Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) einfach erklärt
Das Faktorverfahren ist die vielleicht am meisten unterschätzte Option bei der Steuerklassenwahl. Es kombiniert die Fairness von IV/IV mit einem Teil des Liquiditätsvorteils von III/V — und vermeidet dabei die gefürchtete Nachzahlung. Trotzdem nutzen es nur wenige Paare, oft schlicht aus Unkenntnis. Dieser Artikel erklärt, wie es funktioniert und für wen es sich lohnt.
Wie sich das Faktorverfahren für Ihre Gehälter auswirkt und welchen ungefähren Faktor Sie erwarten können, sehen Sie im <a href="/steuerklassen-rechner">Steuerklassen-Rechner</a>, der neben IV/IV und III/V auch eine Näherung für den Faktor ausweist.
Die Grundidee
Beim Faktorverfahren bleiben beide Partner in Steuerklasse IV. Zusätzlich trägt das Finanzamt einen sogenannten Faktor ein, eine Zahl kleiner als 1, zum Beispiel 0,894. Dieser Faktor wird auf die Lohnsteuer beider Partner angewendet und senkt sie so weit, dass die Summe der monatlichen Abzüge bereits ungefähr der voraussichtlichen gemeinsamen Jahressteuer entspricht.
Wie der Faktor berechnet wird
Der Faktor ergibt sich aus einem einfachen Verhältnis: Man teilt die voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer nach dem Splittingverfahren durch die Summe der Lohnsteuer, die beide Partner in Steuerklasse IV zahlen würden. Weil das Splitting bei zusammenveranlagten Ehepaaren fast immer günstiger ist als die getrennte Besteuerung, liegt dieses Verhältnis unter 1. Genau deshalb ist der Faktor kleiner als 1 und senkt die monatliche Steuer.
Der große Vorteil: faire Verteilung
Anders als bei III/V, wo ein Partner sehr wenig und der andere sehr viel Lohnsteuer zahlt, verteilt das Faktorverfahren die Last gerecht. Jeder Partner trägt genau den Anteil, der seinem Einkommen entspricht. Das ist besonders dann wichtig, wenn beide Partner ihr eigenes Netto im Blick behalten möchten — etwa bei getrennten Konten oder wenn Unterhalts- und andere Ansprüche vom individuellen Einkommen abhängen.
Meist keine Nachzahlung
Weil die monatliche Lohnsteuer beim Faktorverfahren schon nah an der tatsächlichen Jahressteuer liegt, fällt die Abrechnung am Jahresende in der Regel glimpflich aus. Große Nachzahlungen wie bei III/V sind die Ausnahme. Zu beachten ist allerdings: Auch beim Faktorverfahren besteht die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Für wen sich das Faktorverfahren lohnt
Das Verfahren eignet sich vor allem für Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen, die den Liquiditätsvorteil nutzen, aber die Nachzahlung vermeiden möchten. Ebenso ist es sinnvoll, wenn beide Partner Wert auf eine faire, einkommensgerechte Verteilung der Steuerlast legen. Bei nahezu gleichen Einkommen liegt der Faktor nahe 1 — dann bringt das Verfahren kaum einen Unterschied zur normalen IV/IV-Kombination.
So beantragen Sie es
Das Faktorverfahren beantragen Sie beim Finanzamt, in der Regel gemeinsam mit der Angabe der voraussichtlichen Jahresbruttolöhne beider Partner. Der Faktor gilt für bis zu zwei Kalenderjahre und muss danach erneut beantragt werden, falls sich die Einkommen ändern. Ein Wechsel ist auch unterjährig möglich.
Fazit
Das Faktorverfahren ist ein durchdachter Kompromiss: mehr monatliches Netto als bei reiner IV/IV, faire Verteilung zwischen den Partnern und meist keine böse Überraschung am Jahresende. Prüfen Sie mit dem <a href="/steuerklassen-rechner">Steuerklassen-Rechner</a>, ob sich das Verfahren für Ihre Situation anbietet, und lassen Sie sich den genauen Faktor von Ihrem Finanzamt berechnen.
