R

Bürgergeld und Rundfunkbeitrag: Automatisch befreit oder Antrag nötig?

Redaktion
7 Min. Lesezeit
2026-03-10
Bürgergeld und Rundfunkbeitrag: Automatisch befreit oder Antrag nötig?

Bürgergeld und Rundfunkbeitrag: Was Sie wissen müssen

Seit der Einführung des Bürgergeldes im Januar 2023 als Nachfolger von Hartz IV (ALG II) fragen sich viele Empfänger, ob sie vom Rundfunkbeitrag befreit sind. Die kurze Antwort: Ja, als Bürgergeld-Empfänger haben Sie Anspruch auf vollständige Befreiung — aber Sie müssen einen Antrag stellen. Eine automatische Befreiung gibt es nicht.

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 € pro Monat (220,32 € im Jahr). Für Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, ist das eine erhebliche Belastung. Deshalb sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit der Befreiung vor. Die Befreiung gilt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft — also nicht nur für die antragstellende Person, sondern auch für Partner und Kinder im selben Haushalt.

Automatische Befreiung oder Antrag nötig?

Anders als manchmal vermutet, gibt es beim Rundfunkbeitrag keine automatische Befreiung. Auch wenn das Jobcenter dem Beitragsservice die Daten melden könnte — ein Datenaustausch findet nicht statt. Sie müssen selbst aktiv werden und den Antrag beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einreichen.

Das hat einen einfachen Grund: Der Beitragsservice ist eine eigenständige Institution und hat keinen Zugang zu den Daten der Jobcenter oder anderer Behörden. Erst wenn Sie Ihren Befreiungsantrag zusammen mit dem aktuellen Bewilligungsbescheid einreichen, kann die Befreiung gewährt werden.

So stellen Sie den Antrag richtig

Der Antrag auf Befreiung ist kostenlos und unkompliziert. Sie benötigen: Den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (online auf rundfunkbeitrag.de verfügbar), Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid des Jobcenters (nicht älter als 3 Monate), eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und Ihre Beitragsnummer (steht auf der Rechnung des Beitragsservice).

Den ausgefüllten Antrag mit den Unterlagen senden Sie per Post an den Beitragsservice in Köln oder reichen ihn online ein. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen. Während dieser Zeit sollten Sie keine Zahlungen einstellen — warten Sie auf die schriftliche Bestätigung der Befreiung.

Rückwirkende Befreiung

Wichtig zu wissen: Die Befreiung kann bis zu 3 Jahre rückwirkend beantragt werden. Wenn Sie bereits seit längerer Zeit Bürgergeld beziehen, aber bisher keinen Befreiungsantrag gestellt haben, können Sie die in der Zwischenzeit gezahlten Beiträge zurückfordern. Voraussetzung ist, dass Sie für den gesamten Zeitraum einen Leistungsbezug nachweisen können.

Das bedeutet im besten Fall eine Erstattung von bis zu 660,96 € (3 Jahre × 220,32 €). Legen Sie also alle alten Bewilligungsbescheide bereit, um den rückwirkenden Anspruch lückenlos zu belegen.

Befristung und Verlängerung

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist immer an den Bewilligungszeitraum des Bürgergeldes geknüpft. Bürgergeld wird in der Regel für 6 oder 12 Monate bewilligt. Wenn der Bescheid ausläuft und Sie einen neuen erhalten, müssen Sie die Verlängerung der Befreiung beantragen.

Unser Tipp: Stellen Sie den Verlängerungsantrag sofort, wenn Sie den neuen Bürgergeld-Bescheid erhalten. So vermeiden Sie eine Lücke in der Befreiung und müssen nicht versehentlich einen oder zwei Monate den vollen Beitrag zahlen.

Sonderfälle beim Bürgergeld

**Aufstockung zum Arbeitseinkommen:** Wenn Sie ergänzendes Bürgergeld neben einem geringen Arbeitseinkommen erhalten, sind Sie ebenfalls befreiungsberechtigt. Entscheidend ist der Leistungsbezug, nicht die Höhe des Gesamteinkommens.

**Bürgergeld nur für Unterkunftskosten:** Auch wenn Sie Bürgergeld nur als Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten, besteht Anspruch auf Befreiung.

**Partner in Bedarfsgemeinschaft:** Die Befreiung gilt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Wenn Ihr Partner mit auf dem Bescheid steht, ist die gemeinsame Wohnung automatisch befreit.

**Übergang von Arbeitslosengeld I zu Bürgergeld:** Beim Wechsel von ALG I (keine Befreiung möglich) zu Bürgergeld sollten Sie sofort den Befreiungsantrag stellen. Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung.