Zuschläge sind im Taxitarif genau geregelt
Ein Taxifahrer darf nicht einfach etwas auf den Fahrpreis aufschlagen. Welche Zuschläge zulässig sind und wie hoch sie ausfallen, legt die Taxitarifordnung der jeweiligen Stadt abschließend fest. Einige Städte schreiben sogar ausdrücklich hinein, dass keine weiteren Zuschläge erhoben werden, etwa Bremen und Düsseldorf. Der mit Abstand häufigste Zuschlag betrifft das Großraumtaxi.
Was kostet das Großraumtaxi?
Ein normales Taxi befördert bis zu vier Fahrgäste. Ab dem fünften Fahrgast, oder wenn Sie ausdrücklich ein Großraumfahrzeug bestellen, erheben fast alle Städte einen pauschalen Zuschlag pro Fahrt. Grund- und Kilometerpreis bleiben gleich.
- Nürnberg: 3,00 € für 5–6 Fahrgäste, 10,00 € für 7–8 Fahrgäste
- Berlin, Köln, Dortmund: je 6,00 €
- Duisburg: Grundpreis 10,90 € statt 4,90 €, also 6,00 € mehr
- Essen: 6,50 €
- Frankfurt am Main: 7,00 €, ab dem 6. Fahrgast zusätzlich 1,00 € je Person
- Stuttgart und Dresden: je 7,00 €
- Hamburg: 8,00 €
- Bremen: 8,50 €
- Düsseldorf: 9,00 €
- München und Leipzig: je 10,00 €
Die Bedingungen unterscheiden sich im Detail. In Stuttgart fällt der Zuschlag nur an, wenn das Fahrzeug mindestens sechs Sitze hat und tatsächlich mindestens fünf Personen mitfahren. In Essen gibt es keinen Zuschlag, wenn zufällig ein Großraumtaxi am Stand steht und Sie mit vier Personen einsteigen. In Berlin zählen zwei Kinder unter zehn Jahren als eine Person.
Lohnt sich das Großraumtaxi?
Für Gruppen fast immer. Beispiel Köln, 10 km mit 5 Minuten Wartezeit: Ein normales Taxi kostet rund 36,80 €. Mit sechs Personen bräuchten Sie zwei Taxis, also etwa 73,60 €. Das Großraumtaxi kostet mit 6,00 € Zuschlag rund 42,80 € — pro Person gut 7 € statt gut 12 €. Im Taxi-Rechner schalten Sie die Option „Großraumtaxi“ zu; der Städtevergleich berücksichtigt den Zuschlag dann in allen Städten, deren Tarif einen vorsieht.
Gepäck, Kinderwagen, Rollstuhl
Die gute Nachricht für Reisende: Normales Gepäck ist in fast allen großen Städten kostenlos. Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart, Dortmund und Essen nennen Koffer, Kinderwagen und Rollstühle ausdrücklich als zuschlagfrei. Dortmund erlaubt Gepäck bis 50 kg ohne Aufpreis. In Nürnberg ist laut Tarifordnung sogar das Tragen des Gepäcks bis zur Haustür, zum Bahnhof oder zum Flughafen im Fahrpreis enthalten.
Kosten entstehen erst, wenn das Gepäck ein anderes Fahrzeug erfordert: Wer ausdrücklich einen Kombi für sperrige Gegenstände bestellt, zahlt in Dortmund 6,00 €, in Essen 6,50 € und in Nürnberg 3,00 €. In Duisburg steigt der Grundpreis für einen bestellten Kombi auf 6,90 €. Für Umzüge ist das Taxi ohnehin die falsche Wahl — was ein Transporter oder eine Umzugsfirma kostet, zeigt der Umzugskosten-Rechner.
Fahrräder und Tiere
Fahrräder sind ein Sonderfall, weil sie einen Träger oder ein großes Fahrzeug brauchen. Hamburg berechnet dafür pauschal 8,00 € (unabhängig von der Anzahl), München 7,50 €. Tiere fahren meist kostenlos mit; Duisburg verlangt 2,00 €, ausgenommen Assistenzhunde und Tiere in einer Transportbox. Fragen Sie bei der Bestellung nach, ob das Fahrzeug Platz für Rad oder Hundebox hat.
Was nicht erlaubt ist
Zuschläge, die nicht in der Tarifordnung stehen, sind im Pflichtfahrgebiet unzulässig. Dazu gehören etwa ein Aufschlag für Kartenzahlung — in München, Frankfurt, Bremen und Nürnberg muss Kartenzahlung ausdrücklich ohne Aufpreis möglich sein — oder ein „Gepäckzuschlag“ für einen normalen Koffer. Wer unsicher ist, kann sich die Tarifordnung zeigen lassen oder eine Quittung verlangen und den Betrag nachträglich prüfen. Mehr zu Ihren Rechten lesen Sie im Beitrag Taxameter, Quittung, Beförderungspflicht.
