Wie viel legt der Staat ab 2027 auf Ihren Sparbeitrag drauf? Berechnen Sie Zulagen, Steuervorteil und Depotwert zur Rente – und vergleichen Sie mit einem ETF-Sparplan ohne Förderung.
Kostenlos & ohne AnmeldungKeine DatenweitergabeGesetz verkündet, Start 1.1.2027
Beschlossen: Das Altersvorsorgedepot startet am 1.1.2027
Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026). Anbieter dürfen die neuen Produkte ab dem 1.1.2027 anbieten; konkrete Produkte und Kosten stehen noch nicht fest. Die Zulagen und Grenzen im Rechner entsprechen dem Gesetz, Steuer- und Auszahlungsdetails sind vereinfacht. Stand: 24.09.2026.
Beitrag & Familie
€
Gefördert bis 150 €/Monat (1.800 €/Jahr), einzahlbar bis 570 €/Monat (6.840 €/Jahr). Mindestens 10 €/Monat.
Jahre
So lange besteht voraussichtlich noch Kindergeld für das jüngste Kind (in der Regel bis 18, in Ausbildung bis 25).
Alter & Anlage
Jahre
Jahre
Auszahlung frühestens mit 65.
%
%
Standarddepot: höchstens 1,0 % Effektivkosten.
Steuern
%
Für die Günstigerprüfung (Sonderausgabenabzug).
%
Durchschnittlicher persönlicher Steuersatz auf die Auszahlungen.
Depotwert mit 67 Jahren
201.766 €
Eigene Einzahlungen: 57.600 €Staatliche Zulagen: 21.780 €Wertzuwachs: 122.386 €
Ihre Förderung pro Jahr
Grundzulage
540 €
Kinderzulage
300 €
Berufseinsteigerbonus (einmalig)
0 €
Zusätzlicher Steuervorteil
162 €
Erstattung über die Steuererklärung, fließt nicht ins Depot
Zulagen im ersten Jahr
840 €
Förderquote auf Ihren Eigenbeitrag
47 %
Auszahlung ab 67
Auszahlungsplan bis 85, brutto
1.427 € / pro Monat
18 Jahre Auszahlung
nach Steuern (geschätzt)
1.142 € / pro Monat
Höchstens 30 % auf einmal
60.530 €
Depotentwicklung bis zum Rentenbeginn
Vergleich nach Steuern: gefördert vs. ungefördert
Gleicher Eigenbeitrag, gleiche Rendite, gleiche Kosten. Beim ETF-Sparplan fällt Abgeltungsteuer auf die Gewinne an (Teilfreistellung 30 %), beim Altersvorsorgedepot wird die Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Altersvorsorgedepot
166.596 €
Kapital nach Steuern + Steuervorteile · 201.766 € vor Steuern
ETF-Sparplan ohne Förderung
128.051 €
Kapital nach Abgeltungsteuer · 144.003 € vor Steuern
Vorteil des Altersvorsorgedepots: 38.545 €
Verlauf im Detail
Alter
Jahr
Eigenbeiträge
Zulagen
Depotwert
ETF-Sparplan
36
2027
1.800 €
840 €
2.683 €
1.843 €
37
2028
3.600 €
1.680 €
5.505 €
3.781 €
40
2031
9.000 €
4.200 €
14.882 €
10.222 €
45
2036
18.000 €
8.400 €
34.057 €
23.392 €
50
2041
27.000 €
12.600 €
58.764 €
40.362 €
55
2046
36.000 €
15.300 €
88.934 €
62.228 €
60
2051
45.000 €
18.000 €
127.807 €
90.402 €
65
2056
54.000 €
20.700 €
177.895 €
126.703 €
67
2058
57.600 €
21.780 €
201.766 €
144.003 €
Annahmen dieser Berechnung
Modellrechnung nach dem Altersvorsorgereformgesetz (Stand 24.09.2026). Sparbeginn 2027, monatliche Einzahlung, konstante Rendite abzüglich Kosten, Zulagen einmal jährlich gutgeschrieben. Kinderzulage 300 € pro Kind (Kinder ab Jahrgang 2008). Günstigerprüfung vereinfacht: Steuerersparnis auf Eigenbeitrag (max. 1.800 €) plus Grundzulage, verglichen mit der Grundzulage. Auszahlungsplan bis 85 mit gleicher Rendite; Besteuerung vereinfacht mit einem Durchschnittssteuersatz, bei Beiträgen über 1.800 € nur der Ertragsanteil. ETF-Vergleich mit Abgeltungsteuer und Soli auf Gewinne bei Verkauf zum Rentenbeginn, ohne Vorabpauschale und Sparerpauschbetrag. Kapitalmarktrenditen schwanken und können negativ sein. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Anlage- oder Steuerberatung.
Ja. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27.03.2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 08.05.2026 zugestimmt. Das Gesetz wurde am 29.05.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die neuen Produkte dürfen ab dem 1.1.2027 angeboten werden. Welche Anbieter welche Konditionen bieten, steht noch nicht fest (Stand 24.09.2026).
Für jeden eingezahlten Euro bis 360 € im Jahr gibt der Staat 50 Cent dazu, für jeden weiteren Euro bis 1.800 € im Jahr 25 Cent. Die Grundzulage beträgt damit höchstens 540 € pro Jahr. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 € im Jahr (10 € im Monat). Beiträge über 1.800 € bis zur Obergrenze von 6.840 € sind erlaubt, werden aber nicht mehr bezuschusst.
Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es 1 € Zulage pro eingezahltem Euro, höchstens 300 € pro Kind und Jahr (für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind; für ältere Kinder gelten 185 €). Schon ein Eigenbeitrag von 25 € im Monat reicht für die volle Kinderzulage – und zwar für jedes Kind. Bei zwei Kindern werden aus 300 € Eigenbeitrag so 150 € Grundzulage plus 600 € Kinderzulage. Die Zulage erhält ein Elternteil, in der Regel der, der das Kindergeld bekommt.
Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 € zusätzliche Zulage. Der Rechner schreibt den Bonus im ersten Sparjahr gut, wenn Ihr aktuelles Alter unter 25 liegt.
Ja, über den Sonderausgabenabzug. Eigenbeiträge bis 1.800 € plus die Grundzulage (zusammen höchstens 2.340 €) können in der Steuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt prüft in der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage, und erstattet nur die Differenz. Bei einem Grenzsteuersatz um 30 % und vollem Beitrag sind das grob einige hundert Euro im Jahr. Der Rechner zeigt diesen Betrag separat, weil er aufs Konto und nicht ins Depot fließt.
Frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres (oder bei vorgezogenem Bezug einer gesetzlichen Altersrente). Zur Wahl stehen ein Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft, oder eine lebenslange Rente. Bis zu 30 % des Kapitals können zu Beginn der Auszahlungsphase auf einmal entnommen werden. Die Auszahlungen werden nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Für das Standarddepot gilt ein Kostendeckel: Die Effektivkosten dürfen höchstens 1,0 % pro Jahr betragen. Andere Varianten des Altersvorsorgedepots unterliegen diesem Deckel nicht. Kosten wirken über Jahrzehnte stark – 0,5 Prozentpunkte weniger Kosten können über 30 Jahre einen fünfstelligen Unterschied ausmachen. Probieren Sie es im Rechner mit dem Kosten-Regler aus.
Unmittelbar förderberechtigt sind unter anderem rentenversicherungspflichtig Beschäftigte und Beamte – neu auch Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit. Ehe- oder Lebenspartner von Förderberechtigten können mittelbar gefördert werden (Grundzulage höchstens 175 €). Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz; neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr.
Bei kleinen und mittleren Beiträgen und besonders mit Kindern meist ja, weil die Zulagen einen großen Teil des Beitrags ausmachen. Dafür ist das Geld bis mindestens 65 gebunden und die Auszahlung wird voll besteuert. Ein freier ETF-Sparplan bleibt jederzeit verfügbar, bekommt aber keine Zulage. Der Rechner vergleicht beide Wege nach Steuern mit gleichem Eigenbeitrag, gleicher Rendite und gleichen Kosten.