Warum von der Betriebsrente oft weniger bleibt als gedacht
Eine Betriebsrente ist ein willkommenes Plus im Ruhestand. Viele sind aber überrascht, wie viel davon abgeht: Auf die Betriebsrente fällt der volle Krankenversicherungsbeitrag an, die Pflegeversicherung kommt dazu, und steuerlich ist sie in den meisten Fällen voll steuerpflichtig. Dieser Beitrag zeigt, welche Abzüge 2026 gelten und wie Sie sie abschätzen.
Krankenversicherung: voller Beitrag, aber mit Freibetrag
Pflichtversicherte Rentner in der KVdR zahlen auf die Betriebsrente den vollen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus den vollen Zusatzbeitrag ihrer Kasse — beim Durchschnitt von 2,9 % also 17,5 %. Anders als bei der gesetzlichen Rente beteiligt sich niemand an diesem Beitrag.
Es gibt aber einen Freibetrag: 2026 bleiben 197,75 € im Monat beitragsfrei. Der Wert entspricht einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 € und steigt mit ihr jedes Jahr. Beitragspflichtig ist nur der Teil der Betriebsrente, der darüber liegt. Bei mehreren Betriebsrenten gilt der Freibetrag einmal für alle zusammen.
Pflegeversicherung: Freigrenze statt Freibetrag
In der Pflegeversicherung ist derselbe Betrag nur eine Freigrenze. Liegt Ihre Betriebsrente bei höchstens 197,75 €, zahlen Sie keinen Pflegebeitrag darauf. Liegt sie auch nur einen Euro darüber, ist die gesamte Betriebsrente beitragspflichtig — mit 3,6 %, als Kinderlose mit 4,2 %.
Ein Beispiel mit 400 € Betriebsrente und durchschnittlichem Zusatzbeitrag:
- Krankenversicherung: (400 € − 197,75 €) × 17,5 % = 35,39 €
- Pflegeversicherung: 400 € × 3,6 % = 14,40 €
- zusammen: 49,79 € im Monat
Freiwillig gesetzlich Versicherte haben keinen Freibetrag. Sie zahlen auf die volle Betriebsrente Kranken- und Pflegeversicherung.
Kapitalauszahlung: Beiträge über zehn Jahre
Wird die Betriebsrente als Einmalbetrag ausgezahlt, entgeht man den Beiträgen nicht. Die Krankenkasse verteilt die Summe auf 120 Monate und erhebt zehn Jahre lang Beiträge auf ein Hundertzwanzigstel. Aus 60.000 € werden so rechnerisch 500 € im Monat. Nach Abzug des Freibetrags fallen darauf rund 52,89 € Kranken- und 18 € Pflegeversicherung an — zusammen etwa 8.500 € über zehn Jahre.
Nicht beitragspflichtig sind Leistungen aus Verträgen, die Sie nach dem Ausscheiden beim Arbeitgeber als Versicherungsnehmer mit eigenen Beiträgen fortgeführt haben, soweit sie auf diesen privaten Beiträgen beruhen. Auch Leistungen aus einer mit Riester-Zulagen geförderten betrieblichen Altersversorgung sind seit 2018 beitragsfrei.
Steuer: meist voll steuerpflichtig
Wurden die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei eingezahlt — das ist bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds seit 2005 der Normalfall —, ist die spätere Betriebsrente voll steuerpflichtig. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es keinen Besteuerungsanteil und keinen Rentenfreibetrag. Den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € erhalten Sie nur einmal, gemeinsam für gesetzliche Rente und Betriebsrente.
Ausnahmen: Bei älteren Direktversicherungen, deren Beiträge vor 2005 pauschal versteuert wurden, wird eine laufende Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert, bei Rentenbeginn mit 67 Jahren also mit 17 %. Betriebsrenten aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse gelten dagegen als Arbeitslohn. Der Arbeitgeber zieht Lohnsteuer ab, dafür gibt es einen Versorgungsfreibetrag.
Was unterm Strich bleibt
Kommen zu 1.800 € gesetzlicher Rente (Rentenbeginn 2026) 400 € Betriebsrente hinzu, steigt die Einkommensteuer von rund 500 € auf rund 1.457 € im Jahr. Zusammen mit den Beiträgen bleiben von 400 € Betriebsrente netto nur etwa 270 € übrig. Ihre persönlichen Werte berechnet der Renten-Netto-Rechner. Wie die gesetzliche Rente besteuert wird, erklärt der Leitartikel zur Rentenbesteuerung 2026.
Hinweis: Stand 24. September 2026, keine Rechts- oder Steuerberatung.
