Krankenversicherung im Ruhestand: der größte Abzug von der Rente
Bei den meisten Rentnerinnen und Rentnern ist nicht die Einkommensteuer der größte Abzug, sondern die Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einer Bruttorente von 1.800 € gehen 2026 gut 222 € im Monat an die Kassen — mehr als das Fünffache der Einkommensteuer, die in diesem Fall anfällt. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt vor allem davon ab, ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind oder freiwillig.
Wer kommt in die KVdR?
Pflichtversichert als Rentner ist, wer die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt: In der zweiten Hälfte des Zeitraums zwischen dem Beginn der ersten Erwerbstätigkeit und dem Rentenantrag müssen Sie zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert gewesen sein — als Mitglied oder familienversichert. Für jedes Kind werden Ihnen seit August 2017 pauschal drei Jahre angerechnet. Das hilft vor allem Menschen, die zeitweise privat versichert waren.
Die Prüfung läuft automatisch: Mit dem Rentenantrag meldet Sie die Rentenversicherung bei Ihrer Krankenkasse, und die Kasse stellt fest, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer sie verfehlt, kann sich meist freiwillig gesetzlich weiterversichern.
Beiträge in der KVdR 2026
Auf die gesetzliche Rente zahlen pflichtversicherte Rentner den halben allgemeinen Beitragssatz von 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Kasse. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % ergeben sich 8,75 %. Ändert Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, gilt das für Rentner erst zwei Monate später.
Die Pflegeversicherung zahlen Rentner allein: 3,6 % mit Kindern, 4,2 % ohne Kinder. Für 1.800 € Rente sieht das so aus:
- Krankenversicherung (8,75 %): 157,50 €
- Pflegeversicherung (3,6 %): 64,80 €
- zusammen: 222,30 € im Monat
Beitragspflichtig sind in der KVdR nur die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge wie die Betriebsrente. Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden oder eine private Rentenversicherung bleiben beitragsfrei. Für die Betriebsrente gelten eigene Regeln mit einem Freibetrag, die wir im Beitrag zu den Abzügen bei der Betriebsrente erklären.
Freiwillig gesetzlich versichert: Beiträge auf fast alles
Wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, bleibt meist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auf die gesetzliche Rente ändert sich zunächst wenig: Sie zahlen den vollen Beitrag, erhalten aber von der Rentenversicherung einen Zuschuss in Höhe der Hälfte. Im Ergebnis entspricht das dem Rentneranteil in der KVdR.
Der Unterschied liegt bei allen anderen Einnahmen. Freiwillig Versicherte zahlen auch auf Mieteinkünfte, Kapitalerträge und private Renten Beiträge — zum ermäßigten Satz von 14,0 % plus vollem Zusatzbeitrag, dazu die volle Pflegeversicherung. Ein Zuschuss der Rentenversicherung fließt dafür nicht. Bei 500 € Mieteinkünften im Monat kommen so rund 84,50 € Kranken- und 18 € Pflegeversicherung hinzu. Grenze nach oben ist die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat. Nach unten gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat — auch wer weniger Einnahmen hat, zahlt mindestens darauf.
Privat versichert im Ruhestand
Privat versicherte Rentner zahlen ihre Prämie unabhängig von der Rentenhöhe. Die Rentenversicherung gewährt auf Antrag einen Zuschuss in Höhe des Betrags, den sie für einen gesetzlich versicherten Rentner tragen würde, höchstens aber die Hälfte der tatsächlichen Prämie. Diesen Fall bildet unser Rechner nicht ab.
Beiträge senken die Steuer
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar. Bei 1.800 € Rente sind das 2.667,60 € im Jahr, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Wie sich das auf Ihre Nettorente auswirkt, rechnet der Renten-Netto-Rechner für KVdR und freiwillige Versicherung durch. Den Weg von der Bruttorente zum Netto erklärt der Leitartikel zur Rentenbesteuerung 2026.
Hinweis: Stand 24. September 2026, keine Rechts- oder Steuerberatung.
