Bundeslands nach den Feiertagsgesetzen der Länder, bewegliche Feiertage aus dem Osterdatum berechnet. „Heute“ ermittelt Ihr Browser, es werden keine Daten gespeichert.