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Rentenbeginn-Rechner: Wann können Sie in Rente gehen?

Geben Sie Ihr Geburtsdatum und Ihre Versicherungsjahre ein. Der Rechner zeigt Ihnen für jede Altersrente den frühesten Rentenbeginn auf den Monat genau, den Abschlag in Prozent und Euro und ab wann Sie ohne Abschlag in Rente gehen können.

100 % kostenlosKeine Daten gespeichertNach SGB VI, Stand September 2026

Geltendes Recht — Reformpläne sind noch kein Gesetz

Der Rechner nutzt die Altersgrenzen, die heute im Sozialgesetzbuch VI stehen. Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 empfohlen, die Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, die frühestmögliche Rente von 63 auf 64 anzuheben und die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln. Einen Gesetzentwurf dazu gibt es noch nicht (Stand 24.09.2026).

Ihre Angaben

Jahre
Jahre

Rente & Aufschub

€
Mon.
Ihr frühester Rentenbeginn

1. Juni 2028

mit 63 Jahre · als Rente für langjährig Versicherte · 14,4 % Abschlag

Ohne Abschlag ab

1. Juni 2032

Regelaltersrente

Regelaltersrente ab

1. Juni 2032

Regelaltersgrenze: 67 Jahre

Alle Altersrenten im Überblick

Regelaltersrente

5 Jahre Wartezeit, § 35 / § 235 SGB VI

Voraussetzungen erfüllt

Frühestens

01.06.2032

67 Jahre

Abschlag

0,0 %

Ohne Abschlag

01.06.2032

67 Jahre

Rente frühestens

1.600,00 €

Rente für langjährig Versicherte

35 Jahre Wartezeit, ab 63 mit Abschlag, § 36 / § 236 SGB VI

Voraussetzungen erfüllt

Frühestens

01.06.2028

63 Jahre

Abschlag

−14,4 %

48 Monate früher

Ohne Abschlag

01.06.2032

67 Jahre

Rente frühestens

1.369,60 €

−230,40 €

Rente für besonders langjährig Versicherte

45 Jahre Wartezeit, immer ohne Abschlag, nicht vorziehbar, § 38 / § 236b SGB VI

Wartezeit von 45 Jahren nicht erfüllt

Frühestens

01.06.2030

65 Jahre

Abschlag

0,0 %

Ohne Abschlag

01.06.2030

65 Jahre

Rente frühestens

1.600,00 €

Rente für schwerbehinderte Menschen

GdB ab 50 + 35 Jahre Wartezeit, bis 3 Jahre früher, § 37 / § 236a SGB VI

nur mit Schwerbehinderung (GdB ab 50)

Frühestens

01.06.2027

62 Jahre

Abschlag

−10,8 %

36 Monate früher

Ohne Abschlag

01.06.2030

65 Jahre

Rente frühestens

1.427,20 €

−172,80 €

Was der Abschlag kostet

Für jeden Monat, den Sie vor der abschlagsfreien Altersgrenze in Rente gehen, sinkt Ihre Rente um 0,3 %. Der Abschlag gilt lebenslang, auch für eine spätere Hinterbliebenenrente.

Monate früher

48

Abschlag

−14,4 %

Weniger Rente

−230,40 €

−2.764,80 € pro Jahr

Später in Rente: Zuschlag

Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und die Rente noch nicht bezieht, erhält für jeden Monat 0,5 % mehr Rente, dauerhaft. Seit 2026 bleibt zusätzlich Arbeitslohn bis 2.000 € im Monat steuerfrei (Aktivrente).

Stellen Sie oben einen Aufschub ein, um den Zuschlag zu sehen.

Ihr Zeitstrahl: ab wann welche Rente

Balken zeigen, ab welchem Alter jede Rentenart möglich ist. Orange: mit Abschlag, dunkel: ohne Abschlag. Grau: Voraussetzungen nicht erfüllt.

mit Abschlagohne Abschlagnicht erfülltAlter 60–70

Ihre Rente je nach Startalter

Beginn jeweils im Monat nach dem Geburtstag. Negative Werte sind Abschläge, positive Zuschläge. Die Rentenhöhe selbst ändert sich zusätzlich durch mehr oder weniger Beitragsjahre.

mit 63

1.369,60 €

mit 64

1.427,20 €

mit 65

1.484,80 €

mit 66

1.542,40 €

mit 67

1.600,00 €

mit 68

1.696,00 €

mit 69

1.792,00 €

mit 70

1.888,00 €

Geplante Änderungen (noch nicht beschlossen)

Nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026 würde die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren wegfallen und die Rente für langjährig Versicherte frühestens mit 64 beginnen. Die Regelaltersgrenze soll ab 2031 mit der Lebenserwartung steigen, rechnerisch auf 67,5 Jahre im Jahr 2041. Betroffen wären voraussichtlich Jahrgänge ab 1965. Wie ein Gesetz Übergänge und Vertrauensschutz regelt, ist offen.

Hinzuverdienst ohne Grenze

Seit 1. Januar 2023 dürfen Sie neben jeder Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, auch vor der Regelaltersgrenze. Die Rente wird nicht gekürzt. Auf den Lohn zahlen Sie weiter Beiträge, bis zur Regelaltersgrenze auch zur Rentenversicherung, was Ihre Rente später erhöht.

Annahmen & Hinweise

  • Die Versicherungsjahre geben Sie so an, wie sie bis zum gewünschten Rentenbeginn erreicht sein werden. Für die 45 Jahre zählen u. a. Pflichtbeiträge aus Arbeit, Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag, Pflege und Arbeitslosengeld I. Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn zählt in der Regel nicht.
  • Der Abschlag in Euro bezieht sich auf die eingegebene Rente mit Regelaltersgrenze. Wer früher aufhört zu arbeiten, sammelt zudem weniger Entgeltpunkte, die Rente fällt also noch etwas niedriger aus.
  • Rentenbeginn ist nach § 99 SGB VI der Monat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Stellen Sie den Antrag spätestens drei Kalendermonate nach diesem Monat, sonst beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.
  • Sonderregeln (Vertrauensschutz bei Altersteilzeit, Bergleute, Renten für Frauen und nach Arbeitslosigkeit vor 1952) sind nicht abgebildet. Verbindlich ist nur die Auskunft Ihres Rentenversicherungsträgers.

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Ratgeber: Rentenbeginn & Rente mit 63

Altersgrenzen, Abschläge, Schwerbehinderung und die Rente nach 45 Jahren verständlich erklärt

Rente mit 63 und Renteneintrittsalter: Wann Sie wirklich in Rente gehen könnenLeitartikel

Rente mit 63 und Renteneintrittsalter: Wann Sie wirklich in Rente gehen können

Der große Ratgeber zum Rentenbeginn: Regelaltersgrenze nach Jahrgang, Rente mit 63 nach 35 oder 45 Jahren, Abschläge, Schwerbehinderung, der genaue Starttermin und was die Rentenkommission plant.

2026-09-2410 Min. Lesezeit

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Häufige Fragen zum Rentenbeginn

Das hängt von Ihrem Geburtsjahr und Ihren Versicherungsjahren ab. Ohne Abschlag gehen Sie mit der Regelaltersgrenze in Rente: 67 Jahre ab Jahrgang 1964, für die Jahrgänge 1959 bis 1963 zwischen 66 Jahren und 2 Monaten und 66 Jahren und 10 Monaten. Mit 35 Versicherungsjahren ist die Rente ab 63 mit Abschlag möglich, mit 45 Jahren ab 65 ohne Abschlag (Jahrgang 1964 und jünger). Die Rente beginnt am 1. des Monats nach dem Geburtstag.

Ja, aber meist nur mit Abschlag. Mit 35 Versicherungsjahren können Sie weiterhin ab 63 in Rente gehen, ab Jahrgang 1964 mit 14,4 % Abschlag. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren gab es mit 63 nur für Jahrgänge bis 1952. Für Jahrgang 1964 und jünger liegt die Grenze bei 65. Die Rentenkommission hat 2026 vorgeschlagen, die frühestmögliche Rente auf 64 anzuheben. Beschlossen ist das nicht.

0,3 % für jeden Monat vor der abschlagsfreien Altersgrenze (§ 77 SGB VI), also 3,6 % pro Jahr. Bei der Rente für langjährig Versicherte ab 63 sind das ab Jahrgang 1964 höchstens 48 Monate und 14,4 %. Bei der Rente für schwerbehinderte Menschen höchstens 36 Monate und 10,8 %. Der Abschlag gilt lebenslang. Bei 1.500 € Rente kosten 14,4 % Abschlag 216 € im Monat.

Für Jahrgänge vor 1953 mit 63, danach steigt die Grenze um 2 Monate je Jahrgang: Jahrgang 1960 mit 64 Jahren und 4 Monaten, Jahrgang 1963 mit 64 und 10 Monaten, ab Jahrgang 1964 mit 65 (§ 236b und § 38 SGB VI). Diese Rente lässt sich nicht vorziehen. Wer mit 45 Jahren früher gehen will, muss die Rente für langjährig Versicherte nehmen, mit dem vollen Abschlag bis zur Regelaltersgrenze.

Am 1. des Monats, nachdem Sie die Altersgrenze erreicht haben (§ 99 SGB VI). Beispiel: Geboren am 15.03.1964, 67 Jahre am 15.03.2031, Rentenbeginn am 1.4.2031. Sonderfall: Wer am 1. eines Monats geboren ist, vollendet das Lebensjahr rechtlich schon am letzten Tag des Vormonats. Geboren am 01.04.1964 heißt deshalb Rentenbeginn am 1.4.2031, einen Monat früher als bei Geburt am 2. April.

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Rentenbeginn und 35 Versicherungsjahren ab Jahrgang 1964 mit 65 ohne Abschlag oder ab 62 mit bis zu 10,8 % Abschlag (§ 37 SGB VI). Für die Jahrgänge 1952 bis 1963 steigen die Grenzen schrittweise, Jahrgang 1960 etwa 64 Jahre und 4 Monate ohne Abschlag oder ab 61 Jahren und 4 Monaten mit Abschlag (§ 236a SGB VI).

Ja. Seit 1. Januar 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr, auch nicht vor der Regelaltersgrenze. Sie können also mit 63 die Rente mit Abschlag beziehen und trotzdem voll weiterarbeiten. Die Beiträge aus dem Lohn erhöhen Ihre Rente später. Achtung: Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Grenzen.

Für jeden Monat, den Sie die Rente nach der Regelaltersgrenze aufschieben, steigt sie um 0,5 %, also 6 % pro Jahr, und zwar dauerhaft. Dazu kommen die Entgeltpunkte aus der Weiterarbeit. Seit 2026 bleibt außerdem Arbeitslohn bis 2.000 € im Monat steuerfrei, wenn Sie nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten (Aktivrente). Ob sich das rechnet, hängt vor allem von Ihrer Lebenserwartung ab.