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Kosten der Unterkunft (KdU): Was das Jobcenter an Miete zahlt

Redaktion
7 Min. Lesezeit
2026-02-03
Kosten der Unterkunft (KdU): Was das Jobcenter an Miete zahlt

Was sind Kosten der Unterkunft (KdU)?

Die Kosten der Unterkunft (KdU) sind neben dem Regelbedarf der zweite zentrale Bestandteil des Bürgergelds. Während der Regelbedarf den Lebensunterhalt abdeckt, übernimmt das Jobcenter mit den KdU die Wohnkosten. Zu den KdU gehören die Kaltmiete (Grundmiete laut Mietvertrag), die kalten Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Treppenbeleuchtung, Hausmeister, Gebäudeversicherung) und die Heizkosten (Gas, Öl, Fernwärme oder Strom, sofern für Heizung genutzt).

Nicht zu den KdU gehören Stromkosten für den Haushalt (die sind im Regelbedarf enthalten), Kosten für Kabelfernsehen oder Internet (ebenfalls im Regelbedarf) und die Kosten für Einrichtung oder Möbel.

Angemessenheitsgrenzen: Was darf die Wohnung kosten?

Das Jobcenter übernimmt die KdU nur in angemessener Höhe. Was als angemessen gilt, bestimmt jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt individuell in sogenannten KdU-Richtlinien. Die Angemessenheit richtet sich nach der Wohnungsgröße (abhängig von der Personenzahl: ein Person bis 50 Quadratmeter, zwei Personen bis 60 Quadratmeter, drei Personen bis 75 Quadratmeter, vier Personen bis 90 Quadratmeter) und dem örtlichen Mietniveau (ermittelt durch Mietspiegel oder eigene Erhebungen).

Die konkreten Obergrenzen variieren erheblich. In München kann die angemessene Miete für eine Einzelperson bei über 700 Euro liegen, in ländlichen Regionen Sachsens hingegen bei nur 280 Euro. Unser Bürgergeld-Rechner kennt die KdU-Obergrenzen der wichtigsten Kommunen und zeigt Ihnen, ob Ihre Miete im Rahmen liegt.

Karenzzeit: Schutz im ersten Jahr

Eine der wichtigsten Neuerungen des Bürgergelds ist die Karenzzeit für Unterkunftskosten. In den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs werden die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen, auch wenn sie die Angemessenheitsgrenze übersteigen. Nur wenn die Kosten im Verhältnis zur Haushaltsgröße offensichtlich unangemessen sind (etwa eine 150-Quadratmeter-Wohnung für eine Einzelperson), kann das Jobcenter die Übernahme beschränken.

Die Karenzzeit soll verhindern, dass Menschen direkt nach dem Eintritt in die Hilfebedürftigkeit umziehen müssen. Sie gibt Ihnen ein Jahr Zeit, Ihre Situation zu stabilisieren, eine Arbeitsstelle zu finden oder sich nach einer günstigeren Wohnung umzusehen.

Das Kostensenkungsverfahren nach der Karenzzeit

Nach Ablauf der 12-monatigen Karenzzeit prüft das Jobcenter die Angemessenheit Ihrer Wohnkosten. Übersteigt Ihre Miete die örtliche Obergrenze, leitet das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren ein. Sie erhalten zunächst eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung mit einer Frist von in der Regel sechs Monaten. Während dieser Frist werden die tatsächlichen Kosten weiterhin übernommen.

Möglichkeiten zur Kostensenkung sind ein Umzug in eine günstigere Wohnung, Untervermietung eines Zimmers (mit Zustimmung des Vermieters), Verhandlung einer Mietreduzierung mit dem Vermieter oder — in seltenen Fällen — ein Wohnungstausch mit einer Person, die eine größere Wohnung benötigt.

Heizkosten: Angemessenheit separat geprüft

Die Heizkosten werden separat auf Angemessenheit geprüft. Als Orientierung dient in der Regel der bundesweite Heizspiegel. Heizkosten, die deutlich über dem Durchschnitt liegen (in der Regel mehr als das Doppelte des Durchschnitts), können als unangemessen eingestuft werden. Bei einem schlecht isolierten Altbau kann das Jobcenter jedoch höhere Heizkosten anerkennen, da der Mieter darauf keinen Einfluss hat.

Rechenbeispiel: Dreiköpfige Familie in Berlin

Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind (10 Jahre) wohnt in Berlin-Neukölln. Die Kaltmiete beträgt 650 Euro, kalte Nebenkosten 120 Euro und Heizkosten 80 Euro. Die Bruttowarmmiete liegt also bei 850 Euro. Die KdU-Obergrenze in Berlin für drei Personen beträgt ca. 680 Euro Bruttokaltmiete plus angemessene Heizkosten. Die 770 Euro Bruttokaltmiete übersteigen die Grenze um 90 Euro. Im ersten Jahr (Karenzzeit) werden trotzdem die vollen 850 Euro übernommen. Nach der Karenzzeit kann das Jobcenter zur Kostensenkung auffordern.

Was tun, wenn die Miete über der KdU-Grenze liegt?

Keine Panik. Im ersten Jahr sind Sie durch die Karenzzeit geschützt. Danach haben Sie mindestens sechs Monate Zeit. Prüfen Sie, ob Ihr Jobcenter aktuelle und rechtlich korrekte KdU-Richtlinien verwendet. Viele KdU-Tabellen wurden von Sozialgerichten für rechtswidrig erklärt. Lassen Sie den Bescheid im Zweifelsfall von einer Sozialberatungsstelle oder einem Anwalt für Sozialrecht prüfen. Legen Sie bei einer offensichtlich zu niedrigen KdU-Grenze Widerspruch ein. Suchen Sie parallel nach günstigerem Wohnraum, um für den Fall gewappnet zu sein.