Gesetzliche Rente berechnen: so viel bekommen Sie wirklich
Die meisten Menschen kennen ihre künftige Rente nur als Zahl auf einem Brief, der einmal im Jahr im Briefkasten liegt. Was hinter dieser Zahl steckt und warum am Ende deutlich weniger auf dem Konto landet, bleibt oft unklar. Dabei ist die Rentenformel erstaunlich transparent — sie besteht aus vier Faktoren, von denen Sie zwei selbst beeinflussen können. Dieser Ratgeber führt Sie durch die komplette Rechnung, von den Entgeltpunkten bis zur Steuer; Ihre eigenen Zahlen können Sie parallel im Rentenrechner eintragen.
Die Rentenformel in vier Faktoren
Die monatliche Bruttorente ergibt sich aus: Summe der Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Der Rentenartfaktor beträgt bei der Altersrente immer 1,0 und fällt damit rechnerisch weg. Der aktuelle Rentenwert ist seit dem 1. Juli 2026 bundeseinheitlich auf 42,52 € je Entgeltpunkt festgesetzt — er stieg zuletzt um 4,24 Prozent. Bleiben zwei Größen, die wirklich zählen: Ihre Entgeltpunkte und der Zugangsfaktor.
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Wer im Laufe des Erwerbslebens 40 Entgeltpunkte gesammelt hat und zur Regelaltersgrenze in Rente geht, erhält 40 × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = 1.700,80 € Bruttorente im Monat. Diese Zahl ist der Ausgangspunkt für alles Weitere — netto bleibt davon spürbar weniger übrig.
Entgeltpunkte: der Kern der ganzen Rechnung
Ein Entgeltpunkt entspricht einem Kalenderjahr, in dem Sie exakt so viel verdient haben wie der Durchschnitt aller gesetzlich Versicherten. Für 2026 liegt dieses Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 SGB VI vorläufig bei 51.944 € brutto im Jahr. Wer 51.944 € verdient, bekommt genau 1,0 Punkte gutgeschrieben; bei 40.000 € sind es 0,77 Punkte, bei 80.000 € sind es 1,54 Punkte. Nach oben ist die Sammlung gedeckelt: Über der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € werden keine Beiträge mehr erhoben, sodass maximal 1,9521 Punkte pro Jahr möglich sind — deshalb deckt die gesetzliche Rente bei sehr hohen Einkommen den kleinsten Anteil des gewohnten Lebensstandards.
Der Zugangsfaktor: früher oder später in Rente
Der Zugangsfaktor beträgt genau 1,0, wenn Sie zu Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen; für alle ab Jahrgang 1964 liegt diese bei 67 Jahren. Beginnen Sie früher, sinkt der Faktor um 0,003 je Monat — das sind 0,3 Prozent Abschlag pro Monat oder 3,6 Prozent pro Jahr. Beginnen Sie später, steigt er um 0,005 je Monat, also 0,5 Prozent Zuschlag pro Monat. Der Faktor wirkt multiplikativ auf die gesamte Rente.
Auf unser Beispiel angewandt: Bei einem Start mit 63 statt 67 greift der maximale Abschlag von 14,4 Prozent, die Bruttorente sinkt von 1.700,80 € auf 1.455,88 € — ein Verlust von 244,92 € jeden Monat, und zwar lebenslang. Wer stattdessen bis 68 arbeitet, bekommt 6 Prozent Zuschlag und damit 1.802,85 €. Die Spanne zwischen beiden Extremen beträgt fast 350 € im Monat, ohne dass sich an den Entgeltpunkten etwas geändert hätte.
Von brutto zu netto: Kranken- und Pflegeversicherung
Als pflichtversicherter Rentner zahlen Sie den halben allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag von 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent im Jahr 2026 ergibt das 8,75 Prozent, die direkt von der Rente einbehalten werden; die andere Hälfte übernimmt der Rentenversicherungsträger. Den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung von 3,6 Prozent tragen Rentner dagegen allein, kinderlose Versicherte zahlen 4,2 Prozent.
Bei 1.700,80 € Bruttorente sind das 148,82 € für die Krankenversicherung und 61,23 € für die Pflegeversicherung — zusammen 210,05 €, also gut 12 Prozent, noch bevor überhaupt Steuer im Spiel ist. Wer kinderlos ist, zahlt weitere gut 10 € monatlich mehr. Diese Abzüge sind der Grund, warum die Bruttorente aus der Renteninformation regelmäßig zu optimistisch gelesen wird.
Die Steuer: nur der Besteuerungsanteil zählt
Renten werden nicht in voller Höhe besteuert. Maßgeblich ist der Besteuerungsanteil, der sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns richtet. Seit dem Wachstumschancengesetz steigt er nur noch um 0,5 Prozentpunkte je Jahrgang: Für einen Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig, 2030 sind es 86 Prozent, 2040 dann 91 Prozent — die volle Besteuerung greift erst ab dem Jahrgang 2058. Der steuerfreie Rest wird als Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben und bleibt anschließend unverändert.
Vom steuerpflichtigen Teil ziehen Sie den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € sowie Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe als Sonderausgaben ab. Erst der Rest trifft auf den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG mit einem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr 2026. In unserem Beispiel bleiben rund 14.500 € zu versteuerndes Einkommen, darauf entfallen etwa 350 € Einkommensteuer im Jahr — also rund 29 € im Monat. Unterm Strich werden aus 1.700,80 € brutto etwa 1.460 € netto, eine Abzugsquote von rund 14 Prozent.
Grenzen der Rechnung — und der nächste Schritt
Jede Rentenprognose ist eine Fortschreibung, keine Zusage. Der Rechner nimmt an, dass Ihr heutiges Gehalt bis zum Rentenbeginn konstant bleibt und keine Lücken im Versicherungsverlauf bestehen; Gehaltssprünge, Teilzeit, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit verändern das Ergebnis erheblich. Auch weitere Alterseinkünfte wie eine Betriebsrente erhöhen später den Steuersatz auf die gesamte Summe. Die belastbarste Grundlage ist Ihre jährliche Renteninformation: Tragen Sie die dort ausgewiesenen Entgeltpunkte in den Rentenrechner ein, dann muss nur noch die verbleibende Zeit projiziert werden. Stellen Sie das Ergebnis anschließend Ihrem heutigen Netto gegenüber — die Differenz ist Ihre Rentenlücke, und der ETF-Sparplan-Rechner zeigt, welche Sparrate sie schließen würde.
