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Kfz-Steuer für Elektroautos: Steuerbefreiung bis 2030 erklärt

Redaktion
5 Min. Lesezeit
2026-02-18
Kfz-Steuer für Elektroautos: Steuerbefreiung bis 2030 erklärt

Steuerbefreiung für Elektroautos: Die Regelung im Überblick

Die Bundesregierung fördert die Elektromobilität unter anderem durch eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer. Diese Regelung soll den Umstieg auf emissionsfreie Antriebe attraktiver machen und den Absatz von Elektrofahrzeugen ankurbeln. Doch die Befreiung gilt nicht unbegrenzt und nicht für jedes Fahrzeug mit Stecker.

Welche Fahrzeuge sind befreit?

Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für reine Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV). Das bedeutet: Das Fahrzeug darf keinen Verbrennungsmotor besitzen, auch nicht als Range Extender. Plug-in-Hybride (PHEV) sind explizit ausgenommen — obwohl sie eine Batterie haben und teilweise elektrisch fahren können, verfügen sie über einen Verbrennungsmotor und unterliegen daher der regulären Kfz-Steuer nach Hubraum und CO2.

Brennstoffzellenfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb fallen hingegen unter die Befreiung, sofern sie rein elektrisch angetrieben werden und keinen Verbrennungsmotor besitzen.

Die Frist: Erstzulassung bis 31. Dezember 2025

Der entscheidende Stichtag ist der 31. Dezember 2025. Nur Elektrofahrzeuge, die bis zu diesem Datum erstmals zugelassen werden, kommen in den Genuss der Steuerbefreiung. Die Befreiung gilt dann für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren ab Erstzulassung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. In der Praxis bedeutet das: Ein E-Auto, das am 1. März 2023 zugelassen wurde, wäre eigentlich bis Februar 2033 befreit — da aber die Höchstgrenze bei Ende 2030 liegt, endet die Befreiung am 31. Dezember 2030.

Für Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Steuerbefreiung vollständig. Diese Fahrzeuge werden voraussichtlich von Anfang an besteuert — die genauen Modalitäten stehen noch nicht fest.

Was passiert nach der Befreiung?

Nach Ablauf der Steuerbefreiung plant die Bundesregierung eine gewichtsbasierte Besteuerung für Elektrofahrzeuge. Da E-Autos keinen Hubraum und keine CO2-Emissionen im Fahrbetrieb haben, kann das bestehende Berechnungsmodell nicht angewendet werden. Die gewichtsbasierte Steuer soll dem Umstand Rechnung tragen, dass schwere Elektrofahrzeuge — etwa große SUVs mit Batteriegewichten von 500 kg und mehr — eine höhere Straßenbelastung verursachen.

Die konkreten Steuersätze für die gewichtsbasierte Besteuerung sind noch nicht verabschiedet. Es wird erwartet, dass leichte E-Autos (unter 1.500 kg) deutlich günstiger wegkommen als schwere Modelle. In jedem Fall dürfte die Steuer für die meisten Elektrofahrzeuge niedriger ausfallen als für vergleichbare Verbrenner.

Finanzielle Dimension der Befreiung

Wie viel spart man konkret? Das hängt vom Vergleichsfahrzeug ab. Ein typischer Mittelklasse-Verbrenner zahlt zwischen 100 und 300 Euro Kfz-Steuer pro Jahr. Ein Elektrofahrzeug spart diesen Betrag vollständig — über fünf Jahre sind das 500 bis 1.500 Euro allein an Kfz-Steuer. Hinzu kommen Einsparungen bei der Energiesteuer (keine Mineralölsteuer auf Strom) und oftmals niedrigere Wartungskosten.

Empfehlung: Jetzt noch die Befreiung sichern

Wer die Anschaffung eines Elektroautos plant, sollte die Erstzulassung bis Ende 2025 realisieren, um die Steuerbefreiung bis 2030 zu sichern. Danach ist mit einer sofortigen Besteuerung zu rechnen. Nutzen Sie unseren Kfz-Steuer-Rechner, um die Ersparnis gegenüber Ihrem aktuellen Fahrzeug konkret zu berechnen.