Pendeln mit Bus und Bahn: Was ist absetzbar?
Viele Pendlerinnen und Pendler steigen aufs Auto verzichten und nutzen Bus, Bahn oder ein Jobticket. Die gute Nachricht: Die Entfernungspauschale gilt völlig unabhängig vom Verkehrsmittel. Auch wer mit den Öffentlichen fährt, kann 0,38 € je Entfernungskilometer als Werbungskosten ansetzen (Stand 2026).
Wie hoch Ihre Pauschale ausfällt, hängt allein von Entfernung und Arbeitstagen ab — nicht davon, welches Ticket Sie kaufen. Ihren konkreten Betrag ermitteln Sie mit dem Pendlerpauschale-Rechner.
Die 4.500-Euro-Grenze bei öffentlichen Verkehrsmitteln
Es gibt allerdings eine Besonderheit. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt und keinen eigenen Pkw für den Arbeitsweg einsetzt, kann die Entfernungspauschale nur bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr geltend machen. Diese Deckelung gilt nicht, wenn Sie mit dem eigenen Auto fahren.
Wichtig ist aber die Ausnahme von der Ausnahme: Liegen Ihre tatsächlichen Ticketkosten über 4.500 € oder über der berechneten Pauschale, dürfen Sie stattdessen die höheren tatsächlichen Kosten ansetzen. Sie sollten also Ihre Ticketbelege aufbewahren und vergleichen, welcher Weg für Sie günstiger ist.
Jobticket und Zuschüsse des Arbeitgebers
Viele Arbeitgeber bezuschussen ein Jobticket oder stellen es steuerfrei zur Verfügung. Das ist attraktiv, hat aber eine Konsequenz für die Steuererklärung: Ein steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket wird auf die Entfernungspauschale angerechnet. Sie können also nicht gleichzeitig das kostenlose Ticket genießen und die volle Pauschale absetzen.
In der Praxis mindert der steuerfreie Zuschuss die abziehbaren Werbungskosten. Trotzdem bleibt das Jobticket meist ein gutes Geschäft, weil der geldwerte Vorteil steuerfrei ist. Rechnen Sie Ihren verbleibenden Pauschalanspruch am besten im Pendlerpauschale-Rechner durch.
Deutschlandticket und Pendlerpauschale
Das bundesweite Nahverkehrsticket hat das Pendeln für viele günstiger gemacht. Steuerlich gilt: Nutzen Sie es für den Arbeitsweg, können Sie weiterhin die Entfernungspauschale ansetzen. Ein etwaiger steuerfreier Arbeitgeberzuschuss wird jedoch auch hier gegengerechnet. Wer das Ticket komplett selbst zahlt, kann die Pauschale ungekürzt nutzen — und bei sehr langen Strecken sogar prüfen, ob die tatsächlichen Kosten höher sind.
Was lohnt sich für Sie?
Ob sich das Auto oder die Öffentlichen mehr lohnen, ist eine Rechenfrage. Für die Steuer zählt zunächst nur die Entfernung. Für Ihr Portemonnaie zählen aber auch Spritkosten, Verschleiß, Parkgebühren und Ticketpreise. Ein ehrlicher Vergleich beider Varianten hilft bei der Entscheidung.
Fazit
Die Entfernungspauschale steht Ihnen unabhängig vom Verkehrsmittel zu — mit Auto, Bahn, Bus oder Fahrrad. Beachten Sie bei den Öffentlichen die 4.500-Euro-Grenze und die Anrechnung von Arbeitgeberzuschüssen. Berechnen Sie Ihren steuerlichen Vorteil mit dem Pendlerpauschale-Rechner und behalten Sie Ihre Ticketbelege für den Fall, dass die tatsächlichen Kosten höher ausfallen.
