Warum die Honorarzone so viel ausmacht
Die Honorarzone ist neben den anrechenbaren Kosten der zweite große Hebel im Architektenhonorar. Bei 400.000 € anrechenbaren Kosten liegt der Basishonorarsatz in Zone I bei 36.991 €, in Zone V bei 72.248 €, also fast beim Doppelten. Eine falsche Einordnung kann daher schnell fünfstellige Beträge ausmachen. Im HOAI-Rechner sehen Sie unter dem Ergebnis die Spannen aller fünf Zonen für Ihre Kosten.
Die fünf Zonen im Überblick
| Zone | Anforderungen | Regelbeispiele (Anlage 10.2) |
|---|---|---|
| I | sehr gering | Carports, Überdachungen, einfache Behelfsbauten |
| II | gering | einfache Garagen, einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen |
| III | durchschnittlich | Einfamilienhäuser (III–IV), Kindergärten, Grundschulen |
| IV | hoch | Hochschulen, Krankenhäuser der Versorgungsstufe I und II |
| V | sehr hoch | Universitätskliniken, Theater, Konzerthäuser und Museen (IV–V) |
Die Objektliste ist ein Regelfall, kein Automatismus. Formulierungen wie „in der Regel“ lassen Raum für Abweichungen, wenn ein Projekt deutlich einfacher oder anspruchsvoller ist als üblich.
Die sechs Bewertungsmerkmale bei Gebäuden
Nach § 35 Abs. 2 HOAI richtet sich die Zone bei Gebäuden nach diesen Merkmalen:
1. Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung, etwa bei Baulücken, Denkmalschutz oder Hanglage.
2. Anzahl der Funktionsbereiche, also wie viele unterschiedliche Nutzungen zu verbinden sind.
3. Gestalterische Anforderungen.
4. Konstruktive Anforderungen, zum Beispiel große Spannweiten oder ungewöhnliche Tragwerke.
5. Technische Ausrüstung.
6. Ausbau, also Umfang und Qualität des Innenausbaus.
Die Punktebewertung bei Zweifelsfällen
Passen die Merkmale nicht eindeutig zu einer Zone, wird nach Punkten bewertet (§ 35 Abs. 4). Die Merkmale 1 sowie 4 bis 6 erhalten je bis zu 6 Punkte, die Merkmale 2 (Funktionsbereiche) und 3 (Gestaltung) je bis zu 9 Punkte. Maximal sind 42 Punkte möglich. Die Zuordnung ergibt sich aus der Summe:
| Punkte | Honorarzone |
|---|---|
| bis 10 | I |
| 11 bis 18 | II |
| 19 bis 26 | III |
| 27 bis 34 | IV |
| 35 bis 42 | V |
Ein Beispiel: Ein Einfamilienhaus in einer Baulücke mit Nachbarbebauung (Einbindung 4 Punkte), drei Funktionsbereichen (5 Punkte), gehobener Gestaltung (6 Punkte), Standardkonstruktion (3 Punkte), Wärmepumpe und kontrollierter Wohnraumlüftung (4 Punkte) und gehobenem Ausbau (4 Punkte) erreicht 26 Punkte. Das ist gerade noch Zone III. Mit einer aufwendigeren Konstruktion wäre es Zone IV.
Innenräume: eigene Merkmale
Für Innenräume gelten andere Merkmale (§ 35 Abs. 3): Anzahl der Funktionsbereiche, Lichtgestaltung, Raumzuordnung und Raumproportion, technische Ausrüstung, Farb- und Materialgestaltung sowie konstruktive Detailgestaltung. Die ersten vier Merkmale erhalten je bis zu 6 Punkte, Farb- und Materialgestaltung sowie Detailgestaltung je bis zu 9 Punkte. Nach Anlage 10.3 liegen Wohnräume mit serieller Einbauküche in Zone III, individuell geplante Küchen und Bäder sowie Dachgeschossausbauten in Zone IV.
Zonen gehen nahtlos ineinander über
Ein Blick in die Honorartafel zu § 35 zeigt: Der obere Honorarsatz einer Zone entspricht genau dem Basishonorarsatz der nächsthöheren Zone. Bei 400.000 € anrechenbaren Kosten endet Zone III bei 64.156,50 €, und genau dort beginnt Zone IV. Wer ein Projekt an der Grenze zwischen zwei Zonen sieht, kann deshalb auch Zone III mit oberem Honorarsatz vereinbaren. Das Ergebnis ist identisch mit Zone IV und Basishonorarsatz.
Praxistipps
Halten Sie die gewählte Zone und die Begründung in der Honorarvereinbarung fest. Bei Grenzfällen hilft eine dokumentierte Punktebewertung, spätere Diskussionen zu vermeiden. Und bedenken Sie: Weil die Tafelwerte seit 2021 nur Orientierungswerte sind, können Sie auch innerhalb einer Zone über den Honorarsatz verhandeln, statt über die Zone zu streiten. Mehr zum gesamten Rechenweg lesen Sie im Leitartikel Architektenhonorar berechnen.
