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Härtefallregelung Zahnersatz: Wer bekommt doppelten Zuschuss?

Redaktion
7 Min. Lesezeit
2026-03-01
Härtefallregelung Zahnersatz: Wer bekommt doppelten Zuschuss?

Härtefallregelung beim Zahnersatz: Doppelter Festzuschuss

Zahnersatz kann teuer werden — doch für Menschen mit geringem Einkommen gibt es ein wichtiges Sicherheitsnetz: die Härtefallregelung. Sie verdoppelt den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse und sorgt dafür, dass die Regelversorgung komplett von der Kasse übernommen wird. Viele Betroffene kennen ihre Rechte nicht. In diesem Artikel erklären wir, wer Anspruch hat und wie man den doppelten Zuschuss beantragt.

Wer gilt als Härtefall?

Als Härtefall gelten Personen, deren monatliches Bruttoeinkommen unter der gesetzlichen Grenze liegt. Für Alleinstehende beträgt diese Grenze 2026 ca. 1.358 Euro, für Paare ca. 1.867 Euro. Pro unterhaltsberechtigtem Kind erhöht sich die Grenze um ca. 508 Euro. Automatisch als Härtefall gelten Empfänger von Bürgergeld (ALG II), Sozialhilfe, BAföG, Kriegsopferfürsorge, Grundsicherung im Alter und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Was bedeutet doppelter Festzuschuss konkret?

Der doppelte Festzuschuss bedeutet, dass die Krankenkasse das Zweifache des normalen Festzuschusses übernimmt. Bei einer Zahnkrone beträgt der normale Festzuschuss 220 Euro, der doppelte Festzuschuss also 440 Euro. Da die Regelversorgung (Metallkrone) ca. 400–500 Euro kostet, deckt der doppelte Zuschuss in vielen Fällen die gesamten Kosten der Regelversorgung.

Die gleitende Härtefallregelung

Liegt das Einkommen nur leicht über der Härtefallgrenze, greift die sogenannte gleitende Härtefallregelung. Dabei übernimmt die Kasse den Eigenanteil bis zur Belastungsgrenze — also den Betrag, um den das Einkommen die Härtefallgrenze übersteigt. Beispiel: Wenn der Eigenanteil 400 Euro beträgt und das Einkommen 100 Euro über der Härtefallgrenze liegt, übernimmt die Kasse 300 Euro des Eigenanteils.

So beantragen Sie den doppelten Festzuschuss

Der Antrag wird zusammen mit dem Heil- und Kostenplan (HKP) bei der Krankenkasse eingereicht. Dem Antrag müssen Einkommensnachweise beiliegen: Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, bei Selbständigen der letzte Steuerbescheid, bei Empfängern von Sozialleistungen der aktuelle Leistungsbescheid. Die Kasse prüft die Unterlagen und teilt mit, ob die Härtefallregelung greift.

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Wichtig: Beginnen Sie die Behandlung erst, nachdem die Kasse den HKP mit Härtefallzuschuss genehmigt hat. Rückwirkende Anträge werden in der Regel nicht akzeptiert.

Härtefallregelung und hochwertiger Zahnersatz

Auch bei einem Härtefall können Sie sich für hochwertigen Zahnersatz entscheiden. Der doppelte Festzuschuss wird immer gezahlt — unabhängig davon, welches Material Sie wählen. Wenn Sie statt der Metallkrone (Regelversorgung) eine Zirkonkrone wählen, erhalten Sie den doppelten Festzuschuss von 440 Euro und zahlen den Rest als Eigenanteil. Die Differenz ist dann allerdings selbst zu tragen.

Fazit

Die Härtefallregelung ist ein wichtiges soziales Instrument, das sicherstellt, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu notwendigem Zahnersatz haben. Prüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung, bevor Sie den HKP bei der Kasse einreichen. Im Zweifelsfall hilft die Patientenberatung der Zahnärztekammer oder ein Sozialverband weiter.