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Promille auf Fahrrad und E-Scooter: welche Grenzen gelten?

Redaktion
7 Min. Lesezeit
2026-07-03
Promille auf Fahrrad und E-Scooter: welche Grenzen gelten?

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Rad, Roller, Roller mit Motor — überall gelten andere Regeln

Wer nach ein paar Getränken das Auto stehen lässt, greift oft zum Fahrrad oder zum E-Scooter. Doch auch dort gibt es Promillegrenzen — und ausgerechnet für den E-Scooter sind sie deutlich strenger, als viele denken. Rad und E-Scooter werden rechtlich völlig unterschiedlich behandelt. Dieser Artikel erklärt, welche Grenzen jeweils gelten und warum. Der <a href="/promillerechner">Promillerechner</a> hilft dir dabei, deinen ungefähren Wert einzuschätzen.

Fahrrad: absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille

Für Radfahrer liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit deutlich höher als beim Auto: bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert gilt man unwiderlegbar als fahruntüchtig und begeht eine Straftat nach § 316 StGB — selbst ohne Fahrfehler. Die Folgen sind eine Geldstrafe, ein Eintrag ins Fahreignungsregister und häufig die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, der berüchtigten MPU. Wird die MPU nicht bestanden, droht sogar der Entzug der Autofahrerlaubnis, obwohl die Trunkenheitsfahrt auf dem Rad stattfand.

Wichtig ist aber: Die 1,6 Promille sind nur die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit. Auch darunter kann es strafbar werden. Schon ab etwa 0,3 Promille liegt relative Fahruntüchtigkeit vor, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen — etwa Schlangenlinien oder ein Sturz. Dann drohen dieselben strafrechtlichen Konsequenzen. Wer glaubt, auf dem Rad sei alles erlaubt, irrt also gewaltig.

E-Scooter: rechtlich ein Kraftfahrzeug

Beim E-Scooter sieht die Lage ganz anders aus. Elektrokleinstfahrzeuge gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge, weil sie einen Motor haben. Damit gelten für sie dieselben Promillegrenzen wie fürs Auto — und nicht die höheren Radfahrer-Werte. Das überrascht viele, ist aber ständige Rechtsprechung.

Konkret heißt das: Ab 0,5 Promille begehst du auf dem E-Scooter eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG (gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html) — mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot. Ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen eine Straftat wegen relativer Fahruntüchtigkeit vorliegen (§ 316 StGB). Und die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt beim E-Scooter wie beim Auto bei 1,1 Promille, nicht bei 1,6. Ein Punkt, den viele unterschätzen: Eine Trunkenheitsfahrt auf dem E-Scooter kann genauso zum Verlust des Autoführerscheins führen.

0,0 Promille für Fahranfänger — auch auf dem Roller

Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt auf dem E-Scooter die strikte 0,0-Promille-Grenze nach § 24c StVG (gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html), genau wie im Auto. Da der E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist, greift diese Sonderregel für junge und unerfahrene Fahrer voll. Wer in der Probezeit angetrunken auf dem Roller erwischt wird, riskiert Bußgeld, einen Punkt, die Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.

Die Grenzen im Überblick

Zusammengefasst: Auf dem Fahrrad liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille, relative Fahruntüchtigkeit ist aber schon ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen möglich. Auf dem E-Scooter gelten die Auto-Grenzen: 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit, 0,3 Promille relative und 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit — plus 0,0 in der Probezeit. Der große Unterschied entsteht allein dadurch, dass der E-Scooter einen Motor hat und deshalb als Kraftfahrzeug zählt.

Wie der Promillerechner hilft

Der <a href="/promillerechner">Promillerechner</a> schätzt nach der Widmark-Formel, wo dein Blutalkoholwert nach bestimmten Getränken ungefähr liegen könnte. So bekommst du ein Gefühl dafür, wie schnell etwa die 0,5-Promille-Marke für den E-Scooter oder die 1,6-Promille-Marke fürs Rad erreicht ist. Wichtig bleibt: Das Ergebnis ist nur eine grobe Schätzung mit erheblichen Unsicherheiten und trifft keine Aussage darüber, ob du fahrtüchtig bist.

Fazit

Fahrrad und E-Scooter sind keine Freibriefe fürs Fahren nach dem Trinken. Auf dem Rad wird es spätestens ab 1,6 Promille strafbar, bei Ausfallerscheinungen schon viel früher. Der E-Scooter zählt als Kraftfahrzeug und unterliegt den strengen Auto-Grenzen inklusive 0,0 in der Probezeit. Die sicherste Regel bleibt überall dieselbe: Wer getrunken hat, steigt im Zweifel weder aufs Rad noch auf den Roller.

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