Verzugszinsen berechnen 2026: Basiszinssatz, § 288 BGB und Beispiele

Redaktion
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2026-09-24
Verzugszinsen berechnen 2026: Basiszinssatz, § 288 BGB und Beispiele

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Wenn eine Rechnung zu spät bezahlt wird

Wer eine fällige Rechnung nicht bezahlt, gerät in Verzug. Der Gläubiger darf dann nicht nur den offenen Betrag verlangen, sondern auch Verzugszinsen. Wie hoch diese sind, steht im Gesetz: § 288 BGB knüpft sie an den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Verzugszinsen Schritt für Schritt berechnen, auch wenn sich der Basiszinssatz während des Verzugs ändert. Im Zinsrechner stellen Sie dafür einfach die Rechenart „Verzugszinsen“ ein.

Wann beginnt der Verzug?

Verzug tritt in der Regel durch eine Mahnung nach Fälligkeit ein. Eine Mahnung ist nicht nötig, wenn für die Zahlung ein Kalendertag bestimmt ist, etwa „zahlbar bis 30. Juni“. Außerdem gerät ein Schuldner nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Gegenüber Verbrauchern gilt diese 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist.

Die Zinsen laufen ab Verzugsbeginn bis zum Tag der Zahlung. Ob und wann Verzug im Einzelfall eingetreten ist, kann strittig sein. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Höhe: Basiszinssatz plus Aufschlag

Der Verzugszins setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • Ist ein Verbraucher beteiligt (§ 288 Abs. 1 BGB): Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte.
  • Ist kein Verbraucher beteiligt (§ 288 Abs. 2 BGB), also bei Geschäften zwischen Unternehmen: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte.

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres angepasst. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 %, im ersten Halbjahr 2026 waren es 1,27 %. Daraus ergeben sich aktuell 6,52 % p. a. für Verbraucher und 10,52 % p. a. für Unternehmen. Im ersten Halbjahr 2026 lagen die Sätze bei 6,27 % und 10,27 %.

Unter Unternehmen kommt eine Pauschale von 40 € hinzu (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten angerechnet, etwa auf Anwaltskosten.

Die Formel

Verzugszinsen sind einfache Zinsen. Nach § 289 BGB dürfen auf Verzugszinsen keine weiteren Zinsen berechnet werden, einen Zinseszins gibt es also nicht. In der Praxis wird meist mit den tatsächlichen Kalendertagen und 365 Tagen pro Jahr gerechnet:

Verzugszinsen = Forderung · Zinssatz · Tage / (100 · 365)

Beispiel 1: Verbraucher, 45 Tage

Eine Handwerkerrechnung über 1.200 € wird von einer Privatperson 45 Tage zu spät bezahlt. Der gesamte Zeitraum liegt nach dem 1. Juli 2026, der Zinssatz beträgt also 6,52 %.

1.200 · 6,52 · 45 / (100 · 365) = 9,65 €

Der Betrag ist überschaubar. Bei größeren Forderungen und langen Zeiträumen summiert er sich aber schnell.

Beispiel 2: Unternehmen, über den 1. Juli hinweg

Ein Unternehmen zahlt eine Rechnung über 8.000 € an ein anderes Unternehmen erst am 15. August 2026, Verzug bestand ab dem 15. Mai 2026. Der Zeitraum überschreitet den Stichtag 1. Juli, deshalb wird er in zwei Abschnitte aufgeteilt:

  • 15.05. bis 01.07.2026: 47 Tage zu 10,27 % (1,27 % + 9): 8.000 · 10,27 · 47 / 36.500 = 105,80 €
  • 01.07. bis 15.08.2026: 45 Tage zu 10,52 % (1,52 % + 9): 8.000 · 10,52 · 45 / 36.500 = 103,76 €

Zusammen ergeben sich 209,55 € Verzugszinsen, dazu kommt die Pauschale von 40 €. Der Zinsrechner nimmt diese Aufteilung automatisch vor, wenn Sie im Verzugsmodus einen Datumszeitraum eingeben, und zeigt jeden Abschnitt in einer Tabelle.

Häufige Fehler

  • Falscher Aufschlag: Bei Verbrauchern sind es 5, nicht 9 Prozentpunkte.
  • Veralteter Basiszinssatz: Der Satz ändert sich zweimal im Jahr. Wer mit einem alten Wert rechnet, verlangt zu viel oder zu wenig.
  • Zinseszins: Verzugszinsen werden nicht mitverzinst.
  • Pauschale bei Verbrauchern: Die 40 € gelten nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist.

Fazit

Verzugszinsen lassen sich mit der einfachen Zinsformel berechnen, sobald Sie den richtigen Zinssatz kennen: Basiszinssatz plus 5 oder 9 Prozentpunkte. Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugs, rechnen Sie jeden Abschnitt getrennt. Die Grundlagen der Zinsformel erklärt der Ratgeber Zinsrechnung einfach erklärt.

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