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Altersvorsorgedepot 2027: Zulagen, Steuern und Auszahlung verständlich erklärt

Redaktion
11 Min. Lesezeit
2026-09-24
Altersvorsorgedepot 2027: Zulagen, Steuern und Auszahlung verständlich erklärt

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Das Altersvorsorgedepot: Riester bekommt einen Nachfolger

Rechtsstand vorab: Das Altersvorsorgedepot ist beschlossene Sache. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt, und am 29. Mai 2026 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156). Anbieter dürfen die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Welche Produkte es konkret geben wird und was sie kosten, steht noch nicht fest. Alle Angaben in diesem Artikel entsprechen dem Stand vom 24. September 2026.

Über zwanzig Jahre lang war die Riester-Rente das zentrale Instrument der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Sie war kompliziert, oft teuer und durch die Pflicht zur vollen Beitragsgarantie renditeschwach. Das Altersvorsorgedepot soll genau diese Schwächen beheben: Sie sparen in Aktien, Fonds und ETFs, der Staat legt Zulagen dazu, und eine Garantie ist nicht mehr Pflicht. Neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr; bestehende Verträge genießen Bestandsschutz.

Wie viel Förderung für Sie persönlich herauskommt, hängt von Ihrem Beitrag, Ihren Kindern und Ihrem Steuersatz ab. Mit unserem Altersvorsorgedepot-Rechner sehen Sie die Zulagen, den Steuervorteil und den möglichen Depotwert zur Rente auf einen Blick. Im Folgenden erklären wir die Regeln Schritt für Schritt.

Die Grundzulage: 50 und 25 Cent pro Euro

Herzstück der Reform ist eine beitragsabhängige Grundzulage. Anders als bei Riester gibt es keinen Festbetrag mehr, der nur bei einem bestimmten Prozentsatz des Einkommens voll fließt. Stattdessen gilt:

  • 50 Cent pro Euro für die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr (das sind 30 € im Monat) – macht bis zu 180 € Zulage.
  • 25 Cent pro Euro für jeden weiteren Euro bis 1.800 € im Jahr (150 € im Monat) – macht bis zu weitere 360 €.
  • Höchstens 540 € Grundzulage pro Jahr.
  • Mindesteigenbeitrag: 120 € im Jahr, also 10 € im Monat.

Wer 30 € im Monat spart, erhält also eine Förderquote von 50 Prozent. Wer die vollen 150 € im Monat spart, bekommt 540 € dazu – das sind 30 Prozent auf den eigenen Beitrag. Einzahlen dürfen Sie insgesamt bis zu 6.840 € im Jahr, gefördert werden aber nur die ersten 1.800 €.

Die Kinderzulage: 1 € pro Euro, für jedes Kind

Für Familien ist die Kinderzulage der eigentliche Hebel. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es 1 € Zulage pro eingezahltem Euro, höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Das gilt für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind; für ältere Kinder liegt der Betrag bei 185 €. Entscheidend: Die volle Kinderzulage erreichen Sie schon mit 300 € Eigenbeitrag im Jahr – und zwar für jedes Kind.

Ein Rechenbeispiel mit zwei Kindern zeigt die Wirkung: Sie zahlen 25 € im Monat ein, also 300 € im Jahr. Darauf gibt es 150 € Grundzulage und 2 × 300 € Kinderzulage. Aus 300 € Eigenbeitrag werden so 1.050 € im Depot. Die staatliche Förderung ist hier zweieinhalbmal so hoch wie Ihr eigener Beitrag. Die Kinderzulage fließt, solange für das Kind Kindergeld gezahlt wird – in der Regel bis zum 18. Geburtstag, während einer Ausbildung oder eines Studiums bis 25. Sie geht an einen Elternteil, meist an den, der das Kindergeld erhält.

Der Berufseinsteigerbonus

Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält einmalig 200 € zusätzliche Zulage. Der Bonus ist klein, aber er setzt einen Anreiz, früh zu beginnen – und früh zu beginnen ist bei der Altersvorsorge der wichtigste Faktor überhaupt. Ein 22-Jähriger, der 50 € im Monat spart, bekommt 240 € Grundzulage im Jahr plus den Bonus im ersten Jahr. Bei 6 % Rendite und 0,8 % Kosten kann das bis 67 auf rund 146.000 € anwachsen – bei 27.000 € eigenen Einzahlungen.

Der Steuervorteil über die Günstigerprüfung

Neben den Zulagen können Sie Ihre Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen: Eigenbeiträge bis 1.800 € plus die Grundzulage, zusammen also höchstens 2.340 € im Jahr. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Ist sie höher, erhalten Sie die Differenz zusätzlich erstattet.

Ein Beispiel: Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % und dem vollen Beitrag von 1.800 € beträgt die Steuerersparnis 2.340 € × 30 % = 702 €. Abzüglich der bereits gezahlten Grundzulage von 540 € bleiben 162 € zusätzliche Erstattung. Bei 42 % Grenzsteuersatz wären es 443 €. Wichtig: Dieser Betrag fließt auf Ihr Konto, nicht ins Depot. Unser Rechner weist ihn deshalb getrennt aus. Die Behandlung der Kinderzulage in der Günstigerprüfung haben wir vereinfacht; die genaue Berechnung übernimmt das Finanzamt.

Wer bekommt die Förderung?

Unmittelbar förderberechtigt sind wie bisher rentenversicherungspflichtig Beschäftigte und Beamte. Neu ist, dass auch Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit die Zulagen erhalten können – eine Gruppe, die bei Riester weitgehend außen vor war. Ehe- und Lebenspartner von Förderberechtigten können mittelbar gefördert werden; ihre Grundzulage ist auf 175 € begrenzt.

Kosten: Deckel von 1,0 % im Standarddepot

Hohe Kosten haben viele Riester-Verträge unattraktiv gemacht. Für das neue Standarddepot gilt deshalb ein Kostendeckel: Die Effektivkosten dürfen höchstens 1,0 % pro Jahr betragen. Im Gesetzgebungsverfahren war zunächst 1,5 % im Gespräch, der Bundestag hat den Wert gesenkt. Andere Varianten, etwa Produkte mit 80- oder 100-Prozent-Garantie, unterliegen diesem Deckel nicht.

Wie stark Kosten wirken, zeigt ein Vergleich: Bei 150 € im Monat, 32 Jahren Laufzeit und 6 % Bruttorendite macht der Unterschied zwischen 0,4 % und 1,0 % Kosten am Ende einen fünfstelligen Betrag aus. Stellen Sie im Rechner den Kosten-Regler auf verschiedene Werte und vergleichen Sie selbst.

Rechenbeispiel: 35 Jahre, 150 € im Monat

Nehmen wir eine 35-jährige Angestellte ohne Kinder, die ab 2027 monatlich 150 € einzahlt, bis zum Rentenbeginn mit 67. Annahmen: 6 % Rendite vor Kosten, 0,8 % Kosten, Grenzsteuersatz 30 %.

  • Eigenbeiträge über 32 Jahre: 57.600 €
  • Grundzulagen: 32 × 540 € = 17.280 €
  • Zusätzlicher Steuervorteil: rund 162 € pro Jahr
  • Depotwert mit 67: rund 186.000 €

Mit einem Kind, für das noch 15 Jahre Kinderzulage fließt, kommen 4.500 € Zulage hinzu, und der Depotwert steigt auf rund 202.000 €. Ein 50-Jähriger mit demselben Beitrag kommt dagegen nur noch auf rund 63.000 €, weil dem Zinseszins 15 Jahre fehlen. Die Zahlen sind Modellrechnungen mit konstanter Rendite; echte Märkte schwanken.

Die Auszahlung: ab 65, Auszahlungsplan bis 85

Das angesparte Kapital ist für das Alter gebunden. Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres oder wenn Sie vorher eine gesetzliche Altersrente beziehen. Sie haben dann die Wahl:

  • Auszahlungsplan: Das Kapital wird in Raten ausgezahlt, mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Der Rest bleibt in der Zwischenzeit angelegt.
  • Lebenslange Rente: Wer das Langlebigkeitsrisiko absichern will, kann eine Leibrente wählen.
  • Teilauszahlung: Bis zu 30 % des Kapitals können zu Beginn der Auszahlungsphase auf einmal entnommen werden.

Im Rechenbeispiel oben (ohne Kinder) ergibt ein Auszahlungsplan von 67 bis 85 rund 1.300 € brutto im Monat. Das ist eine spürbare Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Wie hoch Ihre gesetzliche Rente voraussichtlich ausfällt, schätzen Sie mit unserem Rentenrechner.

Steuern: nachgelagerte Besteuerung

In der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge im Depot nicht besteuert. Es gibt keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale. Dafür werden die Auszahlungen im Alter mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – das nennt man nachgelagerte Besteuerung. Weil das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als im Berufsleben, fällt der Steuersatz dann oft geringer aus. Für Beiträge oberhalb der geförderten 1.800 € gilt, dass nur der Ertragsanteil steuerpflichtig ist; unser Rechner bildet das vereinfacht ab.

Was ist mit Kindern und der Frühstart-Rente?

Parallel plant die Bundesregierung die Frühstart-Rente: 10 € im Monat vom Staat für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren, angelegt in einem eigenen Depot. Das Bundesfinanzministerium betont, dass beide Systeme eng verzahnt werden sollen, damit später ein nahtloser Übergang möglich ist. Anders als das Altersvorsorgedepot ist die Frühstart-Rente noch nicht beschlossen. Was sie bringen könnte, zeigt unser Frühstart-Rente-Rechner.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

  • Familien mit Kindern: Die Kinderzulage macht schon kleine Beiträge extrem attraktiv.
  • Geringverdienende und Teilzeitkräfte: Die 50-Prozent-Förderung auf die ersten 360 € wirkt unabhängig vom Einkommen.
  • Junge Menschen: Berufseinsteigerbonus plus Jahrzehnte Zinseszins.
  • Selbstständige: Sie sind erstmals förderberechtigt.

Weniger eindeutig ist der Vorteil für Menschen, die sehr hohe Beträge sparen wollen oder das Geld vor dem Ruhestand brauchen könnten. Denn gefördert werden nur 1.800 € im Jahr, und das Kapital ist bis mindestens 65 gebunden. Einen ausführlichen Vergleich finden Sie in unserem Artikel Altersvorsorgedepot oder freier ETF-Sparplan?.

Fazit

Das Altersvorsorgedepot ist die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente. Die Förderung ist einfacher, die Anlage renditeorientierter, die Kosten sind gedeckelt. Wer ohnehin fürs Alter spart, sollte ab 2027 prüfen, ob sich mindestens der geförderte Teil ins neue Depot lenken lässt. Rechnen Sie Ihr persönliches Szenario mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner durch. Dieser Artikel ist keine Anlage- oder Steuerberatung; alle Angaben ohne Gewähr.

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