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Das Sterbevierteljahr: die ersten drei Monate

Redaktion
7 Min. Lesezeit
2026-09-08
Das Sterbevierteljahr: die ersten drei Monate

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Das Sterbevierteljahr: die ersten drei Monate

In den Wochen nach einem Todesfall häufen sich Kosten, die niemand eingeplant hat: Bestattung, Grabstelle, Traueranzeige, oft auch offene Rechnungen. Gleichzeitig fällt ein Einkommen weg. Für genau diese Lücke hat der Gesetzgeber das Sterbevierteljahr geschaffen — drei Monate, in denen die Hinterbliebenenrente noch in voller Höhe fließt.

Welche Monate genau gemeint sind

Das Sterbevierteljahr umfasst die drei Kalendermonate, die auf den Sterbemonat folgen. Verstirbt der Partner am 12. März, sind das April, Mai und Juni. Der Sterbemonat selbst zählt nicht dazu: Für ihn wird die Rente des Verstorbenen noch in voller Höhe ausgezahlt, unabhängig vom Sterbetag. Die reduzierte Witwenrente beginnt in diesem Beispiel also erst im Juli.

Warum es hundert Prozent sind

Technisch liegt das am Rentenartfaktor. Er beträgt in dieser Zeit 1,0, danach 0,55 bei der großen und 0,25 bei der kleinen Witwenrente. Ein Faktor von 1,0 bedeutet: Sie erhalten genau den Betrag, den die verstorbene Person als Rente bezogen hat oder bezogen hätte. Der zweite, oft unterschätzte Vorteil: In diesen drei Monaten wird eigenes Einkommen überhaupt nicht angerechnet, denn die Anrechnung greift erst, wenn der Rentenartfaktor unter 1,0 sinkt. Wer weiterarbeitet oder eine eigene Rente bezieht, erhält die volle Partnerrente also zusätzlich zum eigenen Einkommen.

Was tatsächlich auf dem Konto landet

Abgezogen werden lediglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: 7,3 Prozent Krankenversicherung plus den halben kassenindividuellen Zusatzbeitrag, im Durchschnitt 1,45 Prozent im Jahr 2026, sowie 3,6 Prozent Pflegeversicherung — für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 Prozent. Aus 1.600 Euro brutto werden so rund 1.402 Euro netto, aus 2.000 Euro etwa 1.753 Euro. Über drei Monate ergibt das im ersten Fall gut 4.200 Euro. Wie sich diese Summe zur laufenden Rente ab Monat vier verhält, sehen Sie im Witwenrente-Rechner direkt nebeneinander.

Der Vorschuss: Geld in wenigen Tagen

Bis ein Rentenbescheid vorliegt, vergehen häufig Wochen. Damit in der Zwischenzeit kein Loch entsteht, können Sie einen Vorschuss auf das Sterbevierteljahr beantragen. Das geht formlos beim Rentenservice über eine Postfiliale, wenn die verstorbene Person bereits Rente bezogen hat. Sie brauchen dafür in der Regel die Sterbeurkunde, Ihren Ausweis und die Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen. Die Auszahlung erfolgt meist binnen weniger Arbeitstage.

Der Vorschuss wird später mit der bewilligten Rente verrechnet. Wichtig ist deshalb, dass Sie den eigentlichen Rentenantrag trotzdem zügig stellen — der Vorschuss ersetzt ihn nicht und verlängert auch die Zwölf-Monats-Frist nicht.

Die Rente des Verstorbenen läuft weiter — bis zum Monatsende

Ein häufiges Missverständnis: Die Rente des Verstorbenen wird für den kompletten Sterbemonat gezahlt und muss nicht anteilig zurückerstattet werden. Bereits überwiesene Beträge für Folgemonate zieht der Rentenservice allerdings zurück. Melden Sie den Todesfall deshalb möglichst früh, damit keine Rückforderung entsteht, die Sie später aus dem Nachlass begleichen müssen.

Was ab dem vierten Monat passiert

Mit dem vierten Monat greifen Rentenartfaktor und Einkommensanrechnung gleichzeitig. Der Sprung ist deutlich: Aus 1.402 Euro netto können bei der großen Witwenrente rund 814 Euro werden, bei der kleinen sogar nur etwa 351 Euro. Nutzen Sie die drei Monate deshalb bewusst, um laufende Kosten zu prüfen — Versicherungen, Abonnements, Kfz-Verträge — und den Haushalt auf das neue Niveau einzustellen.

Steuerlich zählt das Sterbevierteljahr mit

Auch die erhöhte Zahlung im Sterbevierteljahr ist eine Rente und damit steuerlich relevant. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von Ihren übrigen Einkünften ab; viele Hinterbliebene bleiben im ersten Jahr unter der Grenze. Eine verlässliche Aussage dazu kann nur eine steuerliche Beratung treffen.

Eine erste Orientierung über die Beträge in allen drei Phasen liefert Ihnen der Witwenrente-Rechner. Die dort angezeigten Werte sind Schätzungen auf Basis der geltenden Rechengrößen — verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid.

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