Wohngeld für Studenten: Wann haben Studierende Anspruch?

Redaktion
5 Min. Lesezeit
2026-02-15
Wohngeld für Studenten: Wann haben Studierende Anspruch?

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Die Grundregel: BAföG schließt Wohngeld aus

Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben, sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Das gilt unabhängig davon, ob sie tatsächlich BAföG beziehen. Entscheidend ist der Grundanspruch: Wenn Sie ein förderfähiges Studium betreiben und die persönlichen Voraussetzungen für BAföG erfüllen (Alter, Nationalität, Ausbildungsstätte), haben Sie keinen Wohngeld-Anspruch.

Wann haben Studierende doch Anspruch auf Wohngeld?

Ausnahme 1: BAföG-Antrag wurde abgelehnt

Wenn Ihr BAföG-Antrag aus Gründen abgelehnt wurde, die nicht in Ihrer Person liegen (z. B. Überschreitung der Regelstudienzeit, Fachrichtungswechsel nach dem 3. Semester, Zweitstudium), können Sie Wohngeld beantragen. Sie müssen den Ablehnungsbescheid vorlegen.

Ausnahme 2: Teilzeitstudium

Wer offiziell in Teilzeit studiert, hat keinen BAföG-Anspruch und kann daher Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass die Hochschule ein Teilzeitstudium anbietet und Sie offiziell als Teilzeitstudent eingeschrieben sind.

Ausnahme 3: Haushaltsmitglied ohne BAföG-Anspruch

Wenn mindestens ein Haushaltsmitglied keinen BAföG-Anspruch hat, kann der gesamte Haushalt Wohngeld beantragen. Beispiele: Studierende, die mit einem erwerbstätigen Partner zusammenleben, Studierende mit eigenem Kind, und Wohngemeinschaften, in denen mindestens eine Person kein Student ist.

Ausnahme 4: Studium im Ausland oder Fernstudium

Für Studienzeiten im Ausland besteht kein BAföG-Anspruch für die inländische Wohnung. Wer während eines Auslandssemesters seine Wohnung in Deutschland behält, kann für diesen Zeitraum Wohngeld beantragen. Ähnliches gilt für bestimmte Fernstudien.

BAföG oder Wohngeld: Was ist besser?

In den meisten Fällen ist BAföG die günstigere Lösung, weil es den gesamten Bedarf abdeckt (Grundbedarf plus Wohnkostenpauschale plus Krankenversicherungszuschlag). BAföG wird allerdings zur Hälfte als Darlehen gewährt, das nach dem Studium zurückgezahlt werden muss. Wohngeld ist ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlungspflicht.

Rechenbeispiel: Studentin mit Nebenjob

Studentin, 24 Jahre, BAföG abgelehnt wegen Fachrichtungswechsel, Nebenjob 800 Euro brutto, Kaltmiete 350 Euro plus 50 Euro Nebenkosten, Wohnort: Mietstufe IV. Anrechenbares Einkommen: ca. 580 Euro (nach Pauschalen und Werbungskosten). Anrechenbare Miete: 400 Euro. Voraussichtliches Wohngeld: ca. 150 Euro pro Monat.

Wohngemeinschaft und Wohngeld

In einer WG wird jeder Bewohner einzeln betrachtet. Entscheidend ist, ob Sie einen eigenen Mietvertrag haben (Untermietvertrag oder Hauptmietvertrag) und wie hoch Ihr Anteil an der Miete ist. Wenn alle WG-Bewohner im Hauptmietvertrag stehen, wird die Miete anteilig aufgeteilt. Für den Wohngeldantrag zählt nur Ihr persönlicher Mietanteil.

Tipps für Studierende

Prüfen Sie zuerst Ihren BAföG-Anspruch, denn BAföG-Berechtigung schließt Wohngeld aus. Bewahren Sie den BAföG-Ablehnungsbescheid auf, denn er ist Ihre Eintrittskarte zum Wohngeld. Geben Sie alle Einkünfte an, auch Minijob und Unterhaltszahlungen der Eltern. Nutzen Sie den Schwerbehindertenfreibetrag, falls zutreffend. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, denn er gilt ab dem Antragsmonat und wird nicht rückwirkend gezahlt.

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