Hundesteuer Deutschland 2026: Was zahlt man in welcher Stadt?
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die von jeder Stadt und Gemeinde in Deutschland eigenständig festgelegt wird. Die Unterschiede sind enorm: Während manche ländliche Gemeinden nur 30 Euro pro Jahr verlangen, zahlen Hundehalter in teuren Großstädten über 180 Euro. Hier der aktuelle Überblick 2026.
Was ist die Hundesteuer und warum gibt es sie?
Die Hundesteuer ist eine der ältesten Steuern Deutschlands und wurde erstmals im 19. Jahrhundert erhoben. Sie dient nicht der Finanzierung hundefreundlicher Infrastruktur, sondern ist eine allgemeine Einnahmequelle der Kommunen. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund bei der zuständigen Gemeinde anzumelden und die Steuer zu zahlen.
Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung des Hundes erfolgen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Nach der Anmeldung erhält man eine Hundesteuermarke, die am Halsband getragen werden sollte.
Hundesteuer nach Bundesland (Durchschnittswerte 2026)
Baden-Württemberg: ca. 100 Euro/Jahr. Bayern: ca. 96 Euro/Jahr. Berlin: 120 Euro/Jahr. Brandenburg: ca. 84 Euro/Jahr. Bremen: 150 Euro/Jahr. Hamburg: 90 Euro/Jahr. Hessen: ca. 108 Euro/Jahr. Mecklenburg-Vorpommern: ca. 60 Euro/Jahr.
Niedersachsen: ca. 102 Euro/Jahr. Nordrhein-Westfalen: ca. 120 Euro/Jahr. Rheinland-Pfalz: ca. 96 Euro/Jahr. Saarland: ca. 102 Euro/Jahr. Sachsen: ca. 78 Euro/Jahr. Sachsen-Anhalt: ca. 72 Euro/Jahr. Schleswig-Holstein: ca. 96 Euro/Jahr. Thüringen: ca. 78 Euro/Jahr.
Zweithund und Listenhunde: Deutlich teurer
Für den zweiten Hund verlangen die meisten Kommunen einen erhöhten Steuersatz — häufig das Doppelte des Ersten. In manchen Städten steigt die Steuer mit jedem weiteren Hund progressiv an.
Sogenannte Listenhunde (als gefährlich eingestufte Rassen wie American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier oder Rottweiler) werden in vielen Kommunen mit Sondertarifen belegt. Diese können 500 bis 1.000 Euro pro Jahr betragen. Die Listen variieren je nach Bundesland.
Befreiungen und Ermäßigungen
Von der Hundesteuer befreit sind in der Regel: Blindenführhunde, Assistenzhunde, Rettungshunde und Diensthunde (Polizei, Zoll). Ermäßigungen gibt es häufig für: Hunde aus dem Tierheim (oft 1 bis 2 Jahre steuerfrei), Hunde von Empfängern von Sozialleistungen und Jagdhunde (in manchen Bundesländern).
Tipps zur Hundesteuer
Melden Sie Ihren Hund rechtzeitig an — Bußgelder sind deutlich teurer als die Steuer selbst. Prüfen Sie Ermäßigungen bei Tierheimhunden. Informieren Sie sich bei Ihrem Rathaus über die exakten Sätze, da die hier genannten Werte Durchschnitte sind. Die Hundesteuer ist steuerlich nicht absetzbar, da sie eine Privatausgabe ist.
