Der Bedarf ist mehr als 822 Euro
Wenn von der Berufsausbildungsbeihilfe die Rede ist, fällt meist die Zahl 822 Euro. Das ist der Bedarf für den Lebensunterhalt bei eigener Wohnung, bestehend aus 442 Euro Grundbedarf und 380 Euro für die Unterkunft. Doch der Gesamtbedarf, von dem Ihr Einkommen abgezogen wird, ist oft deutlich höher. Die §§ 63 und 64 SGB III ergänzen Fahrkosten und weitere Aufwendungen. Jeder Euro, den Sie hier geltend machen, erhöht Ihre BAB unmittelbar — solange Ihr Einkommen den Bedarf nicht ohnehin übersteigt.
Pendelfahrten zu Betrieb und Berufsschule
Nach § 63 Abs. 1 SGB III werden die Kosten für Fahrten zwischen Ihrer Unterkunft, dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule übernommen. Maßgeblich ist das zweckmäßigste regelmäßig verkehrende öffentliche Verkehrsmittel in der niedrigsten Klasse — in der Praxis meist eine Monatskarte oder ein Azubi-Ticket. Wer auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen ist, etwa bei Schichtbeginn vor dem ersten Bus, kann eine Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz erhalten.
Liegt die Berufsschule in einer anderen Stadt, etwa bei Blockunterricht, zählen auch diese Fahrten. Heben Sie Fahrkarten und Nachweise auf und geben Sie alle Strecken im Antrag vollständig an. Steigen die Fahrpreise während des Bewilligungszeitraums, wird die Leistung angepasst, wenn der Zeitraum noch mindestens zwei Monate läuft.
Familienheimfahrten
Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, weil der Betrieb vom Elternhaus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist, wird zusätzlich eine Fahrt pro Monat zur Familie berücksichtigt. Alternativ können die Kosten für einen monatlichen Besuch eines Angehörigen bei Ihnen übernommen werden. Wer dagegen mit 18 in der Nähe des Elternhauses auszieht, erhält keine Heimfahrten — diese setzen die Entfernung voraus.
16 Euro für Arbeitskleidung
Für jede Berufsausbildung wird nach § 64 Abs. 1 SGB III eine Pauschale von 16 Euro monatlich für Arbeitskleidung angesetzt. Sie müssen dafür keine Belege einreichen; die Pauschale gilt unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Schutzkleidung tragen oder im Büro arbeiten.
160 Euro Kinderbetreuung je Kind
Auszubildende mit eigenen Kindern erhalten nach § 64 Abs. 3 SGB III für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder 160 Euro pro Kind und Monat. Bei zwei Kindern erhöht sich der Bedarf damit um 320 Euro. Gleichzeitig entfällt mit einem eigenen Kind die Entfernungsregel: Sie können BAB auch dann erhalten, wenn Sie in der Nähe Ihrer Eltern in einer eigenen Wohnung leben. Welche Kosten ein Kind darüber hinaus verursacht, zeigt der Kinderkosten-Rechner.
Weitere Kosten im Einzelfall
Darüber hinaus können nach § 64 Abs. 3 SGB III weitere Kosten anerkannt werden, wenn sie durch die Ausbildung unvermeidbar entstehen, für die Durchführung der Ausbildung notwendig sind und sonst die Ausbildung gefährdet wäre. Das ist eine Einzelfallentscheidung. Beschreiben Sie solche Kosten im Antrag konkret und legen Sie Nachweise bei.
Beispiel: So wächst der Bedarf
Eine 20-jährige Auszubildende mit einem Kleinkind lebt in einer eigenen Wohnung. Die Monatskarte kostet 60 Euro. Ihr Bedarf: 822 Euro Lebensunterhalt, 16 Euro Arbeitskleidung, 60 Euro Fahrkosten und 160 Euro Kinderbetreuung — zusammen 1.058 Euro statt 822 Euro. Bei 900 Euro Brutto-Vergütung werden 699,30 Euro angerechnet; ohne Elternbeitrag bleiben rund 359 Euro BAB im Monat.
Probieren Sie Ihre eigenen Werte im BAB-Rechner aus. Der Grundlagenartikel Berufsausbildungsbeihilfe 2026 erklärt die gesamte Berechnung Schritt für Schritt.
