19 oder 7 Prozent? Welcher Steuersatz für welche Leistung
Die Frage nach dem richtigen Steuersatz klingt banal, ist es aber nicht. Sie entscheidet über zwölf Prozentpunkte Unterschied — bei einem Jahresumsatz von 200.000 € netto sind das 24.000 €. Wer falsch liegt, korrigiert im schlimmsten Fall Jahre später mit Zinsen. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Fälle ein.
Die Grundregel: 19 Prozent, außer es steht im Katalog
Das Umsatzsteuergesetz arbeitet mit einer Regel und einer Ausnahme. Die Regel steht in § 12 Abs. 1 UStG: 19 Prozent für jeden steuerpflichtigen Umsatz. Die Ausnahme steht in § 12 Abs. 2 UStG, einer nummerierten Liste mit Verweisen auf die Anlage 2 zum Gesetz. Nur was dort ausdrücklich genannt ist, wird mit 7 Prozent besteuert. Es gibt keinen Ermessensspielraum und keine Branchenlogik — es zählt allein, ob Ihre konkrete Leistung im Katalog steht.
Der ermäßigte Satz im Überblick
Zu den 7 Prozent gehören unter anderem: die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften einschließlich ihrer elektronischen Ausgaben, Personennahverkehr auf Strecken unter 50 Kilometern, die kurzfristige Beherbergung in Hotels und Pensionen, Eintrittsgelder für Theater, Konzerte und Museen, die Leistungen gemeinnütziger Körperschaften, Zahntechnikerleistungen sowie land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse. Seit 2026 kommen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen hinzu.
Was sich 2026 in der Gastronomie geändert hat
Bis Ende 2025 galt die berüchtigte Zweiteilung: Wer sein Essen im Lokal verzehrte, zahlte 19 Prozent, wer es mitnahm, 7 Prozent. Das führte an der Theke zu absurden Abgrenzungsfragen — ein Stehtisch konnte den Steuersatz verändern. Mit § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG gilt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich der ermäßigte Satz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, dauerhaft und ohne Befristung.
Die Ausnahme steht im Gesetzeswortlaut selbst: „mit Ausnahme der Abgabe von Getränken“. Getränke bleiben also bei 19 Prozent. Für einen Gastronomen bedeutet das, dass jede Rechnung und jeder Kassenbon zwei Steuersätze enthält. Betroffen sind neben Restaurants und Cafés auch Caterer sowie Kantinen in Betrieben, Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten. Wie sich ein gemischter Bon aufteilt, können Sie Position für Position im MwSt-Rechner nachvollziehen.
Lebensmittel: die klassischen Grenzfälle
Auch innerhalb der Lebensmittel ist nicht alles ermäßigt. Getränke sind grundsätzlich mit 19 Prozent zu versteuern — mit den Ausnahmen Milch, Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 75 Prozent und Leitungswasser. Mineralwasser in Flaschen ist dagegen voll steuerpflichtig. Ebenso landen Alkohol, Süßwaren aus bestimmten Zolltarifpositionen und Luxusartikel wie Hummer oder Kaviar beim Regelsteuersatz. Wer im Handel arbeitet, kommt an einem Blick in die Anlage 2 zum UStG nicht vorbei.
Handwerk, Beratung, Dienstleistung: fast immer 19 Prozent
Alle klassischen Dienstleistungen — Beratung, Programmierung, Design, Handwerk, Reparaturen, Reinigung, Transport über 50 Kilometer — unterliegen dem Regelsteuersatz. Auch die Vermietung von beweglichen Gegenständen und die meisten Vermittlungsleistungen gehören dazu. Eine Ausnahme gilt für gemeinnützige Einrichtungen und für bestimmte Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs; hier lohnt die genaue Prüfung.
Was tun, wenn Sie unsicher sind
Bei Zweifeln gilt: Der Regelsteuersatz ist der sichere Weg, weil ein zu hoher Ausweis nach § 14c UStG zwar geschuldet, aber wenigstens nicht als Steuerverkürzung gewertet wird. Ein zu niedriger Ausweis führt dagegen zu einer Nachforderung. Bei größeren oder dauerhaften Umsätzen ist eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt die beste Absicherung — sie kostet eine Gebühr, schafft aber Rechtssicherheit für die Zukunft.
Rechnen Sie beide Varianten gegen
In der Praxis hilft es, denselben Betrag einmal mit 19 und einmal mit 7 Prozent zu sehen — gerade bei der Kalkulation von Endkundenpreisen. Der MwSt-Rechner stellt beide Sätze in einer Tabelle nebeneinander und zeigt, wie sich der Bruttopreis und Ihr Nettoerlös jeweils verändern. Wenn Sie Ihre Preisuntergrenze ohnehin gerade prüfen, führt der Freelance-Stundensatz-Rechner die Rechnung auf der Kostenseite weiter.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die typischen Fälle und ist keine steuerliche Beratung. Die Einordnung einer konkreten Leistung hängt von Details ab, die nur mit Blick auf den Einzelfall zu beurteilen sind.
