Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale — steuerrechtlich korrekt Entfernungspauschale genannt — ist einer der wichtigsten Posten in der Steuererklärung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie erlaubt es, die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschal als Werbungskosten abzusetzen. Das Besondere: Es kommt nicht darauf an, wie viel Sie tatsächlich für Sprit, Ticket oder Verschleiß ausgeben. Maßgeblich ist allein die Entfernung.
Werbungskosten senken Ihr zu versteuerndes Einkommen. Je höher Ihre Werbungskosten, desto weniger Steuern zahlen Sie — vorausgesetzt, Sie kommen über den automatisch gewährten Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinaus. Wie viel die Pendlerpauschale für Ihren konkreten Arbeitsweg bringt, können Sie mit unserem Pendlerpauschale-Rechner in wenigen Sekunden ermitteln.
Die große Änderung 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Zum 1. Januar 2026 hat der Gesetzgeber die Entfernungspauschale grundlegend vereinfacht. Galt bis Ende 2025 noch eine Staffelung, gibt es nun einen einheitlichen Satz von 0,38 € (38 Cent) je Entfernungskilometer — und zwar ab dem allerersten Kilometer.
Zur Erinnerung, so sah die alte Regel bis 2025 aus:
- 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer
- 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. Kilometer
Die neue Regel ab 2026 lautet dagegen schlicht: 0,38 € pro Kilometer für die gesamte einfache Entfernung. Wer also einen kurzen oder mittleren Arbeitsweg hat, profitiert am deutlichsten, weil die ersten 20 Kilometer nun ebenfalls mit 38 statt 30 Cent zu Buche schlagen.
So rechnen Sie Ihre Pendlerpauschale aus
Die Formel ist einfach: Entfernungskilometer × 0,38 € × Arbeitstage pro Jahr. Wichtig ist, dass nur die einfache Entfernung zählt — also der Hinweg, nicht Hin- und Rückfahrt zusammen.
Ein Beispiel: Sie fahren an 220 Arbeitstagen zu einer 25 Kilometer entfernten Arbeitsstelle. Dann ergibt sich: 25 km × 0,38 € × 220 Tage = 2.090 € Werbungskosten allein aus dem Arbeitsweg. Nach alter Regel wären es nur (20 × 0,30 € + 5 × 0,38 €) × 220 = 1.738 € gewesen. Die neue Regel bringt Ihnen in diesem Fall 352 € mehr Werbungskosten pro Jahr.
Weil Ihr individueller Vorteil stark von Entfernung und Arbeitstagen abhängt, lohnt sich der Blick in den Pendlerpauschale-Rechner: Er zeigt Ihnen nicht nur die Werbungskosten, sondern auch die tatsächliche Steuerersparnis und den Unterschied zwischen alter und neuer Regel.
Wie viel Steuer sparen Sie wirklich?
Ein häufiges Missverständnis: Die Werbungskosten aus der Pendlerpauschale sind nicht Ihre Steuerersparnis. Sie senken Ihr zu versteuerndes Einkommen, und wie viel Sie dadurch tatsächlich sparen, hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab.
Bleiben wir beim Beispiel mit 2.090 € Pendlerpauschale. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % beträgt die grobe Steuerersparnis rund 627 €. Bei 42 % wären es etwa 878 €. Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der auf Ihren zuletzt verdienten Euro entfällt — je höher Ihr Einkommen, desto höher dieser Satz und desto mehr bringt jeder Euro Werbungskosten.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag: die entscheidende Schwelle
Es gibt einen wichtigen Haken. Das Finanzamt zieht jedem Arbeitnehmer automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € ab — ganz ohne Belege oder Nachweise. Das bedeutet: Erst wenn Ihre gesamten Werbungskosten diese 1.230 € übersteigen, bringt jeder weitere Euro zusätzliche Steuerersparnis.
Bei einem sehr kurzen Arbeitsweg kann es also passieren, dass Ihre Pendlerpauschale unter dem Pauschbetrag bleibt und steuerlich keinen zusätzlichen Effekt hat. Faustregel: Ab etwa 15 Kilometern einfacher Entfernung (bei 220 Arbeitstagen) überschreiten Sie mit der Pendlerpauschale allein die Grenze von 1.230 €. Haben Sie weitere Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Fachliteratur, kann sich der Arbeitsweg auch früher lohnen.
Verkehrsmittel spielt keine Rolle
Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Ob Sie mit dem Auto, der Bahn, dem Bus, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen, spielt für die Höhe der Pauschale keine Rolle. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt und keinen eigenen Pkw hat, muss allerdings eine Deckelung beachten: Die Pauschale ist dann auf 4.500 € pro Jahr begrenzt — es sei denn, die tatsächlichen Ticketkosten liegen darüber, dann zählen diese.
Homeoffice richtig berücksichtigen
Seit der Pandemie arbeiten viele Menschen zumindest teilweise von zu Hause. Für jeden Homeoffice-Tag entfällt der Arbeitsweg — diese Tage dürfen Sie nicht als Fahrtage in die Pendlerpauschale einrechnen. Dafür gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (höchstens 210 Tage, also 1.260 € im Jahr). Für ein und denselben Tag können Sie nur eine der beiden Pauschalen ansetzen.
Wer also zwei Tage pro Woche im Homeoffice arbeitet, sollte im Rechner die Zahl der Arbeitstage entsprechend reduzieren, um ein realistisches Ergebnis zu erhalten.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Nicht jeder profitiert von einem höheren Werbungskostenabzug. Wer so wenig verdient, dass das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 €), zahlt ohnehin keine oder kaum Einkommensteuer — ein höherer Abzug läuft dann steuerlich ins Leere. Für diese Fälle gibt es die dauerhaft eingeführte Mobilitätsprämie: 14 % der wirksamen Entfernungspauschale werden ausgezahlt. Die Prämie beantragen Sie über die Steuererklärung.
Fazit: Die neue Pendlerpauschale lohnt sich
Die Vereinheitlichung auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ist eine spürbare Entlastung, besonders für Pendler mit kurzen und mittleren Arbeitswegen. Wichtig ist, den Unterschied zwischen Werbungskosten und tatsächlicher Steuerersparnis zu verstehen und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag im Blick zu behalten.
Nutzen Sie den Pendlerpauschale-Rechner, um Ihren persönlichen Vorteil für 2026 zu berechnen — inklusive Vergleich zur alten Regel, Steuerersparnis und Mobilitätsprämie. So sehen Sie auf einen Blick, was Ihr Arbeitsweg in der Steuererklärung wert ist.
