Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale) ist ein pauschaler Abzug für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß.
So berechnest du die Pendlerpauschale 2026
Die Berechnung ist einfach:
Seit 2026 gilt einheitlich 0,38 EUR pro km ab dem 1. Kilometer. Es zählt nur die einfache Strecke (Hinfahrt), nicht Hin- und Rückfahrt.
Rechenbeispiel
Bei 30 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen: 30 km × 0,38 EUR × 220 = 2.508 EUR Pendlerpauschale.
Wichtige Tipps
Die kürzeste Straßenverbindung zählt, nicht die tatsächlich gefahrene Strecke. Ausnahme: Eine längere Strecke ist zulässig, wenn sie verkehrsgünstiger ist. Bei ÖPNV-Nutzung: Wenn das Jahresticket teurer ist als die Pendlerpauschale, kann stattdessen der tatsächliche Betrag angesetzt werden.
Kombination mit Homeoffice
An Homeoffice-Tagen greift die Pendlerpauschale nicht. Stattdessen gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 EUR pro Tag. Es ist also wichtig, Homeoffice-Tage und Bürotage sauber zu dokumentieren. Unser Rechner berücksichtigt beide Pauschalen automatisch.
