Grundsteuer in den 50 größten Städten 2026: Hebesätze und was eine Wohnung und ein Einfamilienhaus kosten

Redaktion
9 Min. Lesezeit
2026-10-27
Grundsteuer in den 50 größten Städten 2026: Hebesätze und was eine Wohnung und ein Einfamilienhaus kosten

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Kurz gesagt: Wer in Hagen ein Haus besitzt, zahlt 2026 bei gleichem Grundsteuermessbetrag das 3,6-Fache von Potsdam: Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt dort bei 1.176 %, in Potsdam bei 330 %. Wir haben die Hebesätze 2026 aller 50 größten Städte Deutschlands aus Satzungen, Haushaltssatzungen und Amtsblättern zusammengetragen und für die 12 Städte mit Flächenmodell berechnet, was eine 75-m²-Eigentumswohnung und ein Einfamilienhaus mit 130 m² Wohnfläche im Jahr kosten: zwischen 138 und 334 € für die Wohnung, zwischen 321 und 774 € für das Haus.

Stand: 27.10.2026. Grundlage sind die für 2026 geltenden Hebesätze der Städte, das Grundsteuergesetz und die Grundsteuergesetze der Länder Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

Die wichtigsten Ergebnisse

  • Gleiche Bemessung, 3,6-facher Betrag: In den 34 Städten mit Bundesmodell reicht der Hebesatz von 330 % in Potsdam bis 1.176 % in Hagen. Für einen Grundsteuermessbetrag von 50 € sind das 165 € in Potsdam, 187 € in Düsseldorf, 275 € in Köln und 588 € in Hagen im Jahr. Allein in Nordrhein-Westfalen liegt zwischen Düsseldorf (374 %) und Hagen der Faktor 3,1.
  • Einfamilienhaus: 321 € in Kassel, 774 € in Darmstadt: In Hessen, Niedersachsen, Bayern und Hamburg hängt die Grundsteuer vor allem an der Fläche. Unser Standardhaus (130 m² Wohnfläche, 500 m² Grundstück, durchschnittliche Lage) kostet in Darmstadt 2,4-mal so viel wie im ebenfalls hessischen Kassel. Hannover (590 €), Frankfurt am Main (560 €), München (540 €) und Hamburg (528 €) folgen. Die 75-m²-Wohnung kostet zwischen 138 € (Kassel) und 334 € (Darmstadt) im Jahr.
  • 14 der 50 Städte haben den Hebesatz für 2026 geändert, 13 davon nach oben: Die größten Sprünge für Wohngrundstücke gab es in Essen (655 auf 925 %, +41 %), Gelsenkirchen (696 auf 980 %, +41 %), Krefeld (506 auf 680 %), Duisburg (886 auf 1.169 %) und Dortmund (625 auf 800 %). Gesenkt hat nur Nürnberg, von 780 auf 750 %.
  • Nordrhein-Westfalen rückt von getrennten Hebesätzen ab: Neun NRW-Großstädte, die 2025 Wohngrundstücke niedriger besteuert haben als Geschäftsgrundstücke, kehren 2026 zu einem einheitlichen Satz zurück, nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4.12.2025 differenzierte Hebesätze für rechtswidrig hielt (nicht rechtskräftig). Für Wohneigentümer heißt das meist eine höhere, für Gewerbe eine niedrigere Grundsteuer. Zehn Städte haben ihren Satz für 2026 erst im Laufe des Jahres rückwirkend beschlossen. Getrennte Sätze haben unter den 50 Städten nur noch Bochum, Magdeburg, Mainz und Ludwigshafen.
  • Niedrigster Hebesatz heißt nicht niedrigste Steuer: Die vier baden-württembergischen Städte haben die niedrigsten Hebesätze (Stuttgart 160 %, Freiburg 235 %, Karlsruhe 270 %, Mannheim 365 %). Dort wird aber der Bodenwert besteuert, und der ist in diesen Städten hoch. Hebesätze lassen sich nur innerhalb desselben Landesmodells direkt vergleichen.

Alle 50 Städte: Hebesätze der Grundsteuer B 2026

Die Tabelle zeigt für jede der 50 einwohnerstärksten Städte den Hebesatz der Grundsteuer B 2026, bei getrennten Sätzen den für Wohngrundstücke, dazu den Satz für Nichtwohngrundstücke, den Vorjahreswert und, wo das Landesmodell es erlaubt, die jährliche Grundsteuer für unsere Standardwohnung und unser Standardhaus. Sortiert nach Hebesatz, der höchste zuerst.

StadtHebesatz B 2026¹Nichtwohnen²2025Wohnung³Haus³ModellBundesland
Darmstadt1.181 %–1.181 %334 €774 €Flächen-FaktorHessen
Hagen1.176 %–1.139 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Duisburg⁴1.169 %–886/1.469 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Mülheim an der Ruhr⁴990 %–890 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Gelsenkirchen⁴980 %–696/1.397 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Hamburg975 %–975 %211 €528 €WohnlagemodellHamburg
Wuppertal947 %–947 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Essen⁴925 %–655/1.290 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Oberhausen⁴922 %–727/1.389 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Hannover900 %–900 %254 €590 €Flächen-LageNiedersachsen
Frankfurt am Main854,69 %–854,69 %241 €560 €Flächen-FaktorHessen
Hamm⁴834 %–669/1.338 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
München824 %–824 %233 €540 €FlächenmodellBayern
Dortmund800 %–625/1.245 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Mönchengladbach792 %–792 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Bielefeld765 %–765 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Bremen755 %–755 %––BundesmodellBremen
Nürnberg750 %–780 %212 €491 €FlächenmodellBayern
Braunschweig750 %–750 %212 €491 €Flächen-LageNiedersachsen
Leverkusen750 %–750 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Bochum715 %1.190 %715/1.190 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Wiesbaden690,06 %–690,06 %195 €452 €Flächen-FaktorHessen
Bonn⁴680 %–657/900 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Krefeld⁴680 %–506/995 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Augsburg670 %–670 %189 €439 €FlächenmodellBayern
Ludwigshafen am Rhein647 %1.293 %647/1.293 %––BundesmodellRheinland-Pfalz
Aachen637 %–637 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Saarbrücken611 %–611 %––BundesmodellSaarland
Lübeck575 %–575 %––BundesmodellSchleswig-Holstein
Kiel565 %–565 %––BundesmodellSchleswig-Holstein
Erfurt565 %–565 %––BundesmodellThüringen
Köln550 %–475 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Osnabrück545 %–545 %154 €357 €Flächen-LageNiedersachsen
Oldenburg (Oldb)539 %–539 %152 €353 €Flächen-LageNiedersachsen
Halle (Saale)500 %–500 %––BundesmodellSachsen-Anhalt
Chemnitz493 %–493 %––BundesmodellSachsen
Münster⁴492 %–410/620 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Kassel490 %–490 %138 €321 €Flächen-FaktorHessen
Rostock⁴488 %–438 %––BundesmodellMecklenburg-Vorpommern
Magdeburg483 %965 %483/965 %––BundesmodellSachsen-Anhalt
Mainz480 %720 %480/720 %––BundesmodellRheinland-Pfalz
Berlin470 %–470 %––BundesmodellBerlin
Leipzig450 %–450 %––BundesmodellSachsen
Dresden400 %–400 %––BundesmodellSachsen
Düsseldorf374 %–374 %––BundesmodellNordrhein-Westfalen
Mannheim365 %–365 %––BodenwertmodellBaden-Württemberg
Potsdam330 %–330 %––BundesmodellBrandenburg
Karlsruhe270 %–270 %––BodenwertmodellBaden-Württemberg
Freiburg im Breisgau235 %–235 %––BodenwertmodellBaden-Württemberg
Stuttgart160 %–160 %––BodenwertmodellBaden-Württemberg

¹ Hebesatz für Wohngrundstücke, bei einheitlichem Satz für alle Grundstücke. ² Nur bei Städten mit getrennten Hebesätzen. ³ Grundsteuer pro Jahr für die Standardwohnung und das Standardhaus, nur in Ländern mit Flächenmodell (siehe Methodik). Im Bundesmodell und in Baden-Württemberg hängt der Betrag vom Bodenrichtwert der Adresse ab, dafür steht ein Strich. ⁴ Hebesatz 2026 erst im Laufe des Jahres beschlossen oder geändert, rückwirkend zum 1. Januar 2026 (§ 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz).

Was Wohnung und Einfamilienhaus kosten

In Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen hängt die Grundsteuer an Grundstücks- und Wohnfläche, nicht am Wert der Immobilie. Für eine Standardimmobilie in durchschnittlicher Lage lässt sich der Betrag deshalb für die ganze Stadt angeben. Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung mit 75 m² Wohnfläche und 50 m² anteiliger Grundstücksfläche, das Haus ein Einfamilienhaus mit 130 m² Wohnfläche auf 500 m² Grundstück. Beide ohne Garage, ohne Ermäßigungen für Denkmal oder sozialen Wohnungsbau.

StadtHebesatzWohnung pro JahrHaus pro JahrHaus pro MonatModell
Darmstadt1.181 %334 €774 €64 €Flächen-Faktor
Hannover900 %254 €590 €49 €Flächen-Lage
Frankfurt am Main854,69 %241 €560 €47 €Flächen-Faktor
München824 %233 €540 €45 €Flächenmodell
Hamburg975 %211 €528 €44 €Wohnlagemodell
Nürnberg750 %212 €491 €41 €Flächenmodell
Braunschweig750 %212 €491 €41 €Flächen-Lage
Wiesbaden690,06 %195 €452 €38 €Flächen-Faktor
Augsburg670 %189 €439 €37 €Flächenmodell
Osnabrück545 %154 €357 €30 €Flächen-Lage
Oldenburg (Oldb)539 %152 €353 €29 €Flächen-Lage
Kassel490 %138 €321 €27 €Flächen-Faktor

In Hamburg liegt der Betrag trotz des höchsten Hebesatzes dieser Gruppe nicht an der Spitze, weil Wohnflächen in normaler Wohnlage 25 % weniger Messbetrag ergeben. In Hessen und Niedersachsen gilt der Betrag für eine durchschnittliche Lage der Stadt: Liegt der Bodenrichtwert der Adresse über dem städtischen Durchschnitt, steigt die Steuer etwas, darunter sinkt sie. Ihren genauen Betrag zeigt der Grundsteuer-Rechner.

Warum es für 38 Städte keinen Betrag gibt

Im Bundesmodell, das in elf Ländern gilt, berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert aus dem Bodenrichtwert der Adresse zum 1.1.2022, einer gesetzlich festgelegten Durchschnittsmiete je Mietniveaustufe, Wohnfläche und Baujahr. In Baden-Württemberg zählt nur der Bodenwert. Einen amtlich veröffentlichten typischen Bodenrichtwert gibt es für die meisten Städte nicht, und innerhalb einer Stadt liegen die Werte oft um ein Vielfaches auseinander. Ein Betrag „für die Stadt“ wäre deshalb geraten. Wir zeigen für diese Städte nur den Hebesatz.

Vergleichen lässt sich trotzdem: Wer seinen Grundsteuermessbetrag kennt, er steht auf dem Messbescheid des Finanzamts, rechnet so:

Grundsteuer pro Jahr=Grundsteuermessbetrag×Hebesatz100\text{Grundsteuer pro Jahr} = \text{Grundsteuermessbetrag} \times \frac{\text{Hebesatz}}{100}

Ein Messbetrag von 50 € ergibt in Potsdam (330 %) 165 € Grundsteuer im Jahr, in Düsseldorf (374 %) 187 €, in Leipzig (450 %) 225 €, in Köln (550 %) 275 €, in Wuppertal (947 %) 474 € und in Hagen (1.176 %) 588 €.

Methodik

  • Städte: die 50 einwohnerstärksten Städte laut Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts (Bevölkerung am 31.12.2024 auf Basis des Zensus 2022), dieselbe Auswahl wie in unserer Wohngeld-Studie.
  • Hebesätze: Für jede Stadt der für 2026 geltende Hebesatz der Grundsteuer B aus einer amtlichen Quelle: Hebesatzsatzung, Haushaltssatzung, Amtsblatt oder die Grundsteuer-Seite der Stadt. Wo eine Stadt den Satz 2026 rückwirkend geändert hat, steht der neue Satz. Vergleichsportale haben wir nur zur Kontrolle genutzt. Alle 50 Werte ließen sich belegen, keine Stadt musste entfallen. Die Fundstelle je Stadt steht unten unter „Quellen“.
  • Vorjahr: Hebesatz 2025 aus derselben oder einer älteren amtlichen Quelle, bei Hamm und Leverkusen aus der Hebesatz-Übersicht 2026 des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen.
  • Flächenmodelle: Äquivalenzbetrag 0,04 € je m² Grundstücksfläche und 0,50 € je m² Wohnfläche, Messzahl 100 % für den Grund und 70 % für Wohnflächen. In Hamburg zusätzlich 25 % Abschlag auf die Wohnfläche für die normale Wohnlage, in Hessen und Niedersachsen Lage-Faktor 1,0 (Bodenrichtwert gleich dem Durchschnitt der Gemeinde). Grundsteuer gleich Messbetrag mal Hebesatz, gerundet auf volle Euro. Das Baujahr spielt in diesen Modellen keine Rolle.
  • Berechnung: mit der Logik unseres Grundsteuer-Rechners. Die Standardwohnung ergibt in Bayern, Hessen und Niedersachsen einen Messbetrag von 28,25 €, das Standardhaus 65,50 €. In Hamburg sind es 21,69 € und 54,13 €.
  • Baden-Württemberg: Hier wird der Bodenwert besteuert (Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert mal 0,91 ‰ für Wohngrundstücke). Ein amtlicher durchschnittlicher Bodenrichtwert ist nur für Karlsruhe frei veröffentlicht, und der ist auf den 1.7.2022 fortgeschrieben, also nicht der Wert zum Stichtag 1.1.2022. Für Stuttgart, Mannheim und Freiburg gibt es nur Werte je Zone. Wir rechnen deshalb für keine BW-Stadt einen Betrag.
  • Nicht enthalten: Grundsteuer A und C, Nichtwohngrundstücke, Garagen und Ermäßigungen. Alle Beträge sind Modellrechnungen, verbindlich sind Messbescheid und Grundsteuerbescheid.

Die Auswertung lässt sich jedes Jahr mit einem Skript im Quellcode dieser Website neu erzeugen: node apps/rechnerportal/scripts/data/grundsteuer-staedte.mjs (Node.js ab Version 22.18). Es schreibt die Tabellen dieses Artikels und die CSV-Datei. Die Hebesätze stehen mit Quelle im Skript und werden jedes Jahr neu geprüft.

Quellen

  • Grundsteuergesetz (GrStG), insbesondere § 25 (Festsetzung des Hebesatzes, rückwirkende Beschlüsse bis 30. Juni)
  • Bayerisches Grundsteuergesetz, Hamburgisches Grundsteuergesetz, Hessisches Grundsteuergesetz und Niedersächsisches Grundsteuergesetz, jeweils in der für 2026 geltenden Fassung
  • Statistisches Bundesamt: Städte nach Fläche, Bevölkerung und Bevölkerungsdichte am 31.12.2024
  • Gutachterausschuss Karlsruhe: Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2022, Kapitel 4.1.1 (durchschnittliches Bodenrichtwertniveau, nur zur Begründung, warum für Baden-Württemberg kein Betrag gerechnet wird)
  • Hebesatz 2026 je Stadt, jeweils abgerufen am 27.10.2026:

Daten herunterladen und verwenden

Alle Werte als CSV-Datei herunterladen (50 Zeilen: Stadt, Bundesland, Landesmodell, Hebesatz 2026 für Wohn- und Nichtwohngrundstücke, Hebesatz 2025, Messbetrag und Grundsteuer für Standardwohnung und Standardhaus, Quelle mit Link und Stand; Trennzeichen Semikolon, Dezimalkomma, UTF-8).

Daten frei verwendbar unter CC BY 4.0 mit Quellenangabe und Link auf rechenportal.de. Vorschlag für die Quellenangabe: „Quelle: rechenportal.de, Grundsteuer in den 50 größten Städten 2026, Stand 27.10.2026“.

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