Das Grundprinzip: Arbeiten lohnt sich immer
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass sich Arbeiten neben dem Bürgergeld nicht lohnt, weil alles angerechnet wird. Das stimmt nicht. Durch die gestaffelten Freibeträge bleibt immer ein Teil des Einkommens anrechnungsfrei. Wer arbeitet, hat also in jedem Fall mehr Geld zur Verfügung als jemand, der ausschließlich Bürgergeld bezieht.
Dieses Prinzip der positiven Anreize ist ein zentrales Element des Bürgergelds. Es soll den Übergang von der Grundsicherung in reguläre Beschäftigung erleichtern und dafür sorgen, dass jeder Schritt in Richtung Erwerbstätigkeit finanziell belohnt wird.
Die Freibetrags-Stufen im Detail
Stufe 1: Grundfreibetrag — 100 Euro komplett frei
Die ersten 100 Euro Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit bleiben vollständig anrechnungsfrei. Dieser Grundfreibetrag deckt pauschal die mit der Arbeit verbundenen Ausgaben ab: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Beiträge zu privaten Versicherungen und Gewerkschaftsbeiträge. Eine Einzelabrechnung dieser Posten ist nicht nötig.
Stufe 2: 20 Prozent frei zwischen 100 und 520 Euro
Vom Bruttoeinkommen zwischen 100 Euro und 520 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei. Wer also beispielsweise 520 Euro brutto verdient, behält neben dem Grundfreibetrag von 100 Euro zusätzlich 84 Euro (20 Prozent von 420 Euro). Der Gesamtfreibetrag beträgt dann 184 Euro.
Stufe 3: 30 Prozent frei zwischen 520 und 1.000 Euro
In der dritten Stufe steigt der Freibetrag auf 30 Prozent. Vom Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro bleiben also 30 Prozent anrechnungsfrei. Diese höhere Freistellung soll den Anreiz verstärken, über den Minijob hinaus in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln.
Stufe 4: 10 Prozent frei zwischen 1.000 und 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro)
Die letzte Stufe gewährt 10 Prozent Freibetrag für das Einkommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro. Für Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern erhöht sich die Obergrenze auf 1.500 Euro. Einkommen über diesen Grenzen wird vollständig angerechnet.
Die Minijob-Sonderregelung
Bei einem Minijob (bis 538 Euro monatlich) fallen keine Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer an, nur ein pauschaler Rentenversicherungsbeitrag, von dem man sich befreien lassen kann. Der Freibetrag berechnet sich dennoch auf Basis des Bruttoeinkommens. Ein Minijob mit 538 Euro bringt also einen Freibetrag von insgesamt 187,60 Euro: 100 Euro Grundfreibetrag plus 87,60 Euro (20 Prozent von 438 Euro).
Rechenbeispiel: Alleinerziehende mit einem Kind
Eine alleinerziehende Mutter arbeitet in Teilzeit und verdient 1.400 Euro brutto (ca. 1.100 Euro netto). Ihr Freibetrag setzt sich zusammen aus 100 Euro Grundfreibetrag, plus 84 Euro (20 Prozent von 420 Euro), plus 144 Euro (30 Prozent von 480 Euro), plus 50 Euro (10 Prozent von 500 Euro, da mit Kind bis 1.500 Euro). Der Gesamtfreibetrag beträgt 378 Euro. Das anrechenbare Einkommen ist 1.400 Euro minus 378 Euro, also 1.022 Euro. Bei einem Gesamtbedarf von rund 1.700 Euro (Regelbedarf plus KdU) ergibt sich ein Bürgergeld-Anspruch von ca. 678 Euro. Zusammen mit dem Nettoeinkommen stehen ihr also ca. 1.778 Euro monatlich zur Verfügung — deutlich mehr als die 1.100 Euro Nettolohn allein.
Besonderheiten bei Selbstständigen
Selbstständige im Bürgergeld-Bezug rechnen nicht das Bruttoeinkommen, sondern den Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) an. Die Freibeträge gelten genauso wie bei Angestellten. Der Gewinn wird in der Regel als monatlicher Durchschnitt auf Basis eines Sechsmonats-Zeitraums berechnet. Bei stark schwankenden Einnahmen kann das Jobcenter einen vorläufigen Bescheid erlassen und nach Ablauf den tatsächlichen Bedarf endgültig berechnen.
Warum sich Arbeit immer lohnt
Selbst bei einem geringen Verdienst lohnt sich die Arbeit finanziell. Wer 400 Euro brutto im Minijob verdient, behält davon 160 Euro anrechnungsfrei und hat insgesamt 160 Euro mehr als ohne Arbeit. Wer 1.000 Euro brutto verdient, behält 328 Euro anrechnungsfrei. Und wer 1.500 Euro brutto verdient (mit Kind), hat einen Freibetrag von 378 Euro. Neben dem finanziellen Vorteil bietet Erwerbstätigkeit auch soziale Kontakte, Tagesstruktur und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
