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Promillegrenzen in Deutschland: 0,0 · 0,3 · 0,5 · 1,1

Redaktion
8 Min. Lesezeit
2026-07-03
Promillegrenzen in Deutschland: 0,0 · 0,3 · 0,5 · 1,1

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0,0, 0,3, 0,5 und 1,1 — vier Zahlen, vier Bedeutungen

Rund um Alkohol am Steuer kursieren mehrere Promillegrenzen, und viele bringen sie durcheinander. 0,5 Promille kennen die meisten, doch was ist mit 0,3, mit 1,1 oder mit der 0,0-Grenze? Jede dieser Zahlen hat eine eigene rechtliche Bedeutung und eigene Folgen. Dieser Artikel ordnet sie ein — und der <a href="/promillerechner">Promillerechner</a> hilft dir abzuschätzen, wo dein Wert nach ein paar Getränken ungefähr liegen könnte.

0,5 Promille: die bekannte Ordnungswidrigkeitsgrenze

Die wohl bekannteste Grenze liegt bei 0,5 Promille. Wer mit 0,5 Promille oder mehr — beziehungsweise 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft — ein Kraftfahrzeug führt, begeht nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine Ordnungswidrigkeit. Die Folgen sind ein empfindliches Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot. Bereits beim ersten Verstoß drohen 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot; bei Wiederholung steigen die Sanktionen deutlich. Die genaue Vorschrift findet sich unter gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html.

0,3 Promille: relative Fahruntüchtigkeit

Viele glauben, unterhalb von 0,5 Promille sei man rechtlich auf der sicheren Seite. Das stimmt nicht. Schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen — die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit nach § 316 und § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB). Entscheidend ist, dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen: Schlangenlinien, eine auffällige Fahrweise, ein Unfall oder deutliche Reaktionsausfälle.

Kommen solche Anzeichen zusammen, wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist für die Neuerteilung. Wer also glaubt, mit 0,4 Promille ohne Weiteres fahren zu dürfen, irrt: Ein einziger Fahrfehler kann strafrechtliche Konsequenzen auslösen. Die Paragrafen sind unter gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html und gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html nachzulesen.

1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit

Ab 1,1 Promille gilt man unwiderlegbar als absolut fahruntüchtig. Hier braucht es keine zusätzlichen Ausfallerscheinungen mehr — allein der Wert genügt für eine Straftat nach § 316 StGB. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ab dieser Konzentration niemand mehr sicher ein Fahrzeug führen kann. Die Folgen sind gravierend: Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und eine mehrmonatige Sperrfrist. Für Radfahrer liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit übrigens höher, bei 1,6 Promille.

0,0 Promille: Probezeit und junge Fahrer

Für zwei Gruppen gilt eine strikte Null: Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren dürfen überhaupt keinen Alkohol im Blut haben. Diese 0,0-Promille-Regel steht in § 24c StVG (gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html). Verstöße werden mit Bußgeld, einem Punkt, einer Verlängerung der Probezeit und der Anordnung eines Aufbauseminars geahndet. Der Gesetzgeber will damit das besonders hohe Unfallrisiko junger und unerfahrener Fahrer senken.

Ein Überblick der Grenzen

Zusammengefasst: 0,0 Promille für Fahranfänger und unter 21-Jährige, 0,3 Promille als Schwelle zur relativen Fahruntüchtigkeit bei Ausfallerscheinungen, 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeitsgrenze und 1,1 Promille als absolute Fahruntüchtigkeit. Wichtig ist, dass diese Grenzen ineinandergreifen — die niedrigste einschlägige Grenze entscheidet, ob und wie du dich strafbar machst.

Wie der Promillerechner hilft

Der <a href="/promillerechner">Promillerechner</a> schätzt anhand der Widmark-Formel, wie hoch dein Blutalkoholwert nach bestimmten Getränken ungefähr sein könnte, und zeigt, wann er rechnerisch wieder unter 0,5 und 0,3 Promille fällt. So bekommst du ein Gefühl dafür, wie lange Alkohol im Körper nachwirkt. Wichtig bleibt: Das Ergebnis ist nur eine Schätzung mit erheblichen Unsicherheiten. Es trifft keine Aussage über deine Fahrtüchtigkeit und ersetzt keinen offiziellen Test.

Fazit

Die vier Promillegrenzen 0,0, 0,3, 0,5 und 1,1 markieren sehr unterschiedliche rechtliche Schwellen — von der strikten Null in der Probezeit über die Ordnungswidrigkeit bis zur absoluten Fahruntüchtigkeit. Wer sie kennt, versteht, warum schon geringe Mengen Alkohol am Steuer teuer und strafbar werden können. Die mit Abstand sicherste Faustregel lautet weiterhin: Wer fährt, trinkt nicht. Im Zweifel lässt du das Auto stehen.

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