BAB-Rechner 2026

Wie viel Berufsausbildungsbeihilfe steht Ihnen zu? Berechnen Sie Bedarf, anrechenbare Ausbildungsvergütung und Elterneinkommen — Schritt für Schritt nach den Regeln der Agentur für Arbeit.

100 % kostenlosKeine Daten gespeichertBedarfssätze Stand 2026

Unverbindliche Schätzung

Der Rechner bildet die gesetzliche Berechnung vereinfacht nach (Bedarf 822 € nach § 61 SGB III, Sozialpauschale 22,3 %, Freibeträge nach § 25 BAföG und § 67 SGB III). Verbindlich entscheidet allein die Agentur für Arbeit über Ihren Antrag.

Ausbildung & Wohnsituation

€
Jahre

Fahrkosten & Kinder

€
€

Einkommen der Eltern

Eltern
€
Ihre voraussichtliche BAB

116 €

pro Monat · 1.392 € pro Jahr · 2.088 € im 18-Monats-Zeitraum

Gesamtbedarf

938 €

Anrechnung Vergütung

− 692 €

Anrechnung Eltern

− 130 €

Bedarf − anrechenbares Einkommen = BAB

So wird Ihre BAB berechnet

Bedarf Lebensunterhalt (442 € + 380 € Wohnen)822,00 €
+ Pauschale Arbeitskleidung16,00 €
+ Fahrkosten inkl. Heimfahrt100,00 €
= Gesamtbedarf938,00 €
Ausbildungsvergütung brutto1.000,00 €
abzüglich Sozialpauschale 22,3 %777,00 €
− Freibetrag Vergütung85,00 €
− Anrechenbare Vergütung692,00 €
Nettoeinkommen der Eltern4.500,00 €
− Freibeträge der Eltern4.211,00 €
davon anrechnungsfrei (55 %)158,95 €
− Anrechenbares Elterneinkommen130,05 €
= BAB pro Monat (gerundet)116 €

Annahmen & Hinweise

  • Bedarf bei eigener Wohnung: 822 € (442 € Grundbedarf + 380 € Unterkunft nach § 13 BAföG, auf den § 61 SGB III verweist). Bei Wohnheim, Internat oder Unterbringung beim Ausbildungsbetrieb gelten andere Sätze.
  • Von der Brutto-Vergütung wird wie im Merkblatt der Bundesagentur die Sozialpauschale von 22,3 % abgezogen. Lohnsteuer bleibt unberücksichtigt, Werbungskosten werden nach § 67 SGB III nicht abgezogen.
  • Der Freibetrag von 85 € auf die Vergütung und der zusätzliche Eltern-Freibetrag von 901 € gelten nur, wenn tägliches Pendeln vom Elternhaus unzumutbar ist. Maßgeblich ist das Elterneinkommen des vorletzten Kalenderjahres.
  • Nicht abgebildet: Einkommen einer Ehepartnerin/eines Ehepartners, getrennt lebende Eltern mit zwei Einkommen, Härtefreibeträge, Vorausleistung nach § 68 SGB III. Die Schätzung ersetzt keinen Bescheid der Agentur für Arbeit.

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Ratgeber: Berufsausbildungsbeihilfe

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Berufsausbildungsbeihilfe 2026: Anspruch, Höhe und Berechnung der BABLeitartikel

Berufsausbildungsbeihilfe 2026: Anspruch, Höhe und Berechnung der BAB

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2026-09-249 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Es gibt keinen festen Betrag. Die BAB ist die Differenz zwischen Ihrem Bedarf und dem anrechenbaren Einkommen. Der Bedarf für den Lebensunterhalt liegt bei eigener Wohnung bei 822 € im Monat (442 € Grundbedarf plus 380 € Unterkunft), dazu kommen Fahrkosten, 16 € für Arbeitskleidung und gegebenenfalls 160 € Kinderbetreuung je Kind. Davon werden Ihre Ausbildungsvergütung und ein Teil des Elterneinkommens abgezogen. Die Bundesagentur rechnet in ihrem Merkblatt Beispiele mit 148 € und 493 € BAB vor.

Auszubildende in ihrer ersten betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die nicht bei den Eltern wohnen. Wer unter 18 und ledig ist und kein Kind hat, braucht zusätzlich einen Grund: Der Betrieb muss vom Elternhaus aus nicht in angemessener Zeit erreichbar sein. Ab 18 Jahren, bei Ehe oder Lebenspartnerschaft oder mit eigenem Kind entfällt diese Entfernungsbedingung (§ 60 SGB III). Rein schulische Ausbildungen werden nicht mit BAB gefördert.

Ja, aber erst oberhalb großzügiger Freibeträge. Verheiratete Eltern haben 2.540 € Freibetrag, ein Elternteil 1.690 €. Für jedes weitere Kind ohne eigene geförderte Ausbildung kommen 770 € dazu. Ist das Pendeln vom Elternhaus unzumutbar, gibt es weitere 901 €. Vom Einkommen oberhalb dieser Summe bleiben noch einmal 50 % plus 5 % je Kind anrechnungsfrei. Maßgeblich ist das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums.

Die Vergütung wird grundsätzlich voll angerechnet — allerdings nach Abzug einer Sozialpauschale von 22,3 %. Aus 1.000 € brutto werden so 777 €. Ist das tägliche Pendeln vom Elternhaus unzumutbar, bleiben weitere 85 € anrechnungsfrei; im Beispiel werden dann 692 € angerechnet. Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit werden nicht abgezogen, weil die Fahrkosten bereits im Bedarf stecken.

Nein. Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein Zuschuss und muss — anders als die Hälfte des Studierenden-BAföG — nicht zurückgezahlt werden. Zurückfordern kann die Agentur nur zu Unrecht gezahlte Beträge, etwa wenn sich Ihre Vergütung erhöht und Sie das nicht mitteilen. Melden Sie Änderungen bei Einkommen, Wohnung oder Ausbildung deshalb sofort.

BAB wird für die Dauer der Ausbildung gezahlt und in der Regel zunächst für 18 Monate bewilligt; danach stellen Sie einen Weiterbewilligungsantrag. Wird der Antrag nach Ausbildungsbeginn gestellt, gibt es die Leistung rückwirkend höchstens ab Beginn des Antragsmonats. Stellen Sie den Antrag deshalb am besten schon vor Ausbildungsbeginn.

In der Regel nicht. Nach § 20 Abs. 2 WoGG besteht kein Wohngeldanspruch, wenn allen Haushaltsmitgliedern BAB oder BAföG dem Grunde nach zusteht — auch dann, wenn die BAB wegen des Einkommens null beträgt. Anders kann es aussehen, wenn Sie mit Personen zusammenleben, die selbst keinen solchen Anspruch haben. Die Wohnkosten sind in der BAB bereits über die Pauschale von 380 € berücksichtigt.

Dann kann die Agentur für Arbeit die BAB nach § 68 SGB III vorausleisten — also ohne Anrechnung des Elternbeitrags auszahlen, wenn Ihre Ausbildung sonst gefährdet wäre. Voraussetzung ist, dass Sie glaubhaft machen, dass die Eltern nicht zahlen oder keine Auskünfte geben. Die Agentur holt sich das Geld anschließend bei den Eltern zurück. Sprechen Sie dies direkt im Antrag an.