Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, schützt Ihr Guthaben vor einer Kontopfändung. Ab 1. Juli 2026 bleiben auf dem P-Konto automatisch 1.590 € im Monat frei. Leisten Sie Unterhalt, bekommen Sie Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen, kann der Freibetrag deutlich höher sein. Den höheren Betrag gibt es aber nur mit einer Bescheinigung.
So funktioniert das P-Konto
Jede natürliche Person kann von ihrer Bank jederzeit verlangen, dass ihr Girokonto als P-Konto geführt wird (§ 850k ZPO). Das gilt auch, wenn das Konto im Minus ist. Das P-Konto wird dann nur noch auf Guthabenbasis geführt. Ist das Guthaben schon gepfändet, wirkt die Umwandlung ab dem vierten Geschäftstag nach Ihrem Verlangen. Jede Person darf nur ein P-Konto haben.
Wird das Guthaben gepfändet, können Sie bis zum Monatsende über den Freibetrag verfügen (§ 899 Abs. 1 ZPO). Was Sie in einem Monat davon nicht verbrauchen, bleibt in den drei folgenden Monaten zusätzlich geschützt (§ 899 Abs. 2 ZPO). Nur das Guthaben über dem Freibetrag geht an den Gläubiger.
Der Grundfreibetrag: 1.590 €
Der Grundfreibetrag entspricht der monatlichen Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO, aufgerundet auf volle 10 €. Seit dem 1. Juli 2026 liegt diese Grenze bei 1.587,40 €. Auf dem P-Konto sind deshalb 1.590 € geschützt, bis zum 30. Juni 2026 waren es 1.560 €. Diesen Betrag berücksichtigt die Bank ohne weitere Nachweise.
Erhöhungsbeträge nach § 902 ZPO
Zusätzlich zum Grundfreibetrag sind diese Beträge geschützt:
- Unterhaltspflichten: für die erste Person, der Sie auf Grund gesetzlicher Pflicht Unterhalt gewähren, 597,42 €, für die zweite bis fünfte je 332,83 €.
- Kindergeld und andere Geldleistungen für Kinder. Das Kindergeld beträgt 2026 259 € je Kind und Monat. Ausnahme: Es wird wegen einer Unterhaltsforderung des Kindes gepfändet, für das es gezahlt wird.
- Bestimmte Sozialleistungen: einmalige Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 SGB I, Leistungen zum Ausgleich von Mehraufwand wegen eines Körper- oder Gesundheitsschadens sowie Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, soweit sie über dem Grundfreibetrag liegen.
So hoch ist der Freibetrag mit Unterhaltspflichten, ohne Kindergeld:
| Unterhaltspflichten | P-Konto ab 01.07.2026 | bis 30.06.2026 |
|---|---|---|
| 0 | 1.590,00 € | 1.560,00 € |
| 1 | 2.187,42 € | 2.145,23 € |
| 2 | 2.520,25 € | 2.471,27 € |
| 3 | 2.853,08 € | 2.797,31 € |
| 4 | 3.185,91 € | 3.123,35 € |
| 5 und mehr | 3.518,74 € | 3.449,39 € |
Beispiel: Sie leben mit zwei Kindern, für die Sie Unterhalt leisten und Kindergeld bekommen. Geschützt sind 2.520,25 € für Sie und die Unterhaltspflichten plus 2 × 259 € Kindergeld, zusammen 3.038,25 € im Monat.
So bekommen Sie den höheren Freibetrag
Die Bank kennt Ihre Familie nicht. Für die Erhöhungsbeträge brauchen Sie deshalb eine Bescheinigung nach § 903 ZPO. Ausstellen dürfen sie:
- die Familienkasse,
- ein Sozialleistungsträger, zum Beispiel das Jobcenter,
- Ihr Arbeitgeber,
- eine geeignete Person oder Stelle im Sinne der Insolvenzordnung, etwa eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.
Die Bescheinigung nennt die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen, bei Minderjährigen deren Geburtsdatum, und gegebenenfalls Höhe und Zeitraum von Leistungen wie dem Kindergeld. Die Bank muss sie für den bescheinigten Zeitraum beachten. Ist sie unbefristet, kann die Bank nach zwei Jahren eine neue verlangen.
Bekommen Sie keine Bescheinigung, können Sie beim Vollstreckungsgericht beantragen, die Erhöhungsbeträge festzusetzen (§ 905 ZPO). Der Beschluss des Gerichts gilt dann wie eine Bescheinigung.
Häufige Stolperfallen
- Bescheinigung vergessen: Ohne Nachweis schützt die Bank nur 1.590 €. Reichen Sie die Bescheinigung so früh wie möglich ein.
- Neue Kinder, neue Lage: Ändert sich die Zahl der Unterhaltsberechtigten, brauchen Sie eine neue Bescheinigung.
- Zwei P-Konten: Das ist nicht erlaubt. Bei der Umwandlung versichern Sie der Bank, dass Sie kein weiteres P-Konto haben.
- Lohn über dem Freibetrag: Bleibt nach der Lohnpfändung mehr als der P-Konto-Freibetrag übrig, kann ein Teil auf dem Konto ein zweites Mal gepfändet werden. Lassen Sie sich in diesem Fall beraten, wie Sie einen höheren Freibetrag beim Vollstreckungsgericht beantragen.
Lohnpfändung und P-Konto im Zusammenspiel
Bei der Lohnpfändung behält der Arbeitgeber den pfändbaren Teil ein. Auf Ihrem Konto landet nur der Rest. Das P-Konto schützt dann davon bis zum Freibetrag. Wie viel Ihnen bei der Lohnpfändung bleibt und wie hoch Ihr P-Konto-Freibetrag ist, zeigt der Pfändungsrechner in einem Schritt.
Kostenlose Hilfe bei der Bescheinigung und bei Verhandlungen mit Gläubigern bekommen Sie bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen.
Stand: 26.10.2026. Quellen: §§ 850k, 899, 902, 903, 905 ZPO; Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80); Kindergeld 2026 laut Bundesagentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
