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Rente brutto netto Rechner 2026

Wie viel bleibt von Ihrer Rente? Berechnen Sie Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenbesteuerung und Nettorente pro Monat — nach dem Besteuerungsanteil Ihres Rentenbeginn-Jahres.

100 % kostenlosKeine Daten gespeichertTarif & Beitragssätze 2026

Rente & Rentenbeginn

€

Weitere Einkünfte

€
€
€
%

Kranken- & Pflegeversicherung, Kirche

Ja, mindestens ein Kind

Ihre Nettorente

1.536,03 €

pro Monat · 18.432,40 € pro Jahr

Brutto

1.800,00 €

Abzüge gesamt

− 263,97 € (14,7 %)

Besteuerungsanteil

84,0 %

Rentenfreibetrag

3.456 €

pro Jahr · geschätzt, festgeschrieben 2027

Steuern pro Monat

41,67 €

500 € pro Jahr

Steuerfrei bis 1.453 €

Bei Ihrem Rentenbeginn bleibt eine Bruttorente bis zu diesem Betrag pro Monat ohne Einkommensteuer (ohne weitere Einkünfte).

Steuererklärung voraussichtlich Pflicht

Der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte liegt über dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Dann müssen Sie eine Steuererklärung abgeben — auch wenn am Ende wenig oder keine Steuer anfällt.

Von brutto zu netto

Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat

Krankenversicherung auf die Rente (8,75 %)157,50 €
Pflegeversicherung auf die Rente (3,6 %)64,80 €
Beiträge gesamt222,30 €

So wird Ihre Rente besteuert

Gesetzliche Rente im Jahr21.600,00 €
− Rentenfreibetrag3.456,00 €
= Steuerpflichtiger Teil der Rente18.144,00 €
− Werbungskosten-Pauschbetrag102,00 €
= Gesamtbetrag der Einkünfte18.042,00 €
− Kranken- und Pflegeversicherung (Sonderausgaben)2.667,60 €
− Sonderausgaben-Pauschbetrag36,00 €
= Zu versteuerndes Einkommen15.338,00 €
Einkommensteuer500,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Steuern im Jahr500,00 €

Steuerfreie Rente nach Rentenbeginn-Jahr

Je später der Rentenbeginn, desto höher der Besteuerungsanteil — und desto niedriger die Bruttorente, die ohne Einkommensteuer bleibt. Berechnet mit Ihren Einstellungen zu Kranken- und Pflegeversicherung, ohne weitere Einkünfte.

RentenbeginnBesteuerungsanteilSteuerfrei bis (brutto/Monat)Steuer auf Ihre Rente/Monat
≤ 200550,0 %1.829 €0,00 €
201060,0 %1.681 €11,00 €
201570,0 %1.563 €24,83 €
202080,0 %1.454 €41,33 €
202181,0 %1.446 €42,75 €
202282,0 %1.444 €43,08 €
202382,5 %1.449 €42,25 €
202483,0 %1.453 €41,58 €
202583,5 %1.456 €41,08 €
2026Ihr Jahrgang84,0 %1.453 €41,67 €
202784,5 %1.443 €43,42 €
202885,0 %1.433 €45,17 €
202985,5 %1.423 €47,00 €
203086,0 %1.413 €48,83 €
203588,5 %1.367 €58,17 €
204091,0 %1.323 €67,92 €

Annahmen & Hinweise

  • Steuerjahr 2026, Einzelveranlagung, Hochrechnung der aktuellen Monatsrente auf 12 Monate. Bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung fällt die Steuer oft niedriger aus.
  • Der Rentenfreibetrag wird im Jahr nach dem Rentenbeginn festgeschrieben. Ohne Eingabe schätzt der Rechner ihn, indem er Ihre heutige Rente mit den tatsächlichen Rentenanpassungen zurückrechnet (bis 2023 Werte West). Den genauen Betrag finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.
  • Die Betriebsrente wird als voll steuerpflichtig behandelt (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds). Für Direktzusagen und Unterstützungskassen gelten Versorgungsfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag statt 102 € — hier nicht abgebildet.
  • Kinder unter 25 Jahren, die den Pflegebeitrag weiter senken würden, sowie Altersentlastungsbetrag und weitere Sonderausgaben (Spenden, Kirchensteuer) sind nicht berücksichtigt. Unverbindliche Schätzung, keine Steuerberatung.

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2026-09-249 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Das hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. Wer 2026 in Rente geht und keine weiteren Einkünfte hat, zahlt als pflichtversicherter Rentner mit Kindern bis zu einer Bruttorente von rund 1.450 € im Monat keine Einkommensteuer. Grund: 16 % der Rente bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei, dazu kommen 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag, 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag und die abziehbaren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Erst was darüber hinaus den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt, wird besteuert. Die Tabelle im Rechner zeigt die Grenze für jedes Rentenbeginn-Jahr.

Der Besteuerungsanteil legt fest, welcher Prozentsatz Ihrer gesetzlichen Rente steuerpflichtig ist. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (§ 22 EStG): 2005 lag er bei 50 %, bis 2020 stieg er um 2 Punkte pro Jahr auf 80 %. Seit dem Wachstumschancengesetz steigt er ab 2023 nur noch um 0,5 Punkte pro Jahr — 2026 sind es 84 %, 2030 86 %. Voll steuerpflichtig sind Renten erst bei Rentenbeginn 2058.

Weil der steuerfreie Teil als fester Euro-Betrag festgeschrieben wird — im Jahr nach Ihrem Rentenbeginn. Alle späteren Rentenerhöhungen sind deshalb zu 100 % steuerpflichtig. Wer 2020 mit 1.450 € in Rente ging, hat heute durch die Anpassungen rund 1.800 € — der Freibetrag ist aber gleich geblieben. Deshalb zahlen ältere Rentenjahrgänge trotz niedrigerem Besteuerungsanteil oft fast gleich viel Steuer wie Neurentner.

Pflichtversicherte Rentner zahlen 7,3 % Krankenversicherung plus den halben Zusatzbeitrag ihrer Kasse — die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sind das 8,75 %. Die Pflegeversicherung tragen Rentner allein: 3,6 % mit Kindern, 4,2 % ohne Kinder. Bei 1.800 € Rente sind das zusammen rund 222 € im Monat.

Ja. Als pflichtversicherter Rentner zahlen Sie auf die Betriebsrente den vollen Krankenversicherungsbeitrag von 14,6 % plus den vollen Zusatzbeitrag — aber erst auf den Teil über dem Freibetrag von 197,75 € im Monat (2026). In der Pflegeversicherung ist dieser Betrag nur eine Freigrenze: Liegt die Betriebsrente darüber, ist sie vollständig beitragspflichtig. Steuerlich ist eine Betriebsrente aus Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds in der Regel voll steuerpflichtig.

Sie sind verpflichtet, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt. Maßgeblich ist nicht die Bruttorente, sondern der steuerpflichtige Teil nach Abzug des Rentenfreibetrags und der Werbungskosten, zuzüglich weiterer Einkünfte. Kranken- und Pflegeversicherung werden erst danach abgezogen — deshalb kann eine Abgabepflicht bestehen, obwohl am Ende keine Steuer anfällt. Der Rechner zeigt Ihnen, ob das bei Ihnen der Fall ist.

Nein. Kranken- und Pflegeversicherung behält die Rentenversicherung direkt ein, die Einkommensteuer aber nicht. Sie wird über die Steuererklärung festgesetzt und nachgezahlt; bei regelmäßiger Steuerpflicht setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Legen Sie den Betrag, den der Rechner als Steuer pro Monat ausweist, am besten zurück.

Der Rechner rechnet mit Einzelveranlagung. Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Partner addiert und nach dem Splittingtarif besteuert. Hat ein Partner eine deutlich niedrigere Rente, sinkt die gemeinsame Steuer meist spürbar. Für eine erste Einschätzung können Sie beide Renten einzeln berechnen; die genaue Splittingwirkung zeigt unser Einkommensteuer-Rechner.