Die Grundregel: 15.000 Euro pro Person
Beim Bürgergeld gilt ein Schonvermögen von 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet: Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft darf Vermögen in dieser Höhe besitzen, ohne dass es auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet wird. Bei einer vierköpfigen Familie beträgt das Gesamtschonvermögen damit 60.000 Euro.
Entscheidend ist das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Auch während des Bürgergeld-Bezugs wird das Vermögen regelmäßig überprüft, in der Regel bei jedem Weiterleistungsantrag. Übersteigt das Vermögen die Schongrenze, besteht kein Anspruch auf Bürgergeld, bis das überschüssige Vermögen aufgebraucht ist.
Geschützte Vermögenswerte — Was wird nicht angerechnet?
Angemessenes Kraftfahrzeug
Ein Kraftfahrzeug mit einem Verkehrswert von bis zu 15.000 Euro pro erwerbsfähiger Person in der Bedarfsgemeinschaft ist geschützt. Bei einem Paar können also zwei Autos im Wert von jeweils bis zu 15.000 Euro behalten werden. Der Wert wird anhand gängiger Bewertungsportale (Schwacke-Liste, DAT) ermittelt. Übersteigt der Fahrzeugwert 15.000 Euro, wird nur die Differenz als Vermögen angerechnet.
Selbstgenutzte Immobilie
Eine selbstgenutzte Immobilie angemessener Größe ist vollständig geschützt. Als angemessen gelten bei ein bis zwei Personen bis 80 Quadratmeter Wohnfläche, bei drei Personen bis 100 Quadratmeter, bei vier Personen bis 120 Quadratmeter und für jede weitere Person zusätzlich 20 Quadratmeter. Bei Eigentumswohnungen gelten die gleichen Grenzen. Vermietete Immobilien oder Zweitwohnungen sind hingegen nicht geschützt und werden als Vermögen angerechnet.
Altersvorsorge
Riester-Rente und andere staatlich geförderte Altersvorsorge ist vollständig geschützt, unabhängig von der Höhe. Private Lebensversicherungen und Sparpläne zur Altersvorsorge können geschützt sein, wenn sie nachweislich unwiderruflich der Altersvorsorge dienen und vor dem Rentenalter nicht verfügbar sind.
Angemessener Hausrat
Übliche Einrichtungsgegenstände, Kleidung, Elektrogeräte und ähnlicher Hausrat werden nicht als Vermögen angerechnet. Nur offensichtlich wertvolle Einzelstücke (etwa Antiquitäten, teure Kunstwerke oder eine hochwertige Schmucksammlung) könnten als Vermögen gelten.
Die Karenzzeit-Regelung: 40.000 Euro im ersten Jahr
In den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs gilt die Karenzzeit mit deutlich erhöhtem Schonvermögen. Für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft beträgt das Schonvermögen 40.000 Euro, für jede weitere Person 15.000 Euro. Eine vierköpfige Familie darf in der Karenzzeit also bis zu 85.000 Euro Vermögen besitzen.
Die Karenzzeit soll verhindern, dass Menschen ihre Ersparnisse sofort aufbrauchen müssen, wenn sie in eine Notlage geraten. Sie gibt Ihnen ein Jahr Zeit, sich neu zu orientieren, ohne Ihr gesamtes Vermögen zu verlieren. Nach Ablauf der 12 Monate gelten die regulären Schongrenzen von 15.000 Euro pro Person.
Was wird als Vermögen angerechnet?
Zum anrechenbaren Vermögen zählen Bargeld und Bankguthaben (Girokonto, Sparkonto, Tagesgeld, Festgeld), Wertpapiere und Aktien (Depot-Guthaben, Fonds, ETFs), Lebensversicherungen (soweit nicht als Altersvorsorge geschützt), Immobilien (soweit nicht selbstgenutzt und angemessen), Fahrzeuge (soweit der Wert 15.000 Euro pro Person übersteigt), Bausparverträge (angesparter Betrag), Edelmetalle und Schmuck (soweit über angemessenen Hausrat hinausgehend) und Forderungen gegen Dritte (etwa ausstehende Darlehensforderungen).
Nicht als Vermögen angerechnet werden Ansprüche auf noch nicht ausgezahlte Sozialleistungen, Schmerzensgeld bis zu einem angemessenen Betrag und zweckgebundene Zuwendungen (etwa Pflegegeld oder Blindengeld).
Praktische Tipps zur Vermögensprüfung
Bestandsaufnahme machen: Listen Sie vor der Antragstellung alle Vermögenswerte auf und ordnen Sie sie den Kategorien geschützt oder anrechenbar zu. Kontoauszüge bereithalten: Das Jobcenter verlangt Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate. Größere Abhebungen oder Umbuchungen in diesem Zeitraum werden geprüft und müssen erklärt werden können. Fahrzeugwert ermitteln: Nutzen Sie die Schwacke-Liste oder DAT, um den aktuellen Verkehrswert Ihres Fahrzeugs zu dokumentieren. Altersvorsorge kennzeichnen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Altersvorsorge klar als solche erkennbar ist, etwa durch einen Riester-Vertrag oder eine unwiderrufliche Zweckbindung. Ehrlichkeit zahlt sich aus: Verschweigen Sie kein Vermögen. Das Jobcenter führt Datenabgleiche durch und kann verstecktes Vermögen aufdecken. Falschangaben können zu Rückforderungen und im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
