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Steuerklasse III/V oder IV/IV — was ist besser?

Redaktion
8 Min. Lesezeit
2026-07-03
Steuerklasse III/V oder IV/IV — was ist besser?

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Steuerklasse III/V oder IV/IV — was ist besser?

Diese Frage stellen sich fast alle Ehepaare irgendwann. Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an — vor allem auf das Verhältnis der beiden Einkommen und darauf, ob Sie lieber monatlich mehr Geld haben oder eine Nachzahlung vermeiden möchten. Die lange Antwort liefert dieser Artikel.

Damit Sie nicht im Trüben fischen, lohnt sich vorab ein Blick auf die konkreten Zahlen: Der <a href="/steuerklassen-rechner">Steuerklassen-Rechner</a> zeigt Ihnen für Ihre Gehälter, welche Kombination das höchste gemeinsame Monatsnetto ergibt und wie groß der Unterschied wirklich ist.

So funktioniert IV/IV

Bei der Kombination IV/IV werden beide Partner behandelt, als wären sie alleinstehend. Jeder behält seinen vollen Grundfreibetrag, jeder zahlt Lohnsteuer nach dem regulären Tarif auf sein eigenes Einkommen. Diese Variante ist die Standardeinstellung nach der Heirat. Ihr großer Vorteil: Sie ist gleichmäßig und führt in der Regel nicht zu einer Nachzahlung, weil die einbehaltene Lohnsteuer der späteren Jahressteuer schon recht nahekommt.

So funktioniert III/V

Bei III/V verschiebt sich das Kräfteverhältnis. Der Partner in Klasse III bekommt den doppelten Grundfreibetrag und zahlt monatlich wenig Lohnsteuer. Der Partner in Klasse V hat keinen Grundfreibetrag in der Lohnabrechnung und zahlt dadurch überproportional viel. Sinnvoll ist diese Kombination nur, wenn der Höherverdiener in die III geht — denn dann ist der Entlastungseffekt am größten.

Der entscheidende Faktor: das Einkommensverhältnis

Ob III/V mehr bringt als IV/IV, hängt fast ausschließlich davon ab, wie ungleich die Einkommen verteilt sind. Als Faustregel gilt: Erst ab einem Verhältnis von etwa 60:40 zugunsten eines Partners lohnt sich III/V spürbar. Verdient ein Partner 4.500 Euro und der andere 1.800 Euro, ist der monatliche Liquiditätsvorteil deutlich. Verdienen beide je 3.000 Euro, ist er praktisch nicht vorhanden — hier ist IV/IV die bessere Wahl.

Warum die Jahressteuer identisch bleibt

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man mit III/V insgesamt Steuern spart. Das stimmt nicht. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren wird die Steuer über das Ehegattensplitting berechnet, und dieses Ergebnis ist völlig unabhängig von der gewählten Lohnsteuerklasse. Die Klassenwahl bestimmt nur die Höhe der monatlichen Vorauszahlung. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung alles wieder aus — entweder als Erstattung oder als Nachzahlung.

Vor- und Nachteile im Überblick

Für III/V spricht: mehr Netto im Monat, wenn die Einkommen ungleich sind, was etwa bei laufenden Krediten hilfreich sein kann. Dagegen sprechen: Pflicht zur Steuererklärung, Risiko einer Nachzahlung und ein sehr niedriges Netto beim Partner in Klasse V. Für IV/IV spricht: gleichmäßige Verteilung, selten eine Nachzahlung, keine Abgabepflicht allein wegen der Klassenwahl. Dagegen spricht lediglich das etwas geringere gemeinsame Monatsnetto bei ungleichen Einkommen.

Und das Faktorverfahren?

Wer die höhere Liquidität von III/V möchte, aber die Nachzahlung fürchtet, sollte sich das Faktorverfahren ansehen. Es kombiniert die faire Verteilung von IV/IV mit einem individuell berechneten Faktor, sodass die monatlichen Abzüge schon nah an der Jahressteuer liegen. Für viele Paare ist das der beste Kompromiss.

Fazit

Es gibt kein pauschales „besser". IV/IV ist gleichmäßig und unkompliziert, III/V bringt bei ungleichen Einkommen mehr monatliche Liquidität, aber Nachzahlungsrisiko. Die Jahressteuer bleibt in beiden Fällen gleich. Rechnen Sie Ihren konkreten Fall im <a href="/steuerklassen-rechner">Steuerklassen-Rechner</a> durch, bevor Sie sich entscheiden.

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