Taxameter, Quittung, Beförderungspflicht: Ihre Rechte als Fahrgast

Redaktion
6 Min. Lesezeit
2026-09-24
Taxameter, Quittung, Beförderungspflicht: Ihre Rechte als Fahrgast

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Das Taxi ist Teil des öffentlichen Verkehrs

Taxis sind in Deutschland kein beliebiger Fahrdienst, sondern Teil des öffentlichen Personennahverkehrs im weiteren Sinn. Deshalb gelten für sie besondere Pflichten, die im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und in den örtlichen Taxenordnungen und Tarifordnungen stehen. Für Sie als Fahrgast heißt das: Sie haben mehr Rechte, als viele wissen.

Beförderungspflicht: Auch kurze Fahrten müssen angenommen werden

Nach § 22 und § 47 Abs. 4 PBefG sind Taxiunternehmer innerhalb ihres Pflichtfahrgebiets zur Beförderung verpflichtet. Ein Fahrer darf eine Fahrt nicht deshalb ablehnen, weil sie ihm zu kurz ist. Die Bremer Taxenverordnung stellt das zum Beispiel ausdrücklich klar. Ablehnen darf er nur in Ausnahmefällen, etwa wenn ein Fahrgast die Sicherheit gefährdet oder die Fahrt über das Pflichtfahrgebiet hinausgeht.

Das Taxameter muss laufen

Innerhalb des Pflichtfahrgebiets gilt der amtliche Tarif, und der darf weder über- noch unterschritten werden (§ 51 Abs. 5 in Verbindung mit § 39 Abs. 3 PBefG). Das Taxameter ist dafür das Messinstrument: Es muss geeicht sein, beim Fahrtbeginn eingeschaltet werden und für Sie gut sichtbar sein. Ein „Pauschalpreis auf Zuruf“ ohne laufendes Taxameter ist im Pflichtfahrgebiet nicht zulässig. Ausnahmen gibt es nur dort, wo die Tarifordnung sie ausdrücklich vorsieht: feste Streckenpreise, Pauschalen wie in Hamburg oder ein bei der Bestellung vereinbarter Festpreis im Tarifkorridor.

Außerhalb des Pflichtfahrgebiets, also bei Fahrten über die Stadtgrenze hinaus, darf der Preis frei vereinbart werden. Tut man das nicht vor der Abfahrt, wird in der Praxis meist nach Taxameter weiter abgerechnet. Klären Sie bei längeren Überlandfahrten den Preis deshalb am besten vorher.

Umwege und Streckenwahl

Der Fahrer muss grundsätzlich den kürzesten oder schnellsten Weg nehmen, sofern Sie nichts anderes wünschen. Ein Umweg wegen einer Baustelle oder eines Staus ist zulässig und kann sogar günstiger sein, weil weniger Wartezeit anfällt. Ein Umweg ohne Grund dagegen nicht. Wenn Sie eine bestimmte Route möchten, sagen Sie das zu Beginn. Mit dem Taxi-Rechner können Sie vorab abschätzen, welcher Betrag für Ihre Strecke plausibel ist, und stark abweichende Beträge erkennen.

Quittung, Kartenzahlung, Trinkgeld

Auf Verlangen stellt der Fahrer eine Quittung über den Fahrpreis aus; das regeln die örtlichen Taxenordnungen. Die Quittung brauchen Sie für Reisekostenabrechnungen und die Steuererklärung — und sie ist die Grundlage, wenn Sie sich später beschweren möchten. Kartenzahlung ist in immer mehr Städten Pflicht: München, Frankfurt am Main, Bremen und Nürnberg schreiben vor, dass Sie ohne Aufpreis mit Karte zahlen können. Trinkgeld ist freiwillig. Üblich ist Aufrunden oder etwa 5 bis 10 %.

Wartezeit und Anfahrt

Bestellen Sie ein Taxi, ist die Anfahrt zum Abholort in den meisten Städten kostenlos — Frankfurt, Bremen und Duisburg schreiben das ausdrücklich fest. Das Taxameter darf erst beim Einsteigen oder zur bestellten Uhrzeit starten. Nürnberg gewährt bei bestellten Taxis sogar vier Minuten kostenlose Wartezeit am Abholort. Lassen Sie das Taxi unterwegs warten, etwa vor einer Apotheke, läuft der Wartezeitpreis; Berlin und Köln verpflichten den Fahrer, bis zu 15 Minuten zu warten, Frankfurt bis zu 30 Minuten.

Wenn etwas schiefgeht

Haben Sie den Eindruck, zu viel bezahlt zu haben, notieren Sie die Ordnungsnummer des Taxis (sie steht meist an der Heckscheibe und auf der Quittung), Datum, Uhrzeit und Strecke. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde der Stadt entgegen, meist das Ordnungsamt oder das Straßenverkehrsamt. Vergessene Gegenstände geben Taxifahrer in der Regel bei der Zentrale oder dem Fundbüro ab.

Fazit

Der Taxitarif schützt Sie als Fahrgast: gleicher Preis für alle, keine willkürlichen Aufschläge, Pflicht zur Beförderung auch auf kurzen Strecken. Wer die Grundregeln kennt und den Preis vorher grob schätzt, fährt entspannter. Wie sich der Preis zusammensetzt, erklärt der Leitartikel Taxikosten berechnen, welche Zuschläge erlaubt sind, der Beitrag Großraumtaxi, Gepäck, Fahrrad.

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