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Einkommensanrechnung: wie viel von Ihrem Einkommen abgezogen wird

Redaktion
9 Min. Lesezeit
2026-09-08
Einkommensanrechnung: wie viel von Ihrem Einkommen abgezogen wird

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Einkommensanrechnung: wie viel von Ihrem Einkommen abgezogen wird

Die häufigste Sorge nach dem Rentenantrag lautet: Darf ich überhaupt noch etwas verdienen? Die Antwort ist beruhigender, als viele erwarten. Es gibt keine Verdienstgrenze, bei deren Überschreiten die Witwenrente ersatzlos wegfällt. Es gibt einen Freibetrag — und nur was darüber liegt, wird anteilig angerechnet, mit 40 Prozent statt mit 100.

Schritt eins: vom Brutto zum anrechenbaren Netto

Die Rentenversicherung rechnet nicht mit Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen, sondern mit einer gesetzlichen Pauschale. Vom Arbeitsentgelt werden pauschal 40 Prozent abgezogen, von Arbeitseinkommen Selbstständiger 39,8 Prozent, von Beamten- und Amtsbezügen 27,5 Prozent. Bei einer eigenen gesetzlichen Rente sind es nur 14 Prozent, bei Betriebsrenten und Versorgungsbezügen 29,6 Prozent, bei Vermögenseinkommen wie Zinsen oder Mieteinnahmen 25 Prozent. Diese Pauschalen gelten unabhängig von Ihrer Steuerklasse und Ihren tatsächlichen Abzügen: Wer 2.500 Euro brutto verdient, hat 1.500 Euro anrechenbares Nettoeinkommen, auch wenn auf dem Kontoauszug ein anderer Betrag steht. Genau diese Umrechnung nimmt Ihnen der Witwenrente-Rechner ab, sobald Sie die passende Einkommensart auswählen.

Schritt zwei: der Freibetrag

Vom anrechenbaren Netto wird der Freibetrag abgezogen. Er beträgt das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Rentenwert bei 42,52 Euro, der Freibetrag damit bei 1.122,53 Euro im Monat; von Juli 2025 bis Juni 2026 waren es 1.076,86 Euro. Für jedes Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um das 5,6-fache des Rentenwerts, also um 238,11 Euro. Bei zwei Kindern liegt er damit bei 1.598,75 Euro monatlich.

Schritt drei: 40 Prozent des Überhangs

Nur der Betrag oberhalb des Freibetrags zählt — und davon werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. 60 Prozent bleiben Ihnen zusätzlich erhalten. Anders gesagt: Von jedem Euro anrechenbarem Netto oberhalb der Grenze verlieren Sie 40 Cent Rente und behalten 60 Cent Einkommen. Ein Zuverdienst lohnt sich damit auch oberhalb des Freibetrags noch deutlich.

Drei Rechenbeispiele

Beispiel eins, Angestellte mit 1.800 Euro brutto: Nach 40 Prozent Pauschalabzug bleiben 1.080 Euro anrechenbares Netto. Das liegt unter dem Freibetrag von 1.122,53 Euro — es wird nichts angerechnet, die Witwenrente bleibt ungekürzt.

Beispiel zwei, Angestellte mit 3.000 Euro brutto: Anrechenbares Netto 1.800 Euro, davon 677,47 Euro über dem Freibetrag. 40 Prozent davon sind 270,99 Euro, die von der Witwenrente abgezogen werden. Bei einer großen Witwenrente von 880 Euro brutto bleiben 609,01 Euro.

Beispiel drei, eigene Altersrente von 1.400 Euro: Hier gilt der Pauschalabzug von nur 14 Prozent, das anrechenbare Netto beträgt 1.204 Euro. Über dem Freibetrag liegen 81,47 Euro, angerechnet werden 32,59 Euro. Der niedrige Pauschalabzug bei Renten führt dazu, dass eine eigene Rente schneller angerechnet wird als ein gleich hohes Gehalt.

Was gar nicht angerechnet wird

Nicht jedes Geld zählt. Elterngeld, Kindergeld, Pflegegeld für die häusliche Pflege, Leistungen der Grundsicherung, Wohngeld und Zahlungen aus einer privaten Unfall- oder Lebensversicherung bleiben außen vor. Auch eine geförderte private Altersvorsorge wird bei der Anrechnung nicht berücksichtigt. Vermögen als solches spielt ohnehin keine Rolle — nur laufende Einkünfte daraus, etwa Zinsen oder Mieten. Und im Sterbevierteljahr wird überhaupt kein Einkommen angerechnet, egal wie hoch Ihr Verdienst ist.

So wird das Einkommen ermittelt — und ein häufiger Denkfehler

Für die laufende Zahlung nimmt die Rentenversicherung zunächst das Einkommen des letzten Kalenderjahres vor dem Todesfall als Maßstab. Einmal jährlich wird geprüft und angepasst. Verändert sich Ihr Einkommen dauerhaft um mehr als zehn Prozent, sollten Sie das von sich aus melden — so vermeiden Sie Rückforderungen, die sonst über Monate auflaufen und dann auf einmal fällig werden.

Viele Hinterbliebene reduzieren ihre Arbeitszeit, um „unter der Grenze zu bleiben". Das lohnt sich fast nie. Wer 500 Euro brutto mehr verdient, verliert dadurch höchstens 120 Euro Witwenrente — nämlich 40 Prozent der 300 Euro anrechenbaren Nettozuwachses. Unter dem Strich bleiben also rund 180 Euro mehr im Monat. Die Anrechnung ist eine Kürzung, kein Fallbeil.

Wie sich Ihre Rente bei steigendem Verdienst konkret entwickelt, zeigt die Kurve im Witwenrente-Rechner. Sie macht sichtbar, ab welchem Bruttoeinkommen die Anrechnung einsetzt und wie flach die Kurve danach verläuft. Alle Werte sind Schätzungen; die verbindliche Berechnung nimmt Ihr Rentenversicherungsträger vor.

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