Kurz gesagt: Wer 2026 weniger als 15 Kilometer zur Arbeit pendelt, spart mit der Pendlerpauschale allein keinen Cent Steuern. Der Grund ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, den das Finanzamt ohnehin jedem Beschäftigten abzieht. Erst darüber wirkt der Arbeitsweg. Bei 30 Kilometern sind es dann je nach Einkommen 307 bis 601 € im Jahr, bei 50 Kilometern 670 bis 1.386 €. Die neue Regel mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer bringt gegenüber der alten Staffel höchstens 166 € im Jahr mehr. Wir haben die Ersparnis für 8 Entfernungen und 6 Einkommen mit dem Steuertarif 2026 berechnet.
Stand: 27.10.2026. Grundlage sind § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025 (seit 1.1.2026: 0,38 € ab dem ersten Kilometer), der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a EStG und der Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG samt Solidaritätszuschlag.
Die wichtigsten Ergebnisse
- Unter 15 Kilometern bringt der Arbeitsweg allein nichts: Bei 220 Fahrtagen übersteigt die Entfernungspauschale den Pauschbetrag von 1.230 € erst ab 15 km einfacher Entfernung (15 × 0,38 € × 220 = 1.254 €). Wer nur an drei Tagen pro Woche ins Büro fährt, braucht dafür 25 km. Nach der alten Staffel lag die Schwelle bei 19 km.
- Bei 30 Kilometern sind es 307 bis 601 € im Jahr: Mit 25.000 € Bruttojahresgehalt spart man bei 30 km einfacher Entfernung 307 € Einkommensteuer, mit 45.000 € 378 €, mit 100.000 € 601 € einschließlich Solidaritätszuschlag. Bei 50 km sind es 670 bis 1.386 €.
- Die Reform bringt höchstens 166 € im Jahr: Ab 20 km erhöht die neue Regel die Werbungskosten bei 220 Fahrtagen um 352 € (20 km × 8 Cent × 220 Tage). Daraus werden 62 bis 166 € weniger Steuern, bei 45.000 € Bruttogehalt rund 100 bis 105 €. Wer mehr verdient, profitiert stärker, weil sein Grenzsteuersatz höher ist.
- Kurze Wege gehen trotz Reform leer aus: Bei 10 km steigen die Werbungskosten aus dem Arbeitsweg um 176 € auf 836 €, sie bleiben aber unter 1.230 €. Ohne weitere Werbungskosten ändert sich die Steuer nicht. Neu profitieren Pendler mit 15 bis 18 km, die nach alter Regel unter dem Pauschbetrag lagen, allerdings nur mit 6 bis 11 € im Jahr bei 15 km.
- Jeder weitere Kilometer ist 19 bis 39 € im Jahr wert: Liegt man über dem Pauschbetrag, bringt jeder zusätzliche Kilometer einfacher Entfernung 83,60 € Werbungskosten und damit je nach Einkommen 18,80 € (25.000 € brutto) bis 39,28 € (100.000 € brutto) Steuerersparnis. Geringverdiener ohne Steuerlast erhalten stattdessen die Mobilitätsprämie: bei 30 km 117 €, bei 70 km 585 € im Jahr.
Steuerersparnis nach Entfernung und Einkommen
Jährliche Ersparnis bei Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag durch die Entfernungspauschale 2026, bei 220 Fahrtagen, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und ohne weitere Werbungskosten. Die Spalte „Pauschale 2026“ zeigt die Werbungskosten aus dem Arbeitsweg. Steuerlich wirkt nur der Teil über 1.230 €.
| Entfernung | Pauschale 2026 | 25.000 € brutto | 35.000 € brutto | 45.000 € brutto | 60.000 € brutto | 80.000 € brutto | 100.000 € brutto |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 5 km | 418 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 10 km | 836 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 15 km | 1.254 € | 6 € | 7 € | 7 € | 8 € | 9 € | 11 € |
| 20 km | 1.672 € | 107 € | 119 € | 132 € | 150 € | 176 € | 208 € |
| 30 km | 2.508 € | 307 € | 343 € | 378 € | 431 € | 506 € | 601 € |
| 40 km | 3.344 € | 495 € | 564 € | 623 € | 710 € | 835 € | 994 € |
| 50 km | 4.180 € | 670 € | 783 € | 864 € | 987 € | 1.161 € | 1.386 € |
| 70 km | 5.852 € | 983 € | 1.213 € | 1.341 € | 1.533 € | 1.806 € | 2.173 € |
Mit Kirchensteuer fällt die Ersparnis um 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der eingesparten Einkommensteuer höher aus. Bei 45.000 € brutto und 30 km wären das in den übrigen Ländern rund 34 € mehr.
Was die neue Regel gegenüber der alten Staffel bringt
Bis Ende 2025 galten 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € erst ab dem 21. Kilometer. Die Tabelle zeigt, wie viel Steuer die 2026-Regel im Jahr mehr spart als die alte Staffel. Beide Varianten sind mit dem Tarif 2026 gerechnet, damit nur die Änderung bei der Pendlerpauschale sichtbar wird.
| Entfernung | Pauschale alt | Pauschale 2026 | 25.000 € brutto | 35.000 € brutto | 45.000 € brutto | 60.000 € brutto | 80.000 € brutto | 100.000 € brutto |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 5 km | 330 € | 418 € | +0 € | +0 € | +0 € | +0 € | +0 € | +0 € |
| 10 km | 660 € | 836 € | +0 € | +0 € | +0 € | +0 € | +0 € | +0 € |
| 15 km | 990 € | 1.254 € | +6 € | +7 € | +7 € | +8 € | +9 € | +11 € |
| 20 km | 1.320 € | 1.672 € | +85 € | +95 € | +105 € | +119 € | +140 € | +166 € |
| 30 km | 2.156 € | 2.508 € | +83 € | +94 € | +103 € | +118 € | +139 € | +166 € |
| 40 km | 2.992 € | 3.344 € | +78 € | +93 € | +103 € | +117 € | +138 € | +166 € |
| 50 km | 3.828 € | 4.180 € | +72 € | +92 € | +101 € | +116 € | +137 € | +164 € |
| 70 km | 5.500 € | 5.852 € | +62 € | +90 € | +100 € | +114 € | +135 € | +166 € |
Bei 5 und 10 km steht überall +0 €, weil die Pauschale nach beiden Regeln unter 1.230 € bleibt. Ab 20 km ist das Werbungskosten-Plus mit 352 € konstant. Dass der Gewinn bei 25.000 € mit der Entfernung leicht sinkt, liegt am progressiven Tarif: Je mehr abgezogen wird, desto niedriger ist der Grenzsteuersatz, auf den die letzten 352 € treffen.
Ab welcher Entfernung sich die Pauschale lohnt
Die Schwelle hängt davon ab, an wie vielen Tagen man tatsächlich ins Büro fährt. Die Tabelle zeigt die kleinste volle Entfernung, ab der die Entfernungspauschale allein den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt.
| Fahrtage im Jahr | Lohnt sich ab (2026) | Lohnte sich ab (alte Regel) |
|---|---|---|
| 132 (3 Bürotage pro Woche) | 25 km | 29 km |
| 176 (4 Bürotage pro Woche) | 19 km | 23 km |
| 220 (5 Bürotage pro Woche) | 15 km | 19 km |
| 230 (5 Bürotage, wenig Fehltage) | 15 km | 18 km |
Andere Werbungskosten senken die Schwelle. Wer an zwei Tagen pro Woche zu Hause arbeitet und dafür die Homeoffice-Pauschale ansetzt (88 Tage × 6 € = 528 €), liegt bei 132 Fahrtagen schon ab 14 km über dem Pauschbetrag. Arbeitsmittel, Fortbildungen, Gewerkschaftsbeiträge oder Kontoführungsgebühren zählen ebenfalls mit. Mehr dazu im Beitrag Homeoffice und Pendlerpauschale.
Was ein zusätzlicher Kilometer wert ist
Sobald die Werbungskosten über dem Pauschbetrag liegen, zählt jeder Kilometer einfacher Entfernung mit 0,38 € × 220 Tage = 83,60 € im Jahr. Was davon als Steuerersparnis ankommt, hängt vom Grenzsteuersatz ab. Gerechnet ist der Durchschnitt zwischen 30 und 40 km.
| Bruttojahresgehalt | Zu versteuerndes Einkommen¹ | Ersparnis je zusätzlichem km im Jahr | Grenzsteuersatz inkl. Soli |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | 18.696 € | 18,80 € | 22,5 % |
| 35.000 € | 26.681 € | 22,10 € | 26,4 % |
| 45.000 € | 34.666 € | 24,50 € | 29,3 % |
| 60.000 € | 46.644 € | 27,90 € | 33,4 % |
| 80.000 € | 63.726 € | 32,90 € | 39,4 % |
| 100.000 € | 81.866 € | 39,28 € | 47,0 % |
¹ Zu versteuerndes Einkommen ohne Pendlerpauschale, nach Abzug von Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Vorsorgeaufwendungen. Bei 100.000 € brutto fällt Solidaritätszuschlag an, und zwar in der Milderungszone. Deshalb liegt der Grenzsatz dort mit 47 % über dem Spitzensteuersatz von 42 %.
Geringverdiener: Mobilitätsprämie statt Steuerersparnis
Wer so wenig verdient, dass das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt, zahlt keine Einkommensteuer und kann deshalb auch keine sparen. Für diese Fälle gibt es die Mobilitätsprämie nach § 101 EStG. Das Steueränderungsgesetz 2025 hat ihre Befristung aufgehoben, sie gilt also auch nach 2026. Sie beträgt 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer, soweit die Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen und höchstens bis zu dem Betrag, um den das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Unter 10 € wird sie nicht festgesetzt (§ 105 EStG). Die Tabelle zeigt die Prämie pro Jahr bei 220 Fahrtagen.
| Bruttojahresgehalt | 30 km | 50 km | 70 km |
|---|---|---|---|
| 12.000 € | 117 € | 351 € | 585 € |
| 15.000 € | 117 € | 351 € | 585 € |
| 18.000 € | 73 € | 307 € | 541 € |
Bei 18.000 € brutto liegt das zu versteuernde Einkommen ohne Pendlerpauschale knapp über dem Grundfreibetrag. Erst die Pauschale drückt es darunter, deshalb fällt die Prämie dort etwas niedriger aus. Beantragt wird sie mit der Anlage Mobilitätsprämie in der Steuererklärung. Mehr dazu im Beitrag Mobilitätsprämie 2026.
Methodik
- Entfernungspauschale: 0,38 € je vollem Kilometer einfacher Entfernung ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025). Alte Regel zum Vergleich: 0,30 € für die Kilometer 1 bis 20, 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Unterstellt ist die Fahrt mit dem eigenen Auto, deshalb greift die Höchstgrenze von 4.500 € im Jahr nicht.
- Fahrtage: 220 Tage im Jahr, das entspricht einer Fünf-Tage-Woche abzüglich Urlaub, Feiertagen und einigen Krankheitstagen. Für die Schwellen-Tabelle zusätzlich 132, 176 und 230 Tage. Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrtage.
- Steuerprofil: Arbeitnehmer in Steuerklasse I, nur Arbeitslohn, gesetzlich kranken- und rentenversichert, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %, kinderlos über 23 Jahre, keine Kirchensteuer, keine weiteren Werbungskosten. Als Vorsorgeaufwendungen ist die Vorsorgepauschale 2026 angesetzt (Rentenversicherung 9,3 %, Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung im Rahmen des Höchstbetrags von 1.900 €). Für gesetzlich Versicherte entspricht sie weitgehend den in der Steuererklärung abziehbaren Beiträgen.
- Berechnung: Zu versteuerndes Einkommen = Bruttojahresgehalt − Vorsorgeaufwendungen − Werbungskosten (der höhere Wert aus Entfernungspauschale und 1.230 €) − 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag. Darauf der Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG und der Solidaritätszuschlag nach §§ 3 und 4 SolZG (Freigrenze 20.350 €, Milderungszone). Die Ersparnis ist die Differenz der Steuer ohne und mit Pendlerpauschale. Beim Vergleich mit der alten Staffel ist ebenfalls der Tarif 2026 angesetzt.
- Kontrolle: Gerechnet wird mit den Funktionen unseres Brutto-Netto-Rechners (Tarif, Solidaritätszuschlag und Vorsorgepauschale nach dem Programmablaufplan 2026) und unseres Pendlerpauschale-Rechners. Ohne Pendlerpauschale stimmt die Steuer für alle sechs Einkommen auf den Euro mit der Lohnsteuer des Brutto-Netto-Rechners überein.
- Nicht enthalten: Kirchensteuer, Zusammenveranlagung, Kinderfreibeträge, privat Versicherte, Unfallkosten und andere Einzelfälle. Alle Werte sind Modellrechnungen, verbindlich ist der Steuerbescheid.
Die Auswertung lässt sich jedes Jahr mit einem Skript im Quellcode dieser Website neu erzeugen: node --experimental-strip-types apps/rechnerportal/scripts/data/pendlerpauschale-ersparnis.mjs (Node.js ab Version 22.6). Es schreibt die Tabellen dieses Artikels und die CSV-Datei.
Quellen
- § 9 Einkommensteuergesetz: Werbungskosten, Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 (Entfernungspauschale), abgerufen am 27.10.2026
- Steueränderungsgesetz 2025 vom 22.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 363: einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem ersten Kilometer ab 1.1.2026, Entfristung der Mobilitätsprämie
- § 9a Einkommensteuergesetz: Pauschbeträge für Werbungskosten (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €), abgerufen am 27.10.2026
- § 32a Einkommensteuergesetz: Einkommensteuertarif in der für 2026 geltenden Fassung (Grundfreibetrag 12.348 €)
- § 101 Einkommensteuergesetz: Mobilitätsprämie und § 105 EStG, abgerufen am 27.10.2026
- Solidaritätszuschlaggesetz 1995, §§ 3 und 4 (Freigrenze 20.350 € ab 2026)
- Bundesministerium der Finanzen: Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 vom 12.11.2025 (Vorsorgepauschale)
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Alle Werte als CSV-Datei herunterladen (192 Zeilen: 8 Entfernungen × 6 Einkommen × 4 Varianten der Fahrtage, mit Pauschale nach neuer und alter Regel, zu versteuerndem Einkommen, Steuer ohne und mit Pendlerpauschale, Ersparnis und Zugewinn durch die neue Regel; Trennzeichen Semikolon, Dezimalkomma, UTF-8).
Daten frei verwendbar unter CC BY 4.0 mit Quellenangabe und Link auf rechenportal.de. Vorschlag für die Quellenangabe: „Quelle: rechenportal.de, Pendlerpauschale 2026: Steuerersparnis nach Entfernung und Einkommen, Stand 27.10.2026“.
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