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Bildung und Teilhabe mit Kinderzuschlag: Schulbedarf, Mittagessen, KiTa-Gebühren

Redaktion
7 Min. Lesezeit
2026-10-27
Bildung und Teilhabe mit Kinderzuschlag: Schulbedarf, Mittagessen, KiTa-Gebühren

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Der Kinderzuschlag öffnet die Tür zu weiteren Leistungen, die viele Familien übersehen. Wer Kinderzuschlag bekommt, hat automatisch Anspruch auf das Bildungspaket und kann sich von KiTa-Gebühren befreien lassen. Stand: Oktober 2026.

Was gehört zu Bildung und Teilhabe?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe stehen in § 6b BKGG in Verbindung mit § 28 SGB II. Für Kinder in Familien mit Kinderzuschlag gibt es:

  • Persönlicher Schulbedarf: 195 € pro Schuljahr, 130 € zum ersten Schulhalbjahr und 65 € zum zweiten.
  • Gemeinschaftliches Mittagessen: in KiTa, Schule, Hort oder Tagespflege, ohne Eigenanteil.
  • Ausflüge und Klassenfahrten: eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten von Schule und KiTa in voller Höhe.
  • Schülerbeförderung: die Kosten für den Weg zur nächstgelegenen Schule, soweit sie nicht anders übernommen werden.
  • Lernförderung: Nachhilfe, wenn sie nötig ist, um die Lernziele zu erreichen, auch ohne Versetzungsgefahr.
  • Soziale und kulturelle Teilhabe: 15 € im Monat für Sportverein, Musikschule oder Freizeiten.

Was das in Euro bedeutet

Für ein Schulkind kommen schnell mehrere Hundert Euro im Jahr zusammen. Ein Beispiel für ein Kind in der Grundschule mit Mittagessen an fünf Tagen:

Leistungpro Jahr
Schulbedarf195 €
Teilhabe (12 × 15 €)180 €
Mittagessen (ca. 190 Tage × 4 €)ca. 760 €
Klassenfahrt und Ausflügeca. 150 bis 300 €
Zusammenca. 1.285 bis 1.435 €

Die Kosten für das Mittagessen schwanken je nach Schule und Gemeinde. Was ein Schuljahr insgesamt kostet, zeigt der Schuljahr-Kosten-Rechner.

KiTa-Gebühren: Befreiung beantragen

Nach § 90 Abs. 4 SGB VIII werden Eltern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, von den Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung befreit. Den Antrag stellen Sie beim Jugendamt oder bei der Stelle, die die Gebühren festsetzt. In vielen Städten sind das mehrere Hundert Euro im Monat.

Darum lohnt sich auch ein kleiner Kinderzuschlag

Weil diese Leistungen schon ab einem Euro Kinderzuschlag greifen, lohnt sich der Antrag auch dann, wenn der Rechner nur einen kleinen Betrag ausweist. Bei einer Familie mit zwei Schulkindern können Bildung und Teilhabe plus KiTa-Befreiung mehr wert sein als der Kinderzuschlag selbst.

Beispiel: Familie mit zwei Kindern

Ein Paar mit zwei Kindern (7 und 12 Jahre) zahlt 700 € Kaltmiete inklusive Nebenkosten und 100 € Heizung. Der Vater verdient 2.300 € brutto, 1.720 € netto. Anrechenbar sind 1.342 €. Der Elternbedarf beträgt 1.012 € plus 71 % von 800 € = 1.580 €. Weil das Einkommen darunter liegt, gibt es den vollen Kinderzuschlag von 594 € im Monat, dazu Kindergeld, Wohngeld und das Bildungspaket für beide Kinder. Beispiel im Rechner öffnen.

So beantragen Sie Bildung und Teilhabe

  1. Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen und den Bescheid abwarten.
  2. Mit dem Bescheid bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises Bildung und Teilhabe beantragen. Welche Stelle zuständig ist, erfahren Sie im Rathaus oder auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums zum Bildungspaket.
  3. Für Mittagessen, Ausflüge und Nachhilfe rechnet die Stelle meist direkt mit Schule oder Anbieter ab. Den Schulbedarf bekommen Sie überwiesen.
  4. Die Befreiung von KiTa-Gebühren beim Jugendamt beantragen.

Kinder, die zum Studium an eine Hochschule gehen, können mit Kinderzuschlag im Monat vor Studienbeginn außerdem die Studienstarthilfe von 1.000 € beantragen.

*Quellen: § 6b BKGG; § 28 SGB II; § 90 SGB VIII; Merkblatt Kinderzuschlag der Familienkasse, Stand Juli 2026. Stand: Oktober 2026.*

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