45 Jahre, kein Abschlag: die Rente für besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist die einzige Möglichkeit, vor der Regelaltersgrenze ohne jeden Abschlag in Rente zu gehen, wenn keine Schwerbehinderung vorliegt. Voraussetzung sind 45 Jahre Wartezeit (§ 38 SGB VI). Ab Jahrgang 1964 ist diese Rente mit 65 möglich, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 liegt die Grenze zwischen 63 Jahren und 2 Monaten und 64 Jahren und 10 Monaten (§ 236b SGB VI).
Entscheidend ist, welche Zeiten für die 45 Jahre zählen. Hier ist das Gesetz deutlich strenger als bei der 35-Jahre-Wartezeit.
Diese Zeiten zählen
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, auch Ausbildung und rentenversicherungspflichtige Minijobs
- Kindererziehung: Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Geburtstag des Kindes
- nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen mit Pflichtbeiträgen
- Wehr- und Zivildienst
- Krankengeld, Übergangsgeld und Leistungen bei Rehabilitation
- Arbeitslosengeld I, mit einer wichtigen Ausnahme (siehe unten)
- freiwillige Beiträge, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind
Diese Zeiten zählen nicht
- Schul-, Fachschul- und Studienzeiten
- Bezug von Arbeitslosengeld II, Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach der Scheidung oder aus dem Rentensplitting
- Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung
Bei der 35-Jahre-Wartezeit werden dagegen fast alle diese Zeiten mitgezählt. Deshalb erreichen viele Menschen die 35 Jahre problemlos, aber nicht die 45 Jahre.
Die Falle: Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente
Arbeitslosengeld I zählt grundsätzlich für die 45 Jahre, aber nicht in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Beschäftigte mit 61 oder 63 in die Arbeitslosigkeit wechseln und direkt danach abschlagsfrei in Rente gehen. Ausnahme: Die Arbeitslosigkeit beruht auf einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sollte das vorher prüfen lassen, sonst können die 45 Jahre knapp verfehlt werden.
Warum Sie diese Rente nicht vorziehen können
Anders als die Rente für langjährig Versicherte lässt sich die Rente nach 45 Jahren nicht mit Abschlag vorziehen. Das Gesetz kennt dafür schlicht keine vorzeitige Inanspruchnahme. Wer mit 45 Jahren trotzdem mit 63 gehen möchte, kann nur auf die Rente für langjährig Versicherte ausweichen. Dann wird der Abschlag aber bis zur Regelaltersgrenze berechnet, nicht bis zum 65. Geburtstag.
Ein Beispiel für Jahrgang 1964 mit 45 Versicherungsjahren und 1.600 € erwarteter Rente:
| Rentenbeginn mit | Rentenart | Abschlag | Rente |
|---|---|---|---|
| 63 | langjährig Versicherte | 14,4 % | 1.369,60 € |
| 64 | langjährig Versicherte | 10,8 % | 1.427,20 € |
| 65 | besonders langjährig Versicherte | 0 % | 1.600,00 € |
Zwei Jahre zu warten, bringt hier jeden Monat 230,40 € mehr, lebenslang. Dazu kommen die Beitragsjahre, die zwischen 63 und 65 noch gesammelt werden.
So prüfen Sie Ihre 45 Jahre
Fordern Sie bei der Rentenversicherung einen aktuellen Versicherungsverlauf an und klären Sie Lücken frühzeitig, etwa fehlende Ausbildungszeiten oder Kindererziehungszeiten. Ab 55 schickt die Rentenversicherung alle drei Jahre eine Rentenauskunft, in der auch die erfüllten Wartezeiten stehen. Wer knapp unter 45 Jahren liegt, kann die Lücke unter Umständen mit freiwilligen Beiträgen schließen, sofern 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.
Was sich ändern könnte
Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen und durch eine Schutzrente für Beschäftigte zu ersetzen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Ein Gesetz gibt es dazu noch nicht (Stand 24.09.2026). Betroffen wären nach den Vorschlägen voraussichtlich Jahrgänge ab 1965.
Wann Sie mit Ihren Versicherungsjahren in Rente gehen können, zeigt der Rentenbeginn-Rechner. Einen Überblick über alle Rentenarten bietet der Ratgeber Rente mit 63 und Renteneintrittsalter.
