Die Stellschraube hinter jedem Verzugszins
Der gesetzliche Verzugszins ist immer „Basiszinssatz plus Aufschlag“. Der Aufschlag steht fest im Gesetz: 5 Prozentpunkte, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, 9 Prozentpunkte bei Entgeltforderungen unter Unternehmen. Der Basiszinssatz dagegen bewegt sich. Wer Verzugszinsen über einen längeren Zeitraum berechnet, kommt an ihm nicht vorbei.
Wie der Basiszinssatz festgelegt wird
§ 247 BGB regelt den Mechanismus. Der Ausgangswert im Gesetz beträgt 3,62 %. Zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres verändert sich der Basiszinssatz um genau so viele Prozentpunkte, wie die sogenannte Bezugsgröße seit der letzten Veränderung gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Der Basiszinssatz folgt also dem Leitzins der Zentralbank, aber mit einem festen Abstand und nur zweimal im Jahr. Ändert die Zentralbank ihren Leitzins im März, wirkt sich das erst zum 1. Juli auf den Basiszinssatz aus. Die Deutsche Bundesbank gibt den jeweils geltenden Wert unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt.
Die Entwicklung seit 2002
Den Basiszinssatz in seiner heutigen Form gibt es seit dem 1. Januar 2002. Seitdem lassen sich grob fünf Phasen unterscheiden:
- 2002 bis 2008: Der Satz lag zwischen 1,13 % und 3,32 %. Den Höchstwert erreichte er im ersten Halbjahr 2008.
- 2009 bis 2012: Nach der Finanzkrise fiel er innerhalb eines Jahres von 3,19 % auf 0,12 % und blieb bis Ende 2012 fast unverändert, mit einem kurzen Anstieg auf 0,37 % im zweiten Halbjahr 2011.
- 2013 bis 2022: Der Basiszinssatz war negativ. Er sank schrittweise bis auf −0,88 % und blieb auf diesem Wert vom 1. Juli 2016 bis Ende 2022.
- 2023 und 2024: Mit den Zinserhöhungen der Zentralbank stieg er rasch, bis auf 3,62 % im ersten Halbjahr 2024.
- 2025 und 2026: Er ging auf 1,27 % zurück und liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 %.
Die vollständige Tabelle mit allen Halbjahren steht direkt unter dem Verzugszinsrechner, zusammen mit einem Diagramm der Verzugszinssätze.
Negativer Basiszins, positiver Verzugszins
Ein negativer Basiszinssatz heißt nicht, dass der Schuldner Geld zurückbekommt. Der Aufschlag wird immer addiert. Bei −0,88 % ergaben sich 4,12 % für Verbraucher und 8,12 % unter Unternehmen. Eine Forderung von 10.000 € zwischen Unternehmen, die das ganze Jahr 2022 im Verzug war, brachte 812,00 € Verzugszinsen.
Warum Sie jedes Halbjahr einzeln rechnen müssen
Der Basiszinssatz gilt immer für ein Halbjahr. Läuft ein Verzug über mehrere Halbjahre, ändert sich der Zinssatz während des Verzugs. Sie teilen den Zeitraum deshalb am 1. Januar und am 1. Juli und rechnen jeden Abschnitt mit dem dort gültigen Satz.
Beispiel: 10.000 € sind gegenüber einem Verbraucher vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 im Verzug, gezahlt wird am 01.01.2025.
- Erstes Halbjahr 2024: 182 Tage zu 8,62 % (3,62 % + 5) = 429,82 €
- Zweites Halbjahr 2024: 184 Tage zu 8,37 % (3,37 % + 5) = 421,94 €
Zusammen sind das 851,76 €. Wer das ganze Jahr mit dem Satz vom Jahresende gerechnet hätte, hätte 10.000 · 8,37 · 366 / 36.500 = 839,29 € erhalten, also 12,47 € zu wenig. Über längere Zeiträume und größere Beträge werden die Unterschiede schnell dreistellig.
Altfälle: 8 statt 9 Prozentpunkte
Der Aufschlag von 9 Prozentpunkten und die 40-€-Pauschale gelten nur für Schuldverhältnisse, die nach dem 28. Juli 2014 entstanden sind (Art. 229 § 34 EGBGB). Für ältere Geschäfte unter Unternehmen bleibt es bei 8 Prozentpunkten. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt das neue Recht, soweit die Gegenleistung nach dem 30. Juni 2016 erbracht wird. Im Rechner wählen Sie dafür „Vertrag vor dem 29.07.2014 geschlossen“.
Den Basiszinssatz aktuell halten
Wer Verzugszinsen in einer eigenen Tabellenkalkulation berechnet, muss den Basiszinssatz zweimal im Jahr nachtragen. Die verlässliche Quelle ist die Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank. Der Verzugszinsrechner enthält alle Werte seit 2002 und teilt den Zeitraum automatisch auf. Die Berechnungsschritte im Detail erklärt der Leitfaden zu Verzugszinsen.
