R

Rundfunkbeitrag-Befreiung prüfen

In 5 Fragen erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag haben — mit Antragshilfe und Dokumenten-Checkliste.

100 % kostenlosKeine Daten gespeichertAktueller Stand 2026
Frage 1 von 5

Empfangen Sie eine der folgenden Sozialleistungen?

Ratgeber: Rundfunkbeitrag & Befreiung

Alle Artikel

Rundfunkbeitrag-Befreiung 2026: Wer ist befreit und wie beantragt man es?Leitartikel

Rundfunkbeitrag-Befreiung 2026: Wer ist befreit und wie beantragt man es?

Der komplette Ratgeber zur Rundfunkbeitrag-Befreiung: Wer kann sich befreien lassen, welche Unterlagen braucht man und wie stellt man den Antrag?

2026-03-1512 Min. Lesezeit

Häufig gestellte Fragen

Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) ist eine Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Er beträgt seit 2021 monatlich 18,36 € pro Wohnung (55,08 € pro Quartal, 220,32 € pro Jahr). Die Höhe gilt auch 2025 und 2026 unverändert. Der Beitrag ist unabhängig davon, ob ein Fernseher, Radio oder Internetzugang vorhanden ist.

Vollständig befreit werden können Empfänger von: Bürgergeld (ALG II), Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG (Vollförderung) und Berufsausbildungsbeihilfe. Außerdem taubblinde Personen und Menschen mit schwerer Sinnesbeeinträchtigung. Personen mit Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis erhalten eine Ermäßigung auf ein Drittel (6,12 €/Monat).

Ja. Seit der Umstellung 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben, nicht pro Empfangsgerät. Es spielt keine Rolle, ob Sie einen Fernseher, ein Radio oder einen Computer besitzen. Jeder Wohnungsinhaber muss den Beitrag zahlen — es sei denn, es liegt ein Befreiungsgrund vor.

Das Merkzeichen RF ("Rundfunkgebührenbefreiung") wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Es erhalten Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können — typischerweise bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 plus weiteren Voraussetzungen. Blinde und gehörlose Menschen erhalten es in der Regel automatisch. Mit Merkzeichen RF zahlen Sie nur ein Drittel des Beitrags: 6,12 € statt 18,36 € pro Monat.

Den Antrag stellen Sie beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Sie können den Antrag online auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen oder per Post senden. Sie benötigen: Ihre Beitragsnummer (steht auf jeder Rechnung), einen aktuellen Nachweis (z.B. Bewilligungsbescheid, nicht älter als 3 Monate) und eine Kopie Ihres Personalausweises. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.

Ja, die Befreiung kann bis zu 3 Jahre rückwirkend beantragt werden, wenn der Befreiungsgrund bereits zu diesem Zeitpunkt vorlag. Sie müssen nachweisen können, dass Sie zum fraglichen Zeitpunkt leistungsberechtigt waren. Bereits gezahlte Beiträge werden dann erstattet. Wichtig: Der Befreiungsgrund muss ununterbrochen bestanden haben.

In einer Wohngemeinschaft (WG) wird nur ein Rundfunkbeitrag pro Wohnung fällig. Eine Person meldet sich als Beitragszahler an, die anderen Mitbewohner sind automatisch mitabgedeckt. Intern können die Kosten gleichmäßig aufgeteilt werden: Bei 2 Personen je 9,18 €, bei 3 Personen je 6,12 €, bei 4 Personen je 4,59 € pro Monat. Es gibt keine Pflicht, den Beitrag intern aufzuteilen — das ist eine private Vereinbarung.

Nein. Seit dem BVerfG-Urteil von 2018 muss für eine Nebenwohnung (Zweitwohnung) kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Voraussetzung: Für die Hauptwohnung ist bereits ein Beitrag angemeldet. Sie müssen einen Antrag auf Befreiung für die Nebenwohnung stellen und die Beitragsnummer Ihrer Hauptwohnung angeben.

Bei Nichtzahlung folgt ein mehrstufiges Mahnverfahren: Zunächst erhalten Sie eine Zahlungserinnerung, dann einen Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag (1 % des rückständigen Betrags, mindestens 8 €). Bei weiterem Ausbleiben folgt die Zwangsvollstreckung — der Beitragsservice kann ohne Gerichtsurteil direkt vollstrecken lassen. Dies kann zu Kontopfändung, Gerichtsvollzieher oder einem Eintrag beim Schuldnerverzeichnis führen.

Ja, gegen einen Festsetzungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich beim Beitragsservice eingehen und begründet werden. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Allerdings haben bisherige Klagen gegen den Rundfunkbeitrag als solchen keinen Erfolg gehabt — das Bundesverfassungsgericht hat ihn 2018 als grundsätzlich verfassungsgemäß bestätigt.