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Wohngeld für Studenten: Wann haben Studierende Anspruch?

Redaktion
5 Min. Lesezeit
2026-02-15
Wohngeld für Studenten: Wann haben Studierende Anspruch?

Die Grundregel: BAfoeg schliesst Wohngeld aus

Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf BAfoeg haben, sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Das gilt unabhaengig davon, ob sie tatsaechlich BAfoeg beziehen. Entscheidend ist der Grundanspruch: Wenn Sie ein foerderfaehiges Studium betreiben und die persoenlichen Voraussetzungen fuer BAfoeg erfuellen (Alter, Nationalitaet, Ausbildungsstaette), haben Sie keinen Wohngeld-Anspruch.

Wann haben Studierende doch Anspruch auf Wohngeld?

Ausnahme 1: BAfoeg-Antrag wurde abgelehnt

Wenn Ihr BAfoeg-Antrag aus Gruenden abgelehnt wurde, die nicht in Ihrer Person liegen (z. B. Ueberschreitung der Regelstudienzeit, Fachrichtungswechsel nach dem 3. Semester, Zweitstudium), koennen Sie Wohngeld beantragen. Sie muessen den Ablehnungsbescheid vorlegen.

Ausnahme 2: Teilzeitstudium

Wer offiziell in Teilzeit studiert, hat keinen BAfoeg-Anspruch und kann daher Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass die Hochschule ein Teilzeitstudium anbietet und Sie offiziell als Teilzeitstudent eingeschrieben sind.

Ausnahme 3: Haushaltsmitglied ohne BAfoeg-Anspruch

Wenn mindestens ein Haushaltsmitglied keinen BAfoeg-Anspruch hat, kann der gesamte Haushalt Wohngeld beantragen. Beispiele: Studierende, die mit einem erwerbstaetigen Partner zusammenleben, Studierende mit eigenem Kind, und Wohngemeinschaften, in denen mindestens eine Person kein Student ist.

Ausnahme 4: Studium im Ausland oder Fernstudium

Fuer Studienzeiten im Ausland besteht kein BAfoeg-Anspruch fuer die inlaendische Wohnung. Wer waehrend eines Auslandssemesters seine Wohnung in Deutschland behaelt, kann fuer diesen Zeitraum Wohngeld beantragen. Aehnliches gilt fuer bestimmte Fernstudien.

BAfoeg oder Wohngeld: Was ist besser?

In den meisten Faellen ist BAfoeg die guenstigere Loesung, weil es den gesamten Bedarf abdeckt (Grundbedarf plus Wohnkostenpauschale plus Krankenversicherungszuschlag). BAfoeg wird allerdings zur Haelfte als Darlehen gewaehrt, das nach dem Studium zurueckgezahlt werden muss. Wohngeld ist ein reiner Zuschuss ohne Rueckzahlungspflicht.

Rechenbeispiel: Studentin mit Nebenjob

Studentin, 24 Jahre, BAfoeg abgelehnt wegen Fachrichtungswechsel, Nebenjob 800 Euro brutto, Kaltmiete 350 Euro plus 50 Euro Nebenkosten, Wohnort: Mietstufe IV. Anrechenbares Einkommen: ca. 580 Euro (nach Pauschalen und Werbungskosten). Anrechenbare Miete: 400 Euro. Voraussichtliches Wohngeld: ca. 150 Euro pro Monat.

Wohngemeinschaft und Wohngeld

In einer WG wird jeder Bewohner einzeln betrachtet. Entscheidend ist, ob Sie einen eigenen Mietvertrag haben (Untermietvertrag oder Hauptmietvertrag) und wie hoch Ihr Anteil an der Miete ist. Wenn alle WG-Bewohner im Hauptmietvertrag stehen, wird die Miete anteilig aufgeteilt. Fuer den Wohngeldantrag zaehlt nur Ihr persoenlicher Mietanteil.

Tipps fuer Studierende

Pruefen Sie zuerst Ihren BAfoeg-Anspruch, denn BAfoeg-Berechtigung schliesst Wohngeld aus. Bewahren Sie den BAfoeg-Ablehnungsbescheid auf, denn er ist Ihre Eintrittskarte zum Wohngeld. Geben Sie alle Einkuenfte an, auch Minijob und Unterhaltszahlungen der Eltern. Nutzen Sie den Schwerbehindertenfreibetrag, falls zutreffend. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, denn er gilt ab dem Antragsmonat und wird nicht rueckwirkend gezahlt.