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Waisenrente: Ansprüche für Kinder

Redaktion
7 Min. Lesezeit
2026-09-08
Waisenrente: Ansprüche für Kinder

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Waisenrente: Ansprüche für Kinder

Stirbt ein Elternteil, haben Kinder einen eigenen Rentenanspruch — unabhängig von der Witwen- oder Witwerrente des überlebenden Elternteils. Die Waisenrente wird zusätzlich gezahlt und mindert die Hinterbliebenenrente des Elternteils nicht. Sie ist beim Rentenantrag ausdrücklich mit anzugeben, sonst wird sie leicht übersehen.

Halbwaise oder Vollwaise

Die Halbwaisenrente erhalten Kinder, bei denen noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil lebt. Sie beträgt 10 Prozent der Rente, die dem Verstorbenen als volle Erwerbsminderungsrente zugestanden hätte, zuzüglich eines Zuschlags, der sich nach den Versicherungszeiten richtet. Die Vollwaisenrente für Kinder, die beide Elternteile verloren haben, beträgt 20 Prozent und wird aus den Versicherungskonten beider Elternteile berechnet. Bei einer zugrunde liegenden Rente von 1.600 Euro sind das rund 160 Euro monatlich für ein Halbwaisenkind, vor dem Zuschlag.

Bis 18 — und häufig bis 27

Grundsätzlich läuft die Waisenrente bis zum 18. Geburtstag. Sie wird jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres weitergezahlt, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein Studium absolviert, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leistet, oder wenn es wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Eine Übergangszeit von bis zu vier Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist ebenfalls abgedeckt — etwa zwischen Abitur und Studienbeginn. Wer einen Freiwilligendienst geleistet hat, kann die Waisenrente über den 27. Geburtstag hinaus um die Dauer dieses Dienstes verlängern lassen.

Eigenes Einkommen spielt keine Rolle mehr

Bis Mitte 2015 wurde eigenes Einkommen volljähriger Waisen oberhalb eines Freibetrags zu 40 Prozent angerechnet. Diese Regel ist seit dem 1. Juli 2015 abgeschafft. Ein Ausbildungsgehalt, ein Werkstudentenjob oder ein Nebenverdienst kürzen die Waisenrente heute nicht mehr. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zur Witwenrente, bei der die Anrechnung eigenen Einkommens weiterhin gilt.

Waisenrente und Witwenrente zusammen

Beide Leistungen bestehen nebeneinander. Die Waisenrente des Kindes wird nicht auf die Witwenrente des Elternteils angerechnet. Umgekehrt erhöht jedes waisenrentenberechtigte Kind sogar den Freibetrag der Witwenrente — seit Juli 2026 um 238,11 Euro monatlich je Kind. Genau dieses Zusammenspiel bildet der Witwenrente-Rechner ab, wenn Sie die Anzahl der Kinder eintragen.

Für ein Elternteil mit zwei waisenrentenberechtigten Kindern steigt der Freibetrag damit von 1.122,53 auf 1.598,75 Euro. Bei einem Bruttogehalt von 2.600 Euro entfällt die Anrechnung dadurch vollständig, während sie ohne Kinder rund 175 Euro monatlich betragen würde.

Sterbevierteljahr gibt es hier nicht

Anders als bei der Witwenrente kennt die Waisenrente kein Sterbevierteljahr. Sie beginnt direkt mit dem regulären Satz ab dem Monat nach dem Sterbemonat. Auch für die Waisenrente gilt aber die Zwölf-Monats-Frist: Bei einem Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Sterbemonat wird rückwirkend ab dem Todestag gezahlt, danach erst ab dem Antragsmonat.

Steuern, Beiträge und der Antrag

Waisenrenten sind wie alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung steuerpflichtig, soweit sie den Rentenfreibetrag übersteigen. In der Praxis bleibt bei Kindern und jungen Erwachsenen ohne weitere Einkünfte meist keine Steuer übrig. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen an, wenn die Waise nicht mehr familienversichert ist — etwa während einer Berufsausbildung mit eigenem Entgelt.

Für den Antrag brauchen Sie die Sterbeurkunde, die Geburtsurkunde des Kindes, die Rentenversicherungsnummern von Kind und verstorbenem Elternteil sowie bei über 18-Jährigen einen Nachweis über Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst. Diesen Nachweis verlangt die Rentenversicherung regelmäßig erneut — reichen Sie ihn rechtzeitig ein, sonst wird die Zahlung vorübergehend eingestellt und muss später nachberechnet werden.

Wie hoch die Hinterbliebenenrente des überlebenden Elternteils daneben ausfällt, berechnen Sie im Witwenrente-Rechner. Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung.

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