Eine Frist von zwei Wochen, ein Brief am Samstag, dazwischen ein Feiertag: Bei Fristen kommt es auf den Tag genau an. Wer einen Tag zu spät widerspricht, kündigt oder widerruft, hat seine Rechte unter Umständen verloren. Die gute Nachricht: Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Zählweise in wenigen Paragrafen sehr klar. Hier ist, wie Sie richtig zählen.
Wo die Regeln stehen
Die Auslegungsregeln für Fristen und Termine stehen in den §§ 187 bis 193 BGB. Sie gelten für Fristen in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Verträgen (§ 186 BGB). Auch die Abgabenordnung verweist für Steuerfristen auf diese Regeln (§ 108 Abs. 1 AO). Drei Fragen müssen Sie beantworten: Wann beginnt die Frist? Wann endet sie? Und verschiebt ein Wochenende oder Feiertag das Ende?
1. Der Fristbeginn: Zählt der erste Tag mit?
Ereignisfrist (§ 187 Abs. 1 BGB): Beginnt die Frist mit einem Ereignis oder einem Zeitpunkt im Laufe eines Tages, wird dieser Tag nicht mitgerechnet. Typische Ereignisse sind der Zugang eines Schreibens, die Zustellung eines Bescheids, der Vertragsschluss oder die Lieferung. Das ist der Normalfall.
Beginnfrist (§ 187 Abs. 2 BGB): Ist der Beginn eines Tages maßgebend, zählt dieser Tag mit. Das betrifft zum Beispiel Verträge „ab dem 1. März“ und die Berechnung des Lebensalters: Der Tag der Geburt zählt mit. Deshalb wird man mit Beginn des Geburtstags ein Jahr älter, nicht erst am Tag danach.
2. Das Fristende
Tagesfristen enden mit dem Ablauf des letzten Tages, also um 24 Uhr (§ 188 Abs. 1 BGB). Geht ein Brief am Montag, 2. November 2026, zu und läuft eine Frist von 14 Tagen, beginnt die Zählung am Dienstag, 3. November. Der 14. Tag ist Montag, der 16. November 2026. Bis zu dessen Ablauf ist die Frist gewahrt.
Wochen- und Monatsfristen enden an dem Tag, der durch seine Benennung oder Zahl dem Tag des Ereignisses entspricht (§ 188 Abs. 2 BGB). Eine Zwei-Wochen-Frist ab Zugang am Mittwoch, 4. November 2026, endet am Mittwoch, 18. November 2026. Eine Monatsfrist ab Zugang am 10. März endet am 10. April.
Monatsende (§ 188 Abs. 3 BGB): Fehlt der passende Tag im letzten Monat, endet die Frist am Monatsletzten. Ein Monat ab dem 31. Januar 2027 endet am 28. Februar 2027, im Schaltjahr 2028 am 29. Februar.
Bei Beginnfristen nach § 187 Abs. 2 BGB endet eine Wochen-, Monats- oder Jahresfrist einen Tag früher, nämlich mit dem Tag vor dem Tag, der dem Anfangstag entspricht. Ein Jahr ab dem 1. März 2027 endet daher mit Ablauf des 29. Februar 2028.
| Ereignis | Frist | Rechnerisches Ende | Tatsächliches Ende |
|---|---|---|---|
| Zugang Mo, 02.11.2026 | 14 Tage | Mo, 16.11.2026 | Mo, 16.11.2026 |
| Zugang Mi, 04.11.2026 | 2 Wochen | Mi, 18.11.2026 | Mi, 18.11.2026 |
| Zugang Sa, 07.11.2026 | 14 Tage | Sa, 21.11.2026 | Mo, 23.11.2026 (§ 193 BGB) |
| Bekanntgabe So, 31.01.2027 | 1 Monat | So, 28.02.2027 (§ 188 Abs. 3 BGB) | Mo, 01.03.2027 (§ 193 BGB) |
| Zugang Do, 13.05.2027, Bayern | 14 Tage | Do, 27.05.2027 (Fronleichnam) | Fr, 28.05.2027 (§ 193 BGB) |
| Zugang Do, 13.05.2027, Berlin | 14 Tage | Do, 27.05.2027 | Do, 27.05.2027 |
3. Samstag, Sonntag, Feiertag: § 193 BGB
Ist bis zu einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der letzte Tag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an seine Stelle der nächste Werktag (§ 193 BGB).
Drei Punkte sind dabei wichtig:
- Nur das Ende verschiebt sich. Wochenenden und Feiertage innerhalb der Frist zählen ganz normal mit. Eine 14-Tage-Frist wird also nicht durch zwei Wochenenden verlängert.
- Es kommt auf den Ort an. Maßgeblich sind die Feiertage am Ort, an dem die Erklärung abzugeben oder die Leistung zu erbringen ist. Fronleichnam verschiebt ein Fristende in Bayern, in Berlin nicht, wie die Tabelle oben zeigt.
- Nicht bei Kündigungsfristen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt § 193 BGB nicht für Kündigungsfristen, denn die Frist soll dem Empfänger in voller Länge zur Verfügung stehen. Die Kündigung muss rechtzeitig zugehen, auch wenn der letzte mögliche Tag ein Samstag ist. Den spätesten Zugang ermittelt der Kündigungsfrist-Rechner.
Typische Fristen im Alltag
| Frist | Dauer | Beginn | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Widerruf eines Verbrauchervertrags | 14 Tage | Vertragsschluss, beim Warenkauf Erhalt der Ware | § 355 Abs. 2, § 356 Abs. 2 BGB |
| Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid | 2 Wochen | Zustellung | § 67 Abs. 1 OWiG |
| Einspruch gegen einen Steuerbescheid | 1 Monat | Bekanntgabe | § 355 Abs. 1 AO |
Bei allen drei Fristen zählt der Tag des Ereignisses nicht mit, und ein Fristende am Wochenende oder Feiertag verschiebt sich auf den nächsten Werktag. Wann ein Schreiben als zugegangen oder bekannt gegeben gilt, kann im Einzelfall von besonderen Regeln abhängen. Prüfen Sie das bei wichtigen Fristen genau.
So rechnen Sie Fristen mit dem Tagerechner
- Wählen Sie im Tagerechner den Modus „Datum ± Tage“.
- Tragen Sie als Ausgangsdatum den Tag des Ereignisses ein, etwa den Tag des Zugangs.
- Wählen Sie die Dauer und die Einheit: Kalendertage, Wochen oder Monate. Der Rechner zählt ab dem Folgetag, genau wie § 187 Abs. 1 BGB.
- Wählen Sie Ihr Bundesland. Fällt das Ergebnis auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, zeigt der Rechner den nächsten Werktag nach § 193 BGB an.
Für Beginnfristen nach § 187 Abs. 2 BGB ziehen Sie vom Ergebnis einen Tag ab. Wie viele Tage zwischen zwei Daten liegen, zeigt der Modus „Tage zwischen Daten“. Grundlagen zum Tagezählen erklärt der Leitfaden Tage zwischen zwei Daten berechnen.
Fazit
Bei den meisten Fristen zählt der Tag des Ereignisses nicht mit, das Ende liegt auf dem Tag mit gleicher Zahl oder gleichem Wochentag, und fehlt dieser Tag im Monat, gilt der Monatsletzte. Ein Fristende am Samstag, Sonntag oder Feiertag rückt auf den nächsten Werktag, außer bei Kündigungsfristen. Wer sichergehen will, handelt ein paar Tage vor Fristende.
Stand: 26.10.2026. Rechtsgrundlagen: §§ 186 bis 188, 193 BGB, § 108 AO. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
