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Witwenrente 2026 berechnen: Höhe, Voraussetzungen, Anrechnung

Redaktion
12 Min. Lesezeit
2026-09-08
Witwenrente 2026 berechnen: Höhe, Voraussetzungen, Anrechnung

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Witwenrente 2026 berechnen: Höhe, Voraussetzungen, Anrechnung

Nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners steht die Frage nach dem Geld meist zuletzt an — und drängt sich doch schnell auf, weil Miete, Versicherungen und Abschläge weiterlaufen. Dieser Ratgeber erklärt ruhig und vollständig, wie die gesetzliche Hinterbliebenenrente berechnet wird, welche Beträge in den ersten Monaten fließen und wie sich eigenes Einkommen auswirkt. Alle Zahlen beziehen sich auf den aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro, der seit dem 1. Juli 2026 gilt. Die Witwenrente folgt dabei einer einfachen Grundformel: Rente des Verstorbenen mal Rentenartfaktor, anschließend die Anrechnung eigenen Einkommens. Der Rentenartfaktor beträgt in den ersten drei Monaten 1,0, danach 0,55 bei der großen und 0,25 bei der kleinen Witwenrente. Ihre persönliche Konstellation können Sie im Witwenrente-Rechner in einer Minute durchrechnen — inklusive Zeitachse für die ersten zwölf Monate.

Die drei Phasen der Hinterbliebenenrente

Phase eins ist das Sterbevierteljahr: die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat. In dieser Zeit erhalten Sie die volle Rente Ihres verstorbenen Partners, und eigenes Einkommen bleibt vollständig außer Betracht. Wer 1.600 Euro Rente bezogen hat, hinterlässt in dieser Phase also 1.600 Euro brutto im Monat. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung bleiben davon rund 1.402 Euro netto übrig — Geld, das viele Hinterbliebene für Bestattung und Nachlassregelung dringend brauchen.

Phase zwei beginnt mit dem vierten Monat. Jetzt greift der Rentenartfaktor, und aus 1.600 Euro werden bei der großen Witwenrente 880 Euro brutto. Gleichzeitig wird geprüft, wie viel eigenes Einkommen Sie haben. Phase drei betrifft nur die kleine Witwenrente: Sie endet nach 24 Kalendermonaten, sofern nicht das alte Recht gilt. Bei der großen Witwenrente gibt es keine Befristung — sie läuft bis zu einer Wiederheirat.

Große oder kleine Witwenrente?

Die große Witwenrente mit 55 Prozent erhalten Sie, wenn mindestens eine von drei Voraussetzungen erfüllt ist: Sie erziehen ein Kind unter 18 Jahren, Sie sind selbst erwerbsgemindert, oder Sie haben die Altersgrenze erreicht. Diese Altersgrenze wird seit 2012 stufenweise von 45 auf 47 Jahre angehoben, und maßgeblich ist das Todesjahr. Stirbt der Partner im Jahr 2026, liegt sie bei 46 Jahren und 6 Monaten; ab dem Todesjahr 2029 sind es einheitlich 47 Jahre.

Erfüllen Sie keine dieser Voraussetzungen, bleibt die kleine Witwenrente mit 25 Prozent — befristet auf 24 Kalendermonate. Das ist keine endgültige Entscheidung: Erreichen Sie später die Altersgrenze oder wird eine Erwerbsminderung festgestellt, entsteht ein neuer Anspruch auf die große Witwenrente. Sie müssen ihn allerdings selbst geltend machen, er läuft nicht automatisch weiter.

Altes Recht, Kindererziehung und die Ausnahmen

Für ältere Ehen gilt eine großzügigere Regel. Wurde die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen und ist mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren, beträgt der Rentenartfaktor der großen Witwenrente 0,6 statt 0,55. Aus unseren 1.600 Euro werden dann 960 statt 880 Euro — eine Differenz von 80 Euro im Monat oder 960 Euro im Jahr. Außerdem ist die kleine Witwenrente im alten Recht nicht befristet. Beide Varianten lassen sich im Witwenrente-Rechner direkt vergleichen.

Der Preis für das alte Recht: Es gibt dort keinen Zuschlag für Kindererziehung. Im neuen Recht zählen für jeden der ersten 36 Kalendermonate mit Berücksichtigungszeiten 0,1010 Entgeltpunkte, für jeden weiteren Monat 0,0505. Ein Kind, das bis zum dritten Geburtstag betreut wurde, bringt also 3,636 Entgeltpunkte und damit rund 85 Euro zusätzlich im Monat. Bei zwei Kindern sind es etwa 128 Euro — deutlich mehr als die 80 Euro Unterschied zwischen 55 und 60 Prozent.

Einkommensanrechnung: der Freibetrag von 1.122,53 Euro

Ab dem vierten Monat wird eigenes Einkommen angerechnet — aber erst oberhalb eines großzügigen Freibetrags. Er beträgt das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts, seit Juli 2026 also 1.122,53 Euro im Monat; zuvor waren es 1.076,86 Euro. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind kommen 238,11 Euro hinzu. Was darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet — 60 Prozent des Mehrverdienstes bleiben Ihnen also erhalten.

Entscheidend ist dabei nicht Ihr Bruttoeinkommen, sondern ein pauschal ermitteltes Nettoeinkommen. Vom Arbeitsentgelt zieht die Rentenversicherung pauschal 40 Prozent ab, von einer eigenen gesetzlichen Rente nur 14 Prozent, von Mieteinnahmen und Kapitalerträgen 25 Prozent. Ein Bruttogehalt von 2.200 Euro entspricht damit 1.320 Euro anrechenbarem Netto. Davon liegen 197,47 Euro über dem Freibetrag, 40 Prozent davon sind rund 79 Euro — genau dieser Betrag wird abgezogen.

Was am Ende ausgezahlt wird — und wie Sie es beantragen

Von der Bruttowitwenrente gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab: 7,3 Prozent Krankenversicherung plus den halben Zusatzbeitrag, im Durchschnitt 1,45 Prozent im Jahr 2026, sowie 3,6 Prozent Pflegeversicherung. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 4,2 Prozent. In unserem Beispiel bleiben von 880 Euro Grundbetrag plus 128 Euro Zuschlag abzüglich 79 Euro Anrechnung rund 929 Euro brutto und damit etwa 814 Euro netto im Monat.

Die Rente wird nicht automatisch gezahlt. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach dem Sterbemonat, wird rückwirkend ab dem Todestag geleistet; danach beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat, und die Zwischenzeit ist verloren. Für das Sterbevierteljahr können Sie zusätzlich einen Vorschuss beantragen, der meist binnen weniger Tage auf dem Konto ist. Bestand die Ehe weniger als ein Jahr, prüft die Rentenversicherung, ob eine sogenannte Versorgungsehe vorlag — bei Unfalltod oder plötzlicher Erkrankung lässt sich diese Vermutung widerlegen.

Rechnen Sie Ihre eigene Konstellation in Ruhe durch, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen. Der Witwenrente-Rechner zeigt Sterbevierteljahr, laufende Rente und Anrechnung nebeneinander. Verbindlich ist am Ende immer der Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers — dieser Ratgeber ersetzt keine Renten-, Rechts- oder Steuerberatung.

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